guten Tag
In einer Straße stehen mehrere Häuser. Ein Haus hat vier Eigentumswohnungen, die auch von den Eigentümern bewohnt werden.
Das Haus nebenan hat ebenfalls vier Wohnungen, die von Mietern bewohnt werden. Zwei der Mieter im Nachbarhaus sorgen regelmäßig für Unruhe durch zu laute Musik und das im Wechsel. Zwei Wohnungseigentümer forderten mehrmals die Polzei an. Die kam auch immer und danach war Ruhe.
Weil diese Störungen aber immer und immer wieder auftreten, wollen die Eigentümer von der Polizei den Namen des Eigentümers vom Nachbarhaus um sich an diesen zu wenden.
Die Polizei verweigert aber dazu Auskunft aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Was kann man tun um an den Namen des Eigentümers/Vermieters der Ruhestörer zu kommen?
Wie kann man, außer ständig die Polizei zu bemühen, in Zukunft für Ruhe sorgen?
vielen Dank
seute
Hallo,
es dürfte nicht so schwierig sein die Hausverwaltung des Nachbarhauses ausfindig zu machen (Kontaktdaten stehen meist im Hausflur).
Viele Grüße
hallo Chilli
Antwort ist: keine Kontaktdaten im Hausflur.
Danke
seute
Hi
Was kann man tun um an den Namen des Eigentümers/Vermieters
der Ruhestörer zu kommen?
Bei der Gemeinde Einsicht ins Grundbuch nehmen?
Das ist zumindestens in Ö möglich.
Ich denke mal, daß es auch in D ein Verzeichnis gibt, wo die Eigentümer von Liegenschaften verzeichnet werden und in das man Einsicht nehmen kann.
Gruß
Edith
Antwort ist: keine Kontaktdaten im Hausflur.
Danke
seute
Antwort ist: Leben und leben lassen.
Wieso beschweren sich offensichtlich immer nur die Eigentümer des Nachbarhauses über diese Lautstärke und nicht die beiden anderen Mietern die mit den vermeintlichen übeltätern in einem Haus wohnen? Liegt hier wirklich eine Ruhestörung vor und wenn ja wie kann das belegt werden? Lärmprotokoll? Die Polizei rufen bringt da erstmal gar nichts
naja, ob es jemanden stört hängt immer vom einzelnen ab. manch einer kann auch bei lauter musik schlafen, andere überhaupt nicht. und „zimmerlautstärke“ ist dann überschritten, wenn man es außerhalb des zimmers (also z.b. in der nachbarwohnung) hört. da reichen schon ganz leise bassgeräusche, die vielleicht in einer ruhigen nachbarwohnung jemanden zum wahnsinn treiben. außerdem ruft längst nicht jeder, der sich gestört fühlt, die polizei.
wo toleranz gefordert wird: wenn bei mir zwei mal die cops vor der tür stehen würden, dann ist doch offensichtlich, dass sich jemand gestört fühlt, oder? da kann man dann ja auch mal toleranz üben und die musik leiser stellen.
polizei rufen bringt ja sehr wohl was: immerhin war danach immer ruhe. allerdings ist das keine lösung für die dauer.
die extremste lösung wäre anzeige gegen unbekannt. dann muss der verursacher ermittelt werden. vielleicht wäre aber ein zettel im hausflur/an der haustür des nachbarhauses mit der bitte um ein gespräch oder die bitte um mehr rücksichtnahme erstmal eine lösung? man kann ja durchscheinen lassen, dass man sich sonst genötigt fühlt, anzeige zu erstatten. (muss man dann ja nicht wirklich machen. vielleicht reicht schon die „drohung“?). das ganze allerdings höflich verpackt - man will ja keinen nachbarschaftskrieg starten. außerdem kann man ja mal die anderen bewohner des hauses darauf ansprechen. und des nachbarhauses. vielleicht findet man ja so den verursacher und kann direkt ein gespräch starten. vielleicht ist derjenige sich garnicht bewusst, dass er jemanden stört…
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