Ruhezeit/ Mittagsruhe

Hallo Rechtskundige,

durch einen Thread im Mietrechtsbrett angeregt hier mal eine allgemeine Frage zur mttäglichen Ruhezeit:

Mittagsruhe ist einzuhalten

a) generell von xx bis xx
b) gar nicht, es sei denn, die Hausordnung eines Mietshauses sieht es vor
c) überhaupt nicht.

Außerdem würde mich interessieren, wo das geregelt ist (Kommune, Land, Bund?) und welche Geräusche betroffen sind (ist ein Nagel für ein Bild okay? Das Aufhängen einer Lampe? Rasenmähen? Unterputzverlegen von Leitungen?).

Viele Grüße und Dank für Euren Input
Ramona

hi,

zum einen hat die gemeinde/stadt eine verordnung die ruhezeiten vorschreibt, die verbindlich einzuhalten sind. mit ausnahmegenehmigungen. diese sind bindent…
die zeiten werden von der gemeinde festgelegt und sind unterschiedlich. dies gilt fuer laermbelaestigungen jeglicher art, die nachbarn und umfeld betreffen. aber auch wohnungsnachbarn…

was die hausruhezeiten angeht, so setzen diese auf den ortszeiten auf.
als erstes mass gelten die gemeinderegeln. sind die aus der sicht der eigentuemer/verwaltung zu schwach, werden interne regeln aufgestellt.

inwiefern diese rechtsbindend sind, kann ich leider nicht sagen.
in meinem haus sind sie das weil ich der hausherr bin *grins*

aber ich denke mal, dass in den meisten faellen die hausruhezeiten sich mit den gemeindezeiten decken und einfach nur nochmal aufgeschrieben worden sind, damit sich auch etwas stoerrische mieter etwas ruecksichtsvoller verhalten… was in mietshaeusern mit vielen wohnparteien ja immer mal wieder vorkommt, dass da einer dabei ist, der meint um 0 uhr nochmal seinen lieblingssender aufdrehen zu muessen.

letztendlich unterstreiche ich meine vermutung mit der tatsache, dass man bei „ruhestoerungen“ die polizei/ordnungsamt ruft (und die auch kommen) und nicht den vermieter.

allerdings kann man sich beim vermieter ueber laermbelaestigungen beschweren. ich glaube sogar irgendwo gelesen zu haben, dass sich der vermieter drum kuemmern muss dem einhalt zu gebieten. da bin ich mir jetzt aber wirklich nicht sicher. nur bei der gemeinderegelung.

so… alles unsicher? fantastisch :smile:

frohe weihnachten

PixelKoenig

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Servus PK,

zum einen hat die gemeinde/stadt eine verordnung die
ruhezeiten vorschreibt, die verbindlich einzuhalten sind. mit
ausnahmegenehmigungen.

Stimmt so nicht ganz. Unsere Gemeinde hat keine Verordnung, sie weist in ihren Rundschreiben auf die allgemeine Verordnung hin und bittet! die Bürger um allgemeine Rücksichtnahme. Was eigentlich unterdessen( viele Neuzugezogene) niemanden mehr interessiert. Da wird abends um 20:30 der Garten vertikutiert, obwohl der Besitzer jeden Tag ab 15 Uhr zu Hause ist, Samstags um 12:00 mittags mit dem Glockenschlag die Hobelmaschine angestellt, die einem aus dem gerade beginnenden Schläfchen reisst. Und Bitten um Rücksichtnahme werden schlichtweg ignoriert.

Grüße von Sabine, die hofft, in 5 Jahren endlich in ein Haus im bay. Wald ohne Nachbarn ziehen zu können

moin sabine,

Unsere Gemeinde hat keine Verordnung,
sie weist in ihren Rundschreiben auf die allgemeine Verordnung
hin und bittet! die Bürger um allgemeine Rücksichtnahme.

na ist doch klar. wenn die kommune keine hat, gelten die naechst hoeheren… waere in diesem falle entweder kreisverordnung oder bundeslandsverordnung. und die existieren auf jeden fall und koennen auch ganz sicher durchgesetzt werden. natuerlich ist die motivation des ortspolizisten ein unberechenbarer faktor. auch wenn man/fra mit dem nachbarn weiterhin gut auskommen moechte, ist eine durchsetzung seines rechts oder dann doch die duldung der temporaeren laermbelaestigung eine frage des inneren schweinehundes :wink:

aber… durchsetzen kannst du das allemal. da bin ich mir sicher.
wenn der nachbar nachts rasen maeht… kannst du die polizei rufen. und die muessen auch kommen. frag mich nicht nach paragraphen… aber so ist das. *aufStampft* jawoll *lach*

sonst koennte ja jeder parties feiern ohne ende, wenn das die gemeinde nicht regelt.

grusz

PixelKoenig
Was

eigentlich unterdessen( viele Neuzugezogene) niemanden mehr
interessiert. Da wird abends um 20:30 der Garten vertikutiert,
obwohl der Besitzer jeden Tag ab 15 Uhr zu Hause ist, Samstags
um 12:00 mittags mit dem Glockenschlag die Hobelmaschine
angestellt, die einem aus dem gerade beginnenden Schläfchen
reisst. Und Bitten um Rücksichtnahme werden schlichtweg
ignoriert.

Grüße von Sabine, die hofft, in 5 Jahren endlich in ein Haus
im bay. Wald ohne Nachbarn ziehen zu können

Zusatz
Neben den regionalen LärmVOen, die bestimmte Ruhezeiten vorsehen aber auch den Betrieb von z.B. von Musikanlagen oder Tierbedingte Geräusche (Hundegebell) ganztägig reglementieren gilt immer und überall 117 OwiG

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/sich_o/…

Dies ist der Auffangtatbestand für grundlosen Lärm der in den LärmVoen nicht erfasst ist.
Z.B. ganztägliches Rumgegröhle.

Verstöße gegen diese Vorschriften werden durch die Ordnungsbehörden/die Polizei geahndet bzw. unterbunden.
Gegen Verstöße gegen die Hausordnung kann nur der Vermieter vorgehen.
D.H. eine Mittagsruhe gibt es z.B. in der Berliner LärmVO nicht. Hier darf eine Wohnungsrenovierung ohne Beanstandung durch die Behörden erfolgen. Will man sich al Mieter Beschweren/wehren, muss man das mit dem Vermieter ausmachen.

M.