Ruhestörung / Bedrohung bei Beschwerde

Hallo.
Folgende Frage. Familie A. wohnt im EG eines Hochhauses mit eigener Grünanlage. Die Feuerwehrzufahrt ist direkt vor dem Balkon von Familie A. Deshalb ist es auch möglich von dort aus auf die angemieteten Parkplätze dieses Hochhauses zu kommen. Gegenüber befinden sich 2 weitere Hochhäuser. Auch mit eigener Grünanlage.
Jetzt verhält es sich so das seit neuestem 10 bis 15 Kinder oder zum spielen auf die Grünanlage von Familie A. kommen. Oder auch Erwachsene zum Fußball spielen. Diese Personen wohnen in keinem der Umliegenden Hochhäuser. Durch das Fußball spielen das dort regelmäßig statt findet, sind Schäden an den Rolladen von Familie A. entstanden. Da dies zur Arbeitszeit von Familie A, statt fand, ist es natürlich nicht möglich jemanden dafür haftbar zu maschen. Ebenso wenn die Kinder sich auf den Parkplätzen verstecken.
Die Erwachsenen breiten Decken aus und Unterhalten sich stundenlang in einer unmöglich zu ignorierten Lautstärke oder spielen Fußball. Im Sommer weit bis nach 22 Uhr. Fernsehen ist nur mit geschlossenen Fenstern möglich.

Wenn man Kinder und Erwachsene darauf hinweist das Fußball spielen nicht erlaubt ist, man bitte nicht auf den Parkplätzen spielen soll, das diese Rasenfläche nicht öffentlich ist wird man entweder ignoriert oder bedroht. Nachdem auch andere Mieter sich beschwert haben, wurde bei einem Mieter auf die Autotür Nazi geritzt. Ein anderer bekam seinen Autoreifen platt gestochen. Lieber schwitzen im hochsommer und das Fenster schließen als sich wehren :frowning:

Die Hausverwaltung sagt man wäre nicht zuständig. Das Ordnungsamt meint man könne nichts tun, da der Zugang zur Rasenfläche nicht umzäunt ist. Somit müsse man damit rechnen das Fremde auf den Rasen gehen, Die Polizei sagt das der Vermieter dafür zuständig ist. Der Vermieter will helfen, kommt aber nicht gegen diese Personen an.

Welche Möglichkeiten hat Familie A. ausser einem Auszug?

Hallo
Natürlich ist der Vermieter / Hausverwaltung dafür zuständig denn er bekommt ja auch die Miete dafür um in der Wohnung mit Ruhe und Frieden wohnen zu können . Um wieder Ruhe zu bekommen würde ich mit der Verwaltung reden und über eine Mietminderung nachdenken . Wenn sich nichts tut hilft nur noch ausziehen .
viele Grüße  noro

Hallo Noro,

kannst Du zum Thema Mietminderung noch ein wenig Konkreteres ausführen, bitte? Z.B. einschlägige Rechtsprechung oder sowas?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

dieser Fall ist ein wenig schwierig, weil da Theorie und Praxis sehr weit auseinander gehen.

Selbstverständlich kannst Du die Hausverwaltung auffordern, das abzustellen, theoretisch.
Praktisch ist das ein Kampf gegen Windmühlen.

Die Polizei greift nur bei tatsächlichen Gesetzesübertretungen ein, der Vermieter beruft sich auf Zumutbarkeit der Kontrolle.

Da kann man eine tatsächliche Beweisaufnahme machen, das ist allerdings so ganz einfach nicht. Denn vor Gericht geht es dann um teilweise winzige Details.

Da hillft nur ein guter Anwalt, der Mieterverein oder tatsächlich umziehen.

Tut mir leid, aber so ist das…

Gruß

Auf die Schnelle gefunden, Urteil nicht gelesen:

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Mai…

Wichtig:
Kinder dürfen lärmen, das ist nämlich normal. Und dann gibt es auch keine Mietminderung.

Wenn man die begründete Angst hat, Opfer krimineller Nachbarn zu werden, ist auch eine Mietminderung möglich: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_152-C-1322…

Meiner Meinung nach muss der Vermieter handeln, wenn Jugendliche und Erwachsene auf dem Grundtsück Lärm verursachen und die Mieter bedrohen - eine Mietminderung von ein paar Prozent sollte hier gerechtfertigt sein. Ob 5% oder 10%, wird ein Fachmann bei Betrachtung des Einzelfalls entscheiden.

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