Hallo,
ich brauche bitte Euren Rat.
Die Hunde der Nachbarin sind sehr laut und bellen meist in der Zeit wenn das Kind Mittags- oder seinen Abendschlaf hält.
Genauso ist die Nachbarin (Besitzerin der Hunde) sehr laut (sehr lautes Husten, telefonieren bei offener Wohnungstüre und lautstarkes Türen knallen) und saugt sehr oft in der Mittagsruhe meist nach zwölf am Wochenende den Vorleger Ihrer Türe über mehrere Minuten.
Es wurde bereits mit der Frau gesprochen. Die Reaktion war, dass Sie meinte, dass sich das Kind langsam daran gewöhnen müsse mittags nicht mehr zu schlafen und abends später ins Bett zu gehen… (!!!) Von Einsicht keine Spur, auch wurde die Lärm- und Geräuschkulisse immer mehr, als wenn es mit Absicht gemacht würde. Das Kinderzimmer grenzt an das Treppenhaus und das gesamte Haus ist extrem sehr hellhörig.
Nun wurde Anfang November eine Beschwerde an den Vermieter geschickt und eine Frist bis Ende November gesetzt. Es wurde keinen Deut besser. Der Vermieter hatte nicht reagiert. Nun wurde die Miete kulanzhalber wegen Ruhestörung nur um 5% der Kaltmiete für Dezember gekürzt. Heute kam ein Schreiben des „Verwalters“, dass der Lärm hin zu nehmen wäre und die einbehaltene Miete (5% der Kaltmiete) umgehend zu überweisen wäre. Er zietierte Urteile vom bis zum Jahr 1990, dass wenn es insgesamt nicht mehr als 30 min pro Tag wären wo die Hunde Krach machen, keine Mietminderung zulassen würde.
Muss nun der Rechtschutz eingesetzt werden oder was ratet Ihr?
Vielen Dank!