Hallo.
Folgende Frage. Familie A. wohnt im EG eines Hochhauses mit eigener Grünanlage. Die Feuerwehrzufahrt ist direkt vor dem Balkon von Familie A. Deshalb ist es auch möglich von dort aus auf die angemieteten Parkplätze dieses Hochhauses zu kommen. Gegenüber befinden sich 2 weitere Hochhäuser. Auch mit eigener Grünanlage.
Jetzt verhält es sich so das seit neuestem 10 bis 15 Kinder oder zum spielen auf die Grünanlage von Familie A. kommen. Oder auch Erwachsene zum Fußball spielen. Diese Personen wohnen in keinem der Umliegenden Hochhäuser. Durch das Fußball spielen das dort regelmäßig statt findet, sind Schäden an den Rolladen von Familie A. entstanden. Da dies zur Arbeitszeit von Familie A, statt fand, ist es natürlich nicht möglich jemanden dafür haftbar zu maschen. Ebenso wenn die Kinder sich auf den Parkplätzen verstecken.
Die Erwachsenen breiten Decken aus und Unterhalten sich stundenlang in einer unmöglich zu ignorierten Lautstärke oder spielen Fußball. Im Sommer weit bis nach 22 Uhr. Fernsehen ist nur mit geschlossenen Fenstern möglich.
Wenn man Kinder und Erwachsene darauf hinweist das Fußball spielen nicht erlaubt ist, man bitte nicht auf den Parkplätzen spielen soll, das diese Rasenfläche nicht öffentlich ist wird man entweder ignoriert oder bedroht. Nachdem auch andere Mieter sich beschwert haben, wurde bei einem Mieter auf die Autotür Nazi geritzt. Ein anderer bekam seinen Autoreifen platt gestochen. Lieber schwitzen im hochsommer und das Fenster schließen als sich wehren
Die Hausverwaltung sagt man wäre nicht zuständig. Das Ordnungsamt meint man könne nichts tun, da der Zugang zur Rasenfläche nicht umzäunt ist. Somit müsse man damit rechnen das Fremde auf den Rasen gehen, Die Polizei sagt das der Vermieter dafür zuständig ist. Der Vermieter will helfen, kommt aber nicht gegen diese Personen an.
Welche Möglichkeiten hat Familie A. ausser einem Auszug?