X kann nicht schlafen weil die Sprechanlage eines Buerogebaeudes die ganze Nacht lang laut piept. Das ist nicht das erste Mal sondern hat X in letzter Zeit schon mehrere Naechte verdorben.
X ruft die Polizei damit diese den Verantwortlichen ausfindig machen um das piepen abzustellen. Das ist aber nicht geschehen, es hat die ganze Nacht gepiept. Wahrscheinlich konnte die Polizei niemanden erreichen.
Was waeren denn die rechtlichen Moeglichkeiten die X haette um zu seiner Nachtruhe zu kommen?
Haette denn die Polizei das Recht die Sprechanlage zu zerstoeren um die Nachtruhe der Anwohner wieder herzustellen?
Haette X denn das Recht die Sprechanlage (ohne sie zu zerstoeren) leiser zu machen (z.B. indem er Klebeband ueber den Lautsprecher klebt)?
X kann nicht schlafen weil die Sprechanlage eines
Buerogebaeudes die ganze Nacht lang laut piept. Das ist nicht
das erste Mal sondern hat X in letzter Zeit schon mehrere
Naechte verdorben.
hat da einer nicht aufgelegt?
ist das so eine mit Wähltastatur?
X ruft die Polizei damit diese den Verantwortlichen ausfindig
machen um das piepen abzustellen. Das ist aber nicht
geschehen, es hat die ganze Nacht gepiept. Wahrscheinlich
konnte die Polizei niemanden erreichen.
die weiß dazu gar nichts.
Der richtige Ansprechpartner: HAUSVERWALTUNG oder HAUSMEISTER
Haette denn die Polizei das Recht die Sprechanlage zu
zerstoeren um die Nachtruhe der Anwohner wieder herzustellen?
sicher nicht.
Haette X denn das Recht die Sprechanlage (ohne sie zu
zerstoeren) leiser zu machen (z.B. indem er Klebeband ueber
den Lautsprecher klebt)?
X kann nicht schlafen weil die Sprechanlage eines
Buerogebaeudes die ganze Nacht lang laut piept.
Bei einem Bürogebäude ist tagsüber bestimmt jemand zu erreichen. Dieser Jemand kann mit Sicherheit auch herausfinden wem das Gebeude gehört.
X ruft die Polizei damit diese den Verantwortlichen ausfindig
machen um das piepen abzustellen. Das ist aber nicht
geschehen, es hat die ganze Nacht gepiept. Wahrscheinlich
konnte die Polizei niemanden erreichen.
Ach!?
Was waeren denn die rechtlichen Moeglichkeiten die X haette um
zu seiner Nachtruhe zu kommen?
Besitzer des Gebäudes kontaktieren.
Haette denn die Polizei das Recht die Sprechanlage zu
zerstoeren um die Nachtruhe der Anwohner wieder herzustellen?
Nein.
Haette X denn das Recht die Sprechanlage (ohne sie zu
zerstoeren) leiser zu machen (z.B. indem er Klebeband ueber
den Lautsprecher klebt)?
Wahrscheinlich nicht. Allerdings würde es ihm wohl keiner übel nehmen.
Wenn doch hat er ja jemanden an den er sich wenden kann und den entgangenen Nachtschlaf als Schmerzensgeld einfordern. Vorzugsweise in der gleichen Höhe wie die Schadenersatzforderung.
Ganz frech (aber nicht unrealistisch) wäre die Reperatur zu beauftragen und dem Gebäudebesitzer in Rechnung zu stellen.
Nachdem wir jetzt herzhaft geschmunzelt haben, können wir uns ja der juristischen Behandlung Deiner Fragen widmen.
Haette denn die Polizei das Recht die Sprechanlage zu
zerstoeren um die Nachtruhe der Anwohner wieder herzustellen?
Grundsätzlich: Ja. Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Dazu darf sie Maßnahmen treffen, die allerdings dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Das heßt, sie müssen geeignet sein, die Gefahr abzuwehren (hier also gegeben) und sie müssen erforderlich sein, insbesondere darf es kein milderes Mittel geben.
Hier setzt also jetzt die Wertung an. Wenn man die Anlage wirklich mit Zukleben oder ähnlichen Maßnahmen leiser zu bekommen ist, dann darf auch die Polizei sie nicht zerstören.
Haette X denn das Recht die Sprechanlage (ohne sie zu
zerstoeren) leiser zu machen (z.B. indem er Klebeband ueber
den Lautsprecher klebt)?
Hiewrfür lesen wir den § 904 BGB, der dem Eigentümer eine Duldungspflicht auferlegt. Hier taucht der Verhältnismäßigkeiutsgrundsatz wieder auf, und daher sage ich hier: Ja.