Hallo,
ich hätte mal eine Frage, bezüglich den Ruhezeiten (Bohren usw halt laute Arbeiten) in einer Wohnung.
Nehmen wir an A möchte gerne seine Wohnung umbauen und möchte dies natürlich gerne so schnell wie möglich fertigstellen.
Wie lang dürfte A denn Arbeiten? Nehmen wir an es handelt sich um Bohr- und ähnlich laute Arbeiten handeln, die Hausordnung würde hierzu nichts sagen.
Ich hab mal etwas gegooglt hab aber leider nur das gefunden (beim Mieterschutzbund)
Auch auf Baustellen – im Freien – dürfen Baumaschinen, wie Betonmischer, Bohrgeräte, Baustellenkreissägen, Mobilkräne oder Schweißgeräte, werktags nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr eingesetzt werden. An Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht mehr.
Da handelt es sich ja um Arbeiten / Baustellen im Freien.
Oder würde hier folgender Absatz gelten:
2. Fernseher, Stereoanlage
Derartige Geräte dürfen ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden. Allerdings, ist hier „Zimmerlautstärke“ einzuhalten. Das bedeutet, außerhalb der Wohnung dürfen Geräusche des Fernsehers, des Radios oder des CD-Players nicht mehr oder zumindest kaum noch zu hören sein. Entscheidend ist, dass Nachbarn durch die elektronischen Geräte nicht belästigt werden dürfen. Und ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe, spätestens dann muss der Lautstärkeregler – noch weiter – zurückgedreht werden.
(Quelle http://www.mieterbund.de/1320.html )
Würde sich hier auch was zwischen Sommer und Winterzeit ändern?
Ich freue mich auf eure Antworten
Grüße