Ruhestörung durch Schlagzeug (aus Nachbarhaus)

Hallo,

zum Thema Ruhestörung bezogen auf das musizieren Zuhause gibt es ja genügend Beiträge online… dort wird ja auch (wenngleich abweichend) geschildert, was man als Nachbar tolerieren muss und was nicht. Was mir da jedoch nicht ganz klar ist: gelten hier als „Nachbarn“ nur jene im gleichen Mietshaus oder auch die, die in den umliegenden Wohn-/Mietshäusern wohnen?

Es ist ja am Ende schon ein Unterschied, ob ich mich im gleichen Haus gestört fühle oder als Anwohner eines ganz anderen Hauses. Daher die Frage bezüglich der Auslegbarkeit. Online ist nämlich meist die Rede von den Anwohnern des gleichen Hauses, wenn es um das Thema musizieren Zuhause geht…

Im Nachbarhaus (3 Mietparteien) spielt im Dachgeschoss jemand Schlagzeug – das klingt nicht mal nach üben, sondern einfach nach einem sinnlos drauf einschlagen (meine Wahrnehmung). Ich wohne im Haus daneben (2 Mietparteien) mit ca. 5m Abstand der Häuser zueinander. Das Dachgeschoss vom Nachbarn scheint (zumindest was den Lärm angeht) nicht gedämmt zu sein. Selbst bei geschlossenen Fenstern hört und spürt man das Schlagzeug massiv. Da der Herr gerne mal 30 Minuten „spielt“, dann wieder mal eine Stunde Ruhe ist und es dann abermals losgeht, ist das alles eher unberechenbar und dementsprechend noch nerviger (weil man sich nicht auf eine Uhrzeit einstellen kann). Leider ist das so ein klischeehafter Sozialhilfeempfänger (scheint auch gerne mal einen über den Durst zu trinken – daher ist ein normales reden leider nicht möglich)…

Muss man das also auch als „entfernter“ Nachbar (in einem anderen Haus) hinnehmen? Bin für konstruktive Antworten dankbar (wenn möglich ohne Pöbeleien). Danke!!!

Wenn es das nur scheint, wie kannst du daraus dann eine Schlussfolgerung ziehen?

Wie kommst du zu diesem Urteil? Speziell auf der Grundlage, dass Du offenbar noch nicht mit ihm gesprochen hast?

Versuche erst einmal ein vernünftiges Gespräch mit ihm zu führen bevor Du hier Deine klischeehaften Kategorisierungen von Dir gibst.

Lärmbelästigung richtet sich nicht nach der Entfernung zwischen Lärmquelle und Ohr sondern danach, welche Lärmstärke (Dezibel) das Ohr erreicht. Es empfiehlt sich vor einem Gespräch erst einmal das zu überprüfen, denn vielleicht liegt ja überhaupt keine Lärmbelästigung nach dem Gesetz vor.

Aber auch da kann ein freundliches Gespräch helfen, wenn man so schnöselhafte Ausdrücke, wie weiter oben aufgeführt, nicht ins Gespräch einbringt.

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Danke für deine eher überhebliche Antwort. Sorry auch, falls du meinen Beitrag nicht verstanden hast, denn „schnöselhafte Ausdrücke“ habe ich nicht benutzt… bin eher im Bereich „sachlich“ verblieben, aber das scheint dir nicht zu schmecken…

Ein freundlicher Gesprächsversuch hat in der Tat bereits stattgefunden - aber der Herr wollte gar nichts hören! Und in der Tat weiß ich zu 100%, dass er das klischeehafte schlechte Bild des „Hartz4“-Empfängers abbildet… (sowohl was die Sauferei, als auch die anderen Klischees angeht) Selbst die Mieter des Hauses, in dem er wohnt, sind genervt! Und das mit dem Hartz4 habe ich lediglich zur Verdeutlichung der Problematik eines vernünftigen Gesprächs angefügt. Es war keine Pauschalisierung in irgendeiner Form…

Aber danke für dein Feedback, wenngleich es eher mich angreift, als hilfreich war.

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Es ist eine ganz eindeutige Pauschalierung in dieser speziellen Form.

Und Deine nachgeschobenen Rechtfertigungen kannst Du Dir sparen. Die können stimmen oder auch nicht, im Forum kann das niemand überprüfen.

Mach ein schriftliches Lärmprotokoll, am Besten über 2 -3 Wochen.
Damit kannste dann bei der Polizei, wegen fortgesetzter Ruhestörung, Anzeige erstatten.
ramses90

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Die wichtigste Frage ist wohl, zu welchen Uhrzeiten er „lärmt“.
Btw: Sogar begnadete Schlagzeug - Maestro’s wie z.B. Phil Collins haben mit „draufhauen“ angefangen.