ich bin noch der geübte „wer-weiss-was“-Artikelschreiber, aber ich versuch mich einfach mal, weil mich andere Meiunungen zum Thema interessieren.
Wenn man in ein 6 Pateien Wohnhaus zieht in dem sich ca. 4 Wohnungen noch in der Sanierungsphase befinden, rechtfertigt das nicht, dass man an gesetzlichen Feiertagen und am Wochenende unabhängig, ob Sonntag oder nicht morgens zwischen 8:30 und 9:00 Uhr jede Woche duch Lärm in den renovierungsbedürftigen Wohnungen geweckt wird, oder?
Der Samstag stellt hierbei weniger das Problem da, da dies in meinen Augen ein Werktag ist und somit die Arbeiten zu dulden sind.
Sonntags ist in meinen Augen unzumutbar ebenso die gesetzlichen Feiertage wie Christi Himmelfahrt, Ostermontag und Fronleichnam (Hessen) sind nicht hinzunehmen.
Seit heute morgen kam von den Arbeitern die Überlegung den Wecker überflüssig zu machen in dem ab 6:30 nun auch unter der Woche renoviert und saniert wird. Dazu Musik, die über Zimmerlautstärke hinausgeht.
Die Arbeiten umfassen mehr wie nur tapezieren oder streichen. Es werden Fliesen im Haus zugeschnitten, Wände gestämmt und ganze Duschwannen mit Hämmern abgeschlagen. Dies zur Vorstellung der Lärmbelästigung an den o.g. Tagen.
Ist das alles zulässig? Wenn ja wie weit ist es zulässig?
Wenn man in ein 6 Pateien Wohnhaus zieht in dem sich ca. 4
Wohnungen noch in der Sanierungsphase befinden, rechtfertigt
das nicht, dass man an gesetzlichen Feiertagen und am
Wochenende unabhängig, ob Sonntag oder nicht morgens zwischen
8:30 und 9:00 Uhr jede Woche duch Lärm in den
renovierungsbedürftigen Wohnungen geweckt wird, oder?
Gesetzliche Ruhezeiten sind, Bundesländer abweichend, i.d.R. 22.00 bis 6.00 h.
Das Wochenende hat keinen „besonderen Schutz“.
Der Samstag stellt hierbei weniger das Problem da, da dies in
meinen Augen ein Werktag ist und somit die Arbeiten zu dulden
sind.
Dem Häuslebauer sonntags ist das Arbeiten nicht zu verbieten, jedoch darf hierbei keine Ruhestörung Dritter eintreten.
Sonntags ist in meinen Augen unzumutbar ebenso die
gesetzlichen Feiertage wie Christi Himmelfahrt, Ostermontag
und Fronleichnam (Hessen) sind nicht hinzunehmen.
Seit heute morgen kam von den Arbeitern die Überlegung den
Wecker überflüssig zu machen in dem ab 6:30 nun auch unter der
Woche renoviert und saniert wird. Dazu Musik, die über
Zimmerlautstärke hinausgeht.
Die Arbeiten umfassen mehr wie nur tapezieren oder streichen.
Es werden Fliesen im Haus zugeschnitten, Wände gestämmt und
ganze Duschwannen mit Hämmern abgeschlagen. Dies zur
Vorstellung der Lärmbelästigung an den o.g. Tagen.
Ist das alles zulässig? Wenn ja wie weit ist es zulässig?
Wie oben beschrieben, allerdings war man sich bewusst, dass man in ein Haus zieht, in dem revoniert wird.
Wurde der Vermieter diesbezüglich nicht darauf angesprochen?
Am Sonntag Ruhe zu kriegen ist sogar eine besonders leichte Übung. Man zeigt den Unternehmer einfach bei der Gewerbeaufsicht an. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html
Schlimmstenfalls sind (oft so am Wochenende) Schwarzarbeiter am Werk, dann wird es richtig haarig für die Truppe und den Vermieter.
Und was macht man, wenn es kein Unternehmer ist, sondern eine
Privatperson am Sonntag ihre Wohnung umbaut, weil sie während
der Woche arbeiten muß?
Diese Frage zu beantworten überlasse ich dir. Im UP war von
Arbeitern die Rede.
Darf man sich seit neuesten in einem Thread nicht mehr mit einer weiterführenden Frage dranhängen?
Schade, daß Du die Frage nicht beantworten kannst. Denn ich finde die Unterschiede im Rechtssystem zwischen Ö und D immer sehr interessant
Es handelt sich mir gegenüber „offiziell“ um Handwerker… ich glaube allerdings mehr an Schwararbeiter…
Es lässt sich im Nachhinein leicht sagen, das war klar, wenn man in eine „Baustelle“ zieht.
Ich wusste zu keiner Zeit, dass die Arbeiten ausschließlich am Wochenende, bis auf gestern ausnahmsweise, verrichtet werden zudem wusste ich nicht, dass die Arbeiten auch Sonntag verrichtet werden.
Es handelt sich nicht um den künftigen Mieter, der ein „paar“ Schönheitsreparaturen macht sondern um quasi alt auf neu Sanierungen.
Dies alles war nicht bekannt.
Beim Vermietungsgespräch wurde besprochen, dass die überwiegenden Arbeiten im Frühjahr abgeschlossen werden. Es ist Sommer und es sind noch 2 Wohnungen komplett zu machen. Eine der 4 „Störenfriede“ ist so gut wie bezugsfertig sprich, da kommt bald ein weiterer Leidensgenosse ins Haus. Die Wohnung unter mir ist per 01.09. vermietet sprich daher die Sonntagsarbeit, damit die Wohnung fertig ist.
Ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter ist momentan nicht denkbar, da aufgrund einer Meinungsverschiedenheit beim Zählerablesen zu bezug der Wohnung die Luft etwas „dick“ ist. Ich zahle meine Miete unter Vorbehalt, wohne recht schön bis aufs Wochenende und gestern und habe eine große Wohnung zum fairen Preis. Die bei mir zu verrichtenden Arbeiten fordere ich momentan schriftlich ein und meine Hartnäckigkeit trägt Früchte was will ich mehr.
Hat jemand spontan die Ruhezeiten für Hessen zur Hand
Eure Links schaue ich mir heute Abend in Ruhe genau an…