Ruhestörungen durch Mieter

Hallo!
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man in einem Mehrfamilienhaus leben würde und der Mieter direkt über einem (eine Etage höher) ständig Lärm und Krach verursacht?

Die Person steht häufig um 4 Uhr auf, und geht - gefühlt trampelt -  durch die Wohnung, das ablaufende Wasser der Dusche ist zu hören und etwa eine Stunde später verlässt er das Haus. Erst danach ist es vom Lärmpegel her wieder möglich an Schlaf zu denken.

Was bleibt, wenn man bereits mehrfach das Gespräch gesucht hat, sich aber nichts ändert? Der Mieter sagt zwar, er wäre so leise wie möglich, aber es bringt einfach nichts. Die Holzdecken transportieren die Geräusche einfach zu intensiv.

Könnte man in so einem Fall die Miete kürzen? Oder Schadensersatz verlangen?

Und was ist, wenn der Vermieter überhaupt nicht auf die Beschwerden reagiert? Müsste er dem anderen Mieter nicht zur Wahrung des Hausfriedens kündigen?

Die Person steht häufig um 4 Uhr auf, und geht - gefühlt
trampelt -  durch die Wohnung, das ablaufende Wasser der
Dusche ist zu hören und etwa eine Stunde später verlässt er
das Haus. Erst danach ist es vom Lärmpegel her wieder möglich
an Schlaf zu denken.

Vermutlich gehört er zu den bemitleidenswerten Menschen, die zu Zeiten arbeiten müssen, zu denen sich andere noch im warmen Bett räkeln.

Was bleibt, wenn man bereits mehrfach das Gespräch gesucht
hat, sich aber nichts ändert? Der Mieter sagt zwar, er wäre so
leise wie möglich, aber es bringt einfach nichts. Die
Holzdecken transportieren die Geräusche einfach zu intensiv.

Das kann aber nicht das Problem des anderen Mieters sein, wenn die Hütte so hellhörig ist. Was soll der Typ den machen? Seinen Job kündigen, damit andere nicht gestört werden? Ungeduscht und ohne Frühstück zur Arbeit gehen? Nur auf allen Vieren über den Fußboden robben?

Der Mensch scheint sich ganz normal in der Wohnung zu bewegen. Wenn das normale Duschen zur Lärmbelästigung der Nachbarn führt, kann derjenige, der duscht nichts dafür. Dann ist das Haus einfach schlecht isoliert. Das kann aber nicht dazu führen, dass der Mieter die Wohnung nicht normal nutzen darf. Das ist Pech für die Nachbarn.

Könnte man in so einem Fall die Miete kürzen? Oder
Schadensersatz verlangen?

Welcher finanziell bezifferbare Schaden ist hier denn eingetreten?

Und was ist, wenn der Vermieter überhaupt nicht auf die
Beschwerden reagiert? Müsste er dem anderen Mieter nicht zur
Wahrung des Hausfriedens kündigen?

Warum? Ich denke, derjenige, der sich belästigt und gestört fühlt, sollte ggf. über einen Umzug nachdenken. Am besten in eine Wohnanlage, in der nur Privatiers und Lebemänner leben, die nicht vor 10:00 Uhr aufstehen um sich dann im Bett den ersten Champagner zu gönnen.

Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Vermutlich liegt der Typ schon abends um 20:00 Uhr oder 21:00 Uhr im Bett und versucht zu schlafen. Wahrscheinlich stört es ihn auch, wenn sich andere dann noch in der Wohnung bewegen und vielleicht sogar noch duschen. Er könnte ja auch eine Riesenwelle machen. Tut er aber nicht.

Tatsächlich ist Rücksichtname weder justitiabel noch mietvertraglich zugesichert.

Vilmehr darf der Mieter vor der Abeit Duschen und sogar die Toilette benutzten. Und wenn die angemietete Bausubstanz, nicht etwa fehlerhaft verlegtes Laminat, Ursache der Trittschallübertragung wäre, ist das eben genau die mietvertraglich zugesichete Gebrauchsüberlassung.

G imager