Ruhestörung durch Hunde und Nachbarin

Hallo,
ich brauche bitte Euren Rat.

Die Hunde der Nachbarin sind sehr laut und bellen meist in der Zeit wenn das Kind Mittags- oder seinen Abendschlaf hält.
Genauso ist die Nachbarin (Besitzerin der Hunde) sehr laut (sehr lautes Husten, telefonieren bei offener Wohnungstüre und lautstarkes Türen knallen) und saugt sehr oft in der Mittagsruhe meist nach zwölf am Wochenende den Vorleger Ihrer Türe über mehrere Minuten.
Es wurde bereits mit der Frau gesprochen. Die Reaktion war, dass Sie meinte, dass sich das Kind langsam daran gewöhnen müsse mittags nicht mehr zu schlafen und abends später ins Bett zu gehen… (!!!) Von Einsicht keine Spur, auch wurde die Lärm- und Geräuschkulisse immer mehr, als wenn es mit Absicht gemacht würde. Das Kinderzimmer grenzt an das Treppenhaus und das gesamte Haus ist extrem sehr hellhörig.
Nun wurde Anfang November eine Beschwerde an den Vermieter geschickt und eine Frist bis Ende November gesetzt. Es wurde keinen Deut besser. Der Vermieter hatte nicht reagiert. Nun wurde die Miete kulanzhalber wegen Ruhestörung nur um 5% der Kaltmiete für Dezember gekürzt. Heute kam ein Schreiben des „Verwalters“, dass der Lärm hin zu nehmen wäre und die einbehaltene Miete (5% der Kaltmiete) umgehend zu überweisen wäre. Er zietierte Urteile vom bis zum Jahr 1990, dass wenn es insgesamt nicht mehr als 30 min pro Tag wären wo die Hunde Krach machen, keine Mietminderung zulassen würde.
Muss nun der Rechtschutz eingesetzt werden oder was ratet Ihr?
Vielen Dank!

Hallo,

bei solchen Dingen aus der Hüfte herauszuschiessen gelingt selten.

Als erstes wäre hier zu empfehlenüber een gewissen Zeitraum ein Lärmprotokoll zu führen auch um selbst festzustellen ob hier die Grenzen überschritten sind.
http://www.google.de/search?q=l%C3%A4rmprotokoll&ie=…

Hier mal einige Links zum Thema
http://www.urteile-mietrecht.net/Hundegebell.html
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Hu…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
http://www.anwalt-mietrecht.de/mietrecht/ruhestoerun…

Wenn der Mieter dann immernoch der Meinung ist, das Gebell überschreite das allegemein annehmbare übliche Maß, dann wäre es durchaus sinnvoll er würde sich mit seinem Protokoll vertrauensvoll an seine Mieterrechtsschutz Versicherung wenden. Eventuelle Zeugen oder Leidensgenossen vorweisen zu können ist auch nicht falsch.

Gruß
Maja

Hallo,

auch wenn ich deinen Verdruß nachvollziehen kann, glaube ich dass du da relativ chancenlos bist. Tagsüber müsste der Hund schon ununterbrochen länger als 30 Minuten bellen, ohne Pause. „Gelegentliches Hundgebell“ - das ist alles was weniger ist als das gerade erwähnte Gebell, ist hinzunehmen. Es gehört zu den normalen Alltagsgeräuschen, auch in der Mittagszeit. Ausnahmen gibt es nur von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.

Lass dich lieber vom Mieterverein beraten, bzw. nimm deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch bevor du eigenmächtig die Miete kürzt. Die Idee mit dem Lärmprotokoll finde ich schonmal gut.

LG DM