Hallo,
es besteht folgendes Problem, welches ich hier zur Diskussion stellen möchte:
Im Juni 2002 wurde in einem 7 Parteien-Haus (Jugendstil), welches bisher nur von Eigentümern bewohnt wurde, die „relativ“ neu ausgebaute Dachgeschoss-Wohnung vermietet. Bei der Mieterin handelt es sich um eine alleinstehende junge Frau, die seitdem zuverlässig ihre Miete zahlt und die Wohnung auch super in Ordnung hält. Soweit also ok.
In den ersten Wochen / Monaten hat die Mieterin viele Freunde zu Besuch gehabt, denen natürlich die neue Wohnung gezeigt werden musste. Dabei ist es am Anfang wohl etwas laut zugegangen, sodass der Vermieter nach bereits 1 Monat einen Anruf eines Miteigentümers erhalten hat, dass seine Mieterin zu laut ist.
Die Frage, ob man der jungen Frau bereits was gesagt habe, wurde verneint.
Im Laufe der folgenden Monate erhielt die Mieterin sowohl einen Brief der Hausverwaltung, als auch den eines Rechtsanwaltes, in dem ihr Ruhestörungen zur Last gelegt wurden, auch an Tagen an denen sie nachweislich nicht anwesend war. Dieses sollten dann angeblich ihre Untermieter gewesen sein (die nie gesichtet wurden).
Der Vermieter hat mit der Mieterin persönlich über dieses Problem geredet - es wurde Besserung gelobt.
Im April 2003 war diese Ruhestörung auch Thema der Eigentümerversammlung. Dem Vermieter wurde von der Hausverwaltung angeordnet, der Mieterin eine Abmahnung zu schicken. Faktisch wollen die anderen Eigentümer die Mieterin aus dem Haus haben. Der Vermieter wurde auch von einem Miteigentümer direkt mal angesprochen, ob er der Mieterin nicht kündigen will. Die Abmahnung wurde nicht gesendet, da die Störungen ja in der Vergangenheit (2 Monate vorher) lagen und Besserung gelobt wurde.
Seitdem, also seit April 2003 war Ruhe. Von den Miteigentümern kamen keine Meldungen mehr. Nun kam die Einladung zur diesjährigen Eigentümerversammlung und als Tagesordnungspunkt steht nun hierauf: Ruhestörungen Mieterin Dachgeschoss - Maßnahmen.
Nun meine Fragen:
–> Welche Maßnahmen kann die Hausgemeinschaft treffen, nachdem sie 1 Jahr nichts mehr von sich hören gelassen hat ???
–> Kann der Vermieter gezwungen werden, der Mieterin eine Abmahnung zu senden oder ihr zu kündigen ???
–> Gibt es irgendwelche rechtlichen Hintergrundinformationen zu diesem Thema ???
–> Wer trägt den Mietausfall, wenn die Mieterin selber frustriert kündigt ?
–> Wie ist die Beweislage - die Ruhestörungen müssen doch irgendwie nachgewiesen werden. Kann man die Hausgemeinschaft verklagen, falls ihr der Nachweis nicht gelingt ???
Das war jetzt eine Menge. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand in dem Thema weiterhelfen kann.
Danke.
Grüsse
Gisela