Hallo Community,
folgender Fiktiver Fall
Ein Nachbar ruft bei der Polizei an und meldet eine Ruhestörung. Die Polizei sucht die entsprechende Person auf und kann vor Ort aber, nach eigenen Angaben, keine Ruhestörung feststellen.
Ist die Polizei trotzdem dazu berechtigt jemanden zu verwarnen / ermahnen bzw die Personalien aufzunehmen / zu überprüfen obwohl die Polizei selber keine Ruhestörung feststellen konnte?
Muss man sich der Polizei in solchen Fällen gegenüber ausweisen, obwohl der Grund des erscheinens offensichtlich nicht gegeben ist?
Vielen Dank schonmal
Grüße
Stefan