Hallo Forum,
vor einiger Zeit sind Mieter ins Haus gezogen. Pärchen A im Erdgeschoss ist Eigentümer kann also nicht so einfach Ausziehen.
Die Mieter verhalten sich extrems Assozial und Aggressiv. Daher kommt es jetzt mit Hilfe unserer Anwältin vor Gericht. Unter anderem steht Bedrohung, Beleidigung und unverhältnissmäßige Ruhestörung auf dem Plan.
Zeugen sind vorhanden. Pärchen A möchte eine Unterlassung erwirken, da man ja leider nicht als 3Person zwangweise Mietverhältnisse kündigen kann.
Aber jetzt zur Frage:
Wie beweist man Ruhestörung wie „alles sehr extrem“ Türeknallen oder Treppenhausnutzung? Gibt es Geräte wie, keine Ahnung, Dezibelmessgerät die gerichtlich Rechtswirksam installiert werden dürfen. Noch besser Geräte die auch eine Kamera haben? Weil, wie soll man sonst etwas beweisen?
Gruß
Zeugenaussagen und Lärmprotokolle (Datum, Uhrzeit, Dauer und Intensität der Störung)
Hmm…ok.
Gibt es eine Vorlage für ein Lärmprotokoll?
Aber wie ich sehe ist tatsächlich die einzigste Möglichkeit über Zeugen.
Das würde bedeuten so oft wie möglich Besuch empfangen um überhaupt Zeugen zu haben.
Man benötigt keinen Vordruck. Man schreibt einfach auf, was so im Laufe des Tages vorfällt, z. B.
Montag, 19. April 2010: 6.15 Uhr bis 6.30 Uhr: lautes Schreien in der Wohnung, Türenknallen.
12.00 Uhr - 12.30: Hämmern, Bohren, Gespräche in der Wohnung nicht möglich.
22.00 Uhr: Gebrüll, Gläser werden am Boden zerschlagen, alles bei offenem Fenster (anwesender Zeuge: mein Lebensgefährte, Herr xx; Nachbarfamilie xy hat sich auch beschwert, kann den Vorfall ebenfalls bestätigen).
etc.
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Ah…ok…
Dann wird in Zukunft ein Protokoll geschrieben welches am besten noch von Zeugen zu den jeweiligen Tagen mit Unterschreiben wird. Und wenn genug zusammen gekommen ist, auf zur Anwältin.
Danke
Ich hoff nur der Gesetzgeber hilft nacher dann auch wirklich und die bekommen
richtig einen auf den Sack.