Liebe/-r Experte/-in
ich habe zur Zeit Rufbereitschaft und hatte am
Mittwoch Nachts bis 2uhr einen Bereitschaftseinsatze
aufgrund der 11 Stündigen Ruhezeit habe ich mir den
restlichen Arbeitstag am Mittwoch frei genommen
(Gleitzeit) habe also an diesem Tag bis auf den
Bereitschaftseinsatz nicht gearbeitet, nun hatte ich
heute am Donnerstag wieder einen
Bereitschaftseinsatz bis 2:30uhr.
Nun meine Frage: gelten für mich nun wieder die
vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit
oder muss ich morgen um 7:00uhr in der Arbeit
stehen?
Im Arbeitsgesetz steht das man „nach Beendigung der
Arbeit 11stunden ununterbrochene Ruhezeit haben
muss“, aber gilt das auch bei einer Arbeitszeiten von 2
Stunden?
Vielen Dank schonmal im vorraus für die Hilfe