Hallo zusammen,
ich bin noch der geübte „wer-weiss-was“-Artikelschreiber, aber ich versuch mich einfach mal, weil mich andere Meiunungen zum Thema interessieren.
Wenn man in ein 6 Pateien Wohnhaus zieht in dem sich ca. 4 Wohnungen noch in der Sanierungsphase befinden, rechtfertigt das nicht, dass man an gesetzlichen Feiertagen und am Wochenende unabhängig, ob Sonntag oder nicht morgens zwischen 8:30 und 9:00 Uhr jede Woche duch Lärm in den renovierungsbedürftigen Wohnungen geweckt wird, oder?
Der Samstag stellt hierbei weniger das Problem da, da dies in meinen Augen ein Werktag ist und somit die Arbeiten zu dulden sind.
Sonntags ist in meinen Augen unzumutbar ebenso die gesetzlichen Feiertage wie Christi Himmelfahrt, Ostermontag und Fronleichnam (Hessen) sind nicht hinzunehmen.
Seit heute morgen kam von den Arbeitern die Überlegung den Wecker überflüssig zu machen in dem ab 6:30 nun auch unter der Woche renoviert und saniert wird. Dazu Musik, die über Zimmerlautstärke hinausgeht.
Die Arbeiten umfassen mehr wie nur tapezieren oder streichen. Es werden Fliesen im Haus zugeschnitten, Wände gestämmt und ganze Duschwannen mit Hämmern abgeschlagen. Dies zur Vorstellung der Lärmbelästigung an den o.g. Tagen.
Ist das alles zulässig? Wenn ja wie weit ist es zulässig?