Ruhestörung durch Kneipe

Hallo,
ich zog letztes Jahr in eine Wohnung über einer seit 2 Jahren leerstehenden Gaststätte. Die Wohnung stand ebenfalls 2 Jahre leer und bedarfte grosser Renovierungsarbeiten (z.b. verlegen von Laminat, Duschkabine einbauen, alle Tapeten entfernen und neue anbringen, Wände verputzen etc.) in Höhe von ca. 3500€. Aufgrund dieser Renovierungsbedürftigkeit wurde/wird die Wohnung günstig vermietet. Allerdings versprachen mir die Vermieter, leider nur mündlich, aber vor Zeugen, dass „NIE WIEDER“ Gastro in die leerstehende Gaststätte ziehen würde. Ein Jahr später wohne ich über einer Kneipe die täglich bis 3 Uhr Musik laufen hat, die ich in der Wohnung höre, sowie deren Tische und Stühle rücken den ganzen Abend durch. Leider sind die Betreiber der Gaststätte weder freundlich, noch sind die Deutschkentnisse ausreichend, um sich an einen Tisch zu setzen um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Mit den Vermietern sprach ich bereits, deren Antwort war, dass sie versucht haben andere Mieter zu finden, aber nur an Gastro vermieten konnten und dass sie die Miete benötigen
Was kann ich machen?
Vielen Dank

Hallo,
am besten sie setzen sich sofort mit dem Mieterschutzbund in Verbindung.
Zunächst sollten sie die Miete um 50% kürzen, um der Sache durch den Vermieter Nachdruck zu verleihen.

Steht im Mietvertrag was von Gewerbenutzung im Gebäude?

Hallo Hilde,

Was steht denn im Mietvertrag?
Wohnung über Kneipen oder in deren nahmen Umfeld haben eigenen Klauseln, die Lärm etc, regeln. Wenn diese Klauseln im Mietvertrag fehlen, dann gilt hier die normale Nachtruhe, sollten diese Klauseln darin stehen, dann ist ab 0:30 Werktags Schicht und du kannst die Polizei bzw das Ordnungsamt rufen. Diese müssen dann für Ruhe sorgen. Gut ist es, wenn du die Polizie in deine WOhnung bittest, damit sie sich von dem Kneipenlärm überzeugen können und im Notfall als Zeugen fungieren. Erstelle ein Lärmprotokoll, in dem du Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms festhälst und dieses dann zusammen mit der schriftlichen Auffoderung etwas zu unternehmen, dem Vermieter vorlegst. Wird nichts drangehändert und gibt es im Mietvertrag keine ensprechende „Kneipenklausel“ dann kannst du nach Androhung und in Kenntisnetzten des Vermieters die Miete um ca. 20% kürzen. Bei Fragen kann der MIeterschutzbund auch Auskunft geben und beraten, hierfür musst du dort allerdings Mitglied sein.

Grüßle und viel Erfolg