Immer wieder wird im Haus gehämmert und gebohrt. Dieses ohne Rücksicht auf Nachbarn, oft sehr spät weit nach 22 Uhr und sogar an Sonntagen.
Schichtarbeitern macht es das Leben schwer.
Es muss doch hier in Deutschland bestimmt eine gesetztliche Regelung dazu geben.
Wann und bis wieviel Uhr darf in der Mietwohnung gebohrt werden?
Gesetzliche Ruhezeiten sind 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen. Eine gesetzliche Bestimmung bez. Mittagsruhe gibt es nicht. Hier kommt die Gemeindeverordnung oder die Hausordnung zum tragen. Wobei man hier berücksichtigen muss, dass Handwerkerarbeiten auch während der Mittagsruhe statt finden können und akzeptiert werden müssen, da man Handwerker niht einfach mal für 3 Stunden nach Hause schicken kann, um die Mittagsruhe zu waren.
Hallo,
Gesetzliche Ruhezeiten sind 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und
Feiertagen.
Aha. Und wo gelten die und für wen? Hast Du mal einen Link zu diesem Gesetz?
Eine gesetzliche Bestimmung bez. Mittagsruhe gibt
es nicht. Hier kommt die Gemeindeverordnung oder die
Hausordnung zum tragen.
Gilt das für Deine obige Behauptung nicht auch?
Wobei man hier berücksichtigen muss,
dass Handwerkerarbeiten auch während der Mittagsruhe statt
finden können und akzeptiert werden müssen, da man Handwerker
niht einfach mal für 3 Stunden nach Hause schicken kann, um
die Mittagsruhe zu waren.
Das heißt: für die gilt das Gesetz dann nicht?
Imho gibt es hier genau einen Ansprechpartner: den Vermieter. Der ist dafür zuständig, dass im Haus Ruhe herrscht, um den normalen Gebrauch seiner Wohnungen zu ermöglichen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
soll das etwa heissen, dass ausserhalb der gesetzlichen Ruhezeiten so oft und soviel gebohrt und gehämmert werden kann, wie es einem Mieter gerade passt?
Es geht nicht um Handwerker, welche Handwerksarbeiten verrichten.
Hallo,
Gesetzliche Ruhezeiten sind 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und
Feiertagen.Aha. Und wo gelten die und für wen? Hast Du mal einen Link zu
diesem Gesetz?
Eine gesetzliche Bestimmung bez. Mittagsruhe gibt
es nicht. Hier kommt die Gemeindeverordnung oder die
Hausordnung zum tragen.Gilt das für Deine obige Behauptung nicht auch?
Wobei man hier berücksichtigen muss,
dass Handwerkerarbeiten auch während der Mittagsruhe statt
finden können und akzeptiert werden müssen, da man Handwerker
niht einfach mal für 3 Stunden nach Hause schicken kann, um
die Mittagsruhe zu waren.Das heißt: für die gilt das Gesetz dann nicht?
Imho gibt es hier genau einen Ansprechpartner: den Vermieter.
Der ist dafür zuständig, dass im Haus Ruhe herrscht, um den
normalen Gebrauch seiner Wohnungen zu ermöglichen.
Gruß
loderunner (ianal)
Ja, wenn es Handwerksarbeiten dient.
vnA
Hallo,
vielleicht meint er ja:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtruhe
kann schon sein. Aber was da steht, gilt imho nicht für Arbeiten in den eigenen vier Wänden. Zumindest ist das das, was ich gefunden habe. Deshalb frug ich ja nach.
Gruß
loderunner (ianal)
Moinmoin,
kann schon sein. Aber was da steht, gilt imho nicht für
Arbeiten in den eigenen vier Wänden. Zumindest ist das das,
was ich gefunden habe. Deshalb frug ich ja nach.
Ok, ich hab hier vielelicht was gefunden, lass uns da mal drüber sprechen, wie verstehst Du das denn?:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Laerm-Belaestigung-w…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Laermbelaestigung-du…
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/ruhezei…
Wobei ich aber denke, dass die Grenze zwischen zumutbarer und unzumutbarer Lärmbelastung verschwimmen kann und daher im Zweifelsfall individuell geprüft werden müsste.
Gruß
M.