Die Story ist Folgende:
In einem - zugegeben - recht hellhörigen Mehr-Familien-Mietshaus leben 2 Parteien, nennen wir sie Schmidt und Müller, die auf lauter Musik bis in die frühen Morgenstundn stehen. Zwischen diesen beiden wohnt eine 3. Partei. Schulze’s, die zwar auch Nachteulen sind, aber doch irgendwo gegen 2.00h früh mal schlafen möchten. Bitten an Schmidt, die Party doch bitte von der Terasse in die Innenräume zu verlegen, resp. an Müller, die Musik auf Zimmerlautstärke ein zu stellen, wurden abgelent. Ein Rundschreiben des eingeschalteten Vermieters fruchtete auch nichts. Im Gegenteil - ein zur Zierde neben Schulze’s Wohnungstür angebrachtes Schild wurde schon mehrmals abgerissen und auf die Erde geworfen. Eine der beiden Parteien entsorgt regelmässig ihr Altpapier in Schulzes Briefkasten, und im Winter flogen Schneebälle ans Wohnzimmerfenster (2.Stock!). Nun reicht es Schulzes, sie schauen sich nach einer neuen Bleibe um und haben nur eine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, von den Parteien Schmidt und Müller einen Teil der Umzugskosten zurück zu fordern?
Wäre für Hilfe wirklich dankbar.
Dorylies.
Leider nein. Wenn das alles der Vermieter gemacht hätte, dann wäre er sicher wegen Nötigung dran und müsste Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten.
Bei den Nachbarn ist schon die Beweisführung schwierig. Wer hat wann was gemacht? Waren die Belästigungen tatsächlich kausale Ursache für den Umzug? Müsste der Geschädigte nicht zuerst den Rechtsweg gegen die Nachbarn beschreiten?