Ruhestörung - Polizeit - Rechten/Pflichten

Hallo Community,

folgender Fiktiver Fall

Ein Nachbar ruft bei der Polizei an und meldet eine Ruhestörung. Die Polizei sucht die entsprechende Person auf und kann vor Ort aber, nach eigenen Angaben, keine Ruhestörung feststellen.

Ist die Polizei trotzdem dazu berechtigt jemanden zu verwarnen / ermahnen bzw die Personalien aufzunehmen / zu überprüfen obwohl die Polizei selber keine Ruhestörung feststellen konnte?

Muss man sich der Polizei in solchen Fällen gegenüber ausweisen, obwohl der Grund des erscheinens offensichtlich nicht gegeben ist?

Vielen Dank schonmal

Grüße
Stefan

Muss man sich der Polizei in solchen Fällen gegenüber
ausweisen, obwohl der Grund des erscheinens offensichtlich nicht gegeben ist?

Meines Wissens darf ein Polizist immer die Personalien überprüfen. Auch gegenüber den Mitarbeitern des Ordnungsamtes muß mnan sich ausweisen können, zumindestens, wenn man im öffentlichen Raum unterwegs ist.

Nun handelt es sich bei der eigenen Wohnung ja wohl kaum um öffentlichen Raum oder seh ich das falsch?