Ruhestörung durch Baustelle

Hallo Zusammen,

Anwohner A ist sauer:
Vor seinem Haus wird Samstags eine Baustelle eingerichtet. Ab 6:05 Uhr steht ein Kranwagen vor dem Haus (mit laufendem Motor, so daß A unsanft geweckt wird). Wie sich herausstellt, wird im Garten des Hauses gegenüber eine Baustelle eingerichtet, für die größeres Gerät mit dem Kranwagen über die Hecke gehievt wird.
Auf Nachfrage bei Bauarbeiter B, der sofort nach dem Hinüberhieven einen Mini-Bagger in Betrieb genommen hat, ist auch in den nächsten Tagen damit zu rechnen, daß die Bauarbeiten („bei dem schönen Wetter, das muß man nutzen“) in den nächsten Tagen gegen 6 Uhr aufgenommen werden.
Nun ist A klar, daß Samstag ein Werktag ist, aber auch da gibt es doch wohl zeitliche Grenzen für Lärmbelästigungen. A ist sich aber nicht sicher und weiß keine Quelle, ob dies nun 6:00, 6:30 oder 7:00 Uhr ist.
Was meint Ihr ???

Danke &Tschüß

Wolfgang

Nun ist A klar, daß Samstag ein Werktag ist, aber auch da gibt
es doch wohl zeitliche Grenzen für Lärmbelästigungen. A ist
sich aber nicht sicher und weiß keine Quelle, ob dies nun
6:00, 6:30 oder 7:00 Uhr ist.

Hallo Wolfgang,

Die „normale“ gesetzliche Ruhefrist endet um 7:00 Uhr. Es ist aber möglich, dass für Handwerker Ausnahmegenehmigungen bestehen. Erkundige dich einfach bei deiner örtlichen Polizeidienststelle - in einem mir bekannten Fall hat dies bei einer Nachtbaustelle Wunder gewirkt.
Auf jeden Fall kannst du dir so Klarheit verschaffen.

Gruß
Renate