Ruhestörung in einem Mischgewerbehaus

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich fasse kurz zusammen:

Musikschule (MS) zieht 2010 in einen Gewerberaum, 2. Stock, in einem Mischgewerbehaus, der vorher ein Testraum für HiFi Boxen war, allerdings als Lagerraum eingetragen. MS wusste nichts davon und unterschrieb einen Gewerbemietvertrag mit der Berechtigung von 8-22 Uhr zu musizieren (amtliche Eintragung im Vertrag).
Neben an eine Werkstatt, 1. Stock ein Elektroladen 3. Stock Mietwohnung.
Außenlage: Einkaufsstraße mit Müllermarkt, Frisörläden gegenüber Lidl.

Bis 2014 hatte die MS keine Probleme. Dann vermietet die Vermieterin die Werkstatt neben an als Atelier an eine Person die sich nach 3 Monaten wegen Ruhestörung beschwerte.
Dann kam das Bauordnungsamt und forderte die Eintragung als Musikschulraum. Der Architekt sagte, dass es schwierig werden würde weil neben an jemand wohnt. Dieser Jemand hat dann auch noch einen normalen Mietvertrag für die Werkstatt bekommen.

Die MS hielt von diesem Zeitpunkt die Ruhezeiten ein und finanzierte eine Schallschutzwand zum Nachbarn in der Werkstatt. Dann war erstmal alles gut.

August 2016 (Die MS ist bereits 6 Jahre in diesem Haus) beschwert sich ein Mieter von oben, der wohl seit 9 Jahren die Wohnung mietet, aber anscheinend bis dato auswärts gewohnt hat.

Die MS hatte die Nase voll und wechselte die Schlagzeuge in E-Drums, die mit Kopfhörern gespielt werden. Die Lautstärke beträgt allerhöchstens noch 10% vielleicht hört man ein leises tappeln von den Gummipads.

Nun, im November kommt ein Beschwerdeanruf von dem Nachbarn oben dass es ihm immernoch zu Laut ist und er die Schnauze voll hat.

Bitte, wo liegt da mein Recht ?

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Ist die Eintragung in die Gebäudepläne erfolgt? Wurde die Eintragung (Umnutzung) vom Bauamt abgenommen/genehmigt?

Gruß mki

Du hast rechtlich mit dem Mieter oben und nebenan nichts zu schaffen, rein gar nichts.
Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Der muss auch sicherstellen, das Du die angemieteten Räume so nutzen kannst wie vereinbart. Grundsätzlich macht er sich schadenersatzpflichtig, wenn das nicht mehr oder nicht mehr in dem Umfang möglich wäre.

Du hast einen gewerblich genutzten Raum angemietet und kannst den auch so nutzen.
Alles andere müssen die Mieter mit dem Vermieter klären.

Hier muss man voraussetzen , es handelt sich wirklich um ein Mischgebiet (Wohnen und nicht störendes Gewerbe) und die Nutzung teils als Gewerbe ,teils als Wohnung ist so genehmigt.
Allerdings sagt das Einschalten und Stellungnahme des Bauordnungsamtes wieder etwas anderes. Fehlende Nutzungsänderung durch Vermieter, Lagerraum (Testraum war ja unzulässig/ungenehmigt) soll Musikschule werden.

Man muss sich allerdings als MS schon fragen, ob man bei Mietwohnung über einem von problemlosen Verlauf ausgehen darf.
Umgekehrt wusste natürlich auch der Mieter oben, wo er anmietete. Lange Abwesenheit hin oder her. Er wird ja einst besichtigt oder selbst da gewohnt haben. Bzw. es wohnte dort ein Berechtigter, der sich wohl nie über Musiklärm beschwert hatte.
Ebenso der Neumieter in der EX-Werkstatt.

Übrigens, welche Ruhezeiten hat die MS eingehalten ? Die von 8-22 h ?
Denn es gibt keine gesetzlichen Ruhezeiten (also die oft genannte Mittagsruhe). Es gibt den Begriff der Zimmerlautstärke und die Nachtruhe.

MfG
duck313