Ruhestörung

Hallo.
Nehmen wir mal an jemand hat eine Eigentumswohnung und man hat lange renorviert und alle Nachbarn hassen einen und verschwören sich gengen einen. Nun nach langer Zeit beschweren sich einige Nachbarn bei der Firma (der das ganze Haus gehört )und diese schreibt einem einen Mahnbrief in dem steht: das man wiederholt gegen die Ruhestörung verstößt (was aber überhaupt nicht stimmt)und ein verstoß gegen die Hausordnung eine Vertragsverletzung darstellt. Nun die Frage, wie kann man sich gegen sowas wehren? Was kann man nun der Firma schreiben um die Unschuld zu beweisen?

Hallo.
Nehmen wir mal an jemand hat eine Eigentumswohnung und man hat
lange renorviert und alle Nachbarn hassen einen und
verschwören sich gengen einen.

Warum?

Nun nach langer Zeit beschweren
sich einige Nachbarn bei der Firma (der das ganze Haus gehört
)und diese schreibt einem einen Mahnbrief in dem steht: das
man wiederholt gegen die Ruhestörung verstößt (was aber
überhaupt nicht stimmt)und ein verstoß gegen die Hausordnung
eine Vertragsverletzung darstellt. Nun die Frage, wie kann man
sich gegen sowas wehren? Was kann man nun der Firma schreiben
um die Unschuld zu beweisen?

Umgekehrt wird ein Schuh draus! Die Nachbarn müssten explizit notiert haben, an welchem Datum und welche Uhrzeit die Ruhestörung stattgefunden haben soll. Dieses Protokoll könnte man dann vom Hausbesitzer verlangen.

Gruß von der
kleinen Göre

P.S. Man könnte aber auch bei Renovierungsarbeiten, die etwas geräuschvoller zugehen, die Nachbarn vorher informieren und um Verständnis bitten.

Also können die keinen rauswerfen wenn die keine Beweise haben? (wobei rauswerfen so eine Sache ist bei einer Eigentumswohnung)

Hallo.
Nehmen wir mal an jemand hat eine Eigentumswohnung und man hat
lange renorviert und alle Nachbarn hassen einen und
verschwören sich gengen einen.

Ziemlich unrealistisch, aber bitte…

Nun nach langer Zeit beschweren
sich einige Nachbarn bei der Firma (der das ganze Haus gehört
)und diese schreibt einem einen Mahnbrief in dem steht: das
man wiederholt gegen die Ruhestörung verstößt (was aber
überhaupt nicht stimmt)und ein verstoß gegen die Hausordnung
eine Vertragsverletzung darstellt.

Na, freundlich zurückschreiben, dass es sich da wohl um einen Irrtum handeln müsse, da man selber niemals die Ruhe gestört habe.
Falls diese Anschuldigung aufrecht erhalten würde, bäte man um die genauere Erläuterung zu welchen Zeiten welche Art Lärm aus der Wohnung gedrungen sein soll. Falls keine genauere Aufschlüsselung nach Zeit und Art erfolge, sähe man die Ermahnung als unbegründet an und widerspräche ihr ausdrücklich.

Hallo,

  1. Hass ist ein starkes Wort und der Gebrauch im Kontext eher Kinderkacke. Sorry, aber das ist meine Meinung. Eingeschworene Nachbarschaften sind allerdings tatsächlich nicht immer begeistert, wenn „Fremde“ in ihr Territorium eindringen, das kann man häufig erleben. In Zusammenhang mit der Ruhestörung während einer Renovierungsphase wird dieses territoriale „Alles unsers, unsers, unsers“ tatsächlich oft noch mal potentiert. Dann werden alle möglichen Gründe gesucht, um den unliebsamen Fremdling anzuschwärzen.

  2. Mit welcher Konsequenz „droht“ denn die Verwaltung? Schließlich sollte man nur mahnen, wenn man für den Fall der Nichtunterlassung irgendeine daraus folgende „Strafe“ ankündigt. Zwar gibt es im Wohneigentumsgesetz den § 18, nach dem einem Eigentümer im Falle wiederholten gröblichen Verstoßes gegen seine Pflichten das Eigentumsrecht entzogen werden kann, aber m.W. handelt es sich hier in der Regel um die Pflichten im Bereich des Wohngeldes etc.

  3. Sollte man vielleicht einfach mal eine „Einweihungsparty“ für Nachbarn schmeissen und sch…freundlich sein. Vielleicht bringt es was und wenn nicht: Leute ärgern sich vielmehr über einen, wenn man immer sch…freundlich ist, als wenn man auf Provokationen eingeht.

  4. Wurde zur Vorgehensweise: Zeig mal ein Lärmprotokoll etc. schon was gesagt.

  5. Könnte man aber auch einfach mal in sich und seine Gewohnheiten einen Blick werfen und sich fragen, ob man z.B. eine Tür auch mal leise zumachen kann und ob es wirklich sein muss, dass man den Holzschuhtanz in der eigenen Diele 3 Stunden übt. Selbst wenn einem die Wohnung gehört: Man ist nicht allein im Haus und sollte zumindest versuchen aufeinander Rücksicht zu nehmen. Ein wenig Zurückhaltung steht einem da manchmal ganz gut zu Gesicht.

  6. Gruß
    Nita

aus einer Eigentumswohnung rauswerfen geht ja nicht.
freundlich bleiben, Lärm-Protokoll verlangen falls nötig.