Ruhestörung durch Mitmieter

Durch Nachbarn finden immer wieder Ruhestörungen in der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr. Staubsaugen um Mitternacht oder auch den Waschkeller um dies Zeit benutzen ist min. 3 x die Woche üblich. DER vermieter wurde mündlich wie schriftlich auf diesen Zustand aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten. Vermieter meint das sei eine Sache zwischen den Mietern - glaube das nicht. (Androhung) Mietminderung möglich?? Im Mietvetrag ist die Hausordnung benannt, die noch strenger ist als das Immissionsschutzgesetz.

Guten Tag,

es ist eine Sache des Vermieters bzw. der Hausverwaltung. Die Hausordnung gilt für alle. Hier wäre es nötig zuerst mit dem Störer zu reden, dann ein Lärmprotokoll zu erstellen (Datum, Zeit, Dauer, Beschreibung, Zeugen !) dieses dem Vermieter zu geben und später eine Fristsetzung von mind. 14 Tagen, 30 Tagen, damit er tätig werden kann. Dann kannst du eine Mietminderung gelten machen (Tabellen im Internet).

Problem ist immer die Beweisbarkeit, weil es in Mehrfamilienhäusern immer heisst, es sei jemand anderes gewesen.

Hallo MMcan,

Hier wäre es nötig zuerst mit dem Störer zu reden…

nicht zwingend notwendig. Möchte der Mieter -aus welchen Gründen auch immer- sich nicht mit dem „Störer“ auseinander setzten, so kann er sich selbstverständlich sofort an den Vermieter wenden. Dieser hat dann Maßnahmen zu ergreifen, um die „Störung“ abzustellen.

dann ein Lärmprotokoll zu erstellen (Datum,
Zeit, Dauer, Beschreibung, Zeugen !) dieses dem Vermieter zu
geben und später eine Fristsetzung von mind. 14 Tagen, 30
Tagen, damit er tätig werden kann. Dann kannst du eine
Mietminderung gelten machen (Tabellen im Internet).

Das klingt so, als würde der Anspruch auf Mietminderung erst nach Fristsetzung entstehen.
Zur Klarstellung: Nach Anzeige des Mangels an der vermieteten Sache (hier also die nächtliche Lärmbelästigung) entsteht der Anspruch auf Mietminderung (wenn der Mangel nicht unerheblich ist oder bereits bei Einzug bekannt war und als gegeben hingenommen wurde).
Die Minderung ist als Ausgleich für den geminderten Wohnwert zu verstehen, daher ist es auch nicht erforderlich irgendwelche Fristen zu setzten.

Zu den Tabellen im Internet:
Es gibt keine rechtsverbindlichen Tabellen, woraus man ablesen kann um wieviel Prozent man mindern darf. Das hängt von jedem Einzelfall ab. Als Anhaltspunkt könnte man sich folgende Tabelle anschauen, in der aufgeführt ist, welche Gerichte in speziellen Fällen eine Mietminderung um x Prozent zugestanden haben:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Gruß

Joschi