Ruhestörung OWIG § 117

Habe vor ca. 14 Tagen ausnahmsweise laute Musik für ca. 30 Minuten bis genau 21:20 gemacht. Dann, zu meiner großen Überraschung hat Polizei bei mir geklingelt und gemeint ich solle die Musik leiser drehen; dies habe ich natürlich gemacht.

Jetzt habe ich heute eine Strafanzeige per Post erhalten wegen Lärmbelästigung nach OWIG § 117.

  1. Frage
    Ab wieviel Uhr greift dieser §117

  2. Frage
    Wie kann ich mich wären oder welche Möglichkeiten habe ich

mfg

Margaret Tracy

Sorry, dass ich mich jetzt erst melde. ich nehm mal an, deine frage ist beantwortet?

grüßle