Ruhezeiten Bayern

Hallo,

ich hätte mal eine Frage, bezüglich den Ruhezeiten (Bohren usw halt laute Arbeiten) in einer Wohnung.

Nehmen wir an A möchte gerne seine Wohnung umbauen und möchte dies natürlich gerne so schnell wie möglich fertigstellen.

Wie lang dürfte A denn Arbeiten? Nehmen wir an es handelt sich um Bohr- und ähnlich laute Arbeiten handeln, die Hausordnung würde hierzu nichts sagen.

Ich hab mal etwas gegooglt hab aber leider nur das gefunden (beim Mieterschutzbund)

Auch auf Baustellen – im Freien – dürfen Baumaschinen, wie Betonmischer, Bohrgeräte, Baustellenkreissägen, Mobilkräne oder Schweißgeräte, werktags nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr eingesetzt werden. An Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht mehr.

Da handelt es sich ja um Arbeiten / Baustellen im Freien.

Oder würde hier folgender Absatz gelten:

2. Fernseher, Stereoanlage
Derartige Geräte dürfen ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden. Allerdings, ist hier „Zimmerlautstärke“ einzuhalten. Das bedeutet, außerhalb der Wohnung dürfen Geräusche des Fernsehers, des Radios oder des CD-Players nicht mehr oder zumindest kaum noch zu hören sein. Entscheidend ist, dass Nachbarn durch die elektronischen Geräte nicht belästigt werden dürfen. Und ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe, spätestens dann muss der Lautstärkeregler – noch weiter – zurückgedreht werden.

(Quelle http://www.mieterbund.de/1320.html )

Würde sich hier auch was zwischen Sommer und Winterzeit ändern?

Ich freue mich auf eure Antworten

Grüße

Hi,

hast Du schon mal in Deiner Gemeinde/Stadt nachgefragt?

Gemeinden können Lärmschutzverordnungen erlassen, wo das geregelt ist.

Für Maschinen gilt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html

Allgemein sollte man sich so verhalten, das man seine Mitmenschen nicht stört. Manchmal läßt sich Lärm aber nicht vermeiden und manchmal sind Wohnungen wohl so hellhörig, daß es schwierig ist Beläsitungen zu vermeiden.

Gruß
Tina

Hallo

erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Allgemein sollte man sich so verhalten, das man seine
Mitmenschen nicht stört. Manchmal läßt sich Lärm aber nicht
vermeiden und manchmal sind Wohnungen wohl so hellhörig, daß
es schwierig ist Beläsitungen zu vermeiden.

Genau das wäre das Problem von A. Das Haus wäre sehr hellhörig. Natürlich würde A mit den anderen Mietern bzw Eigentümern reden, aber es gibt ja immer den ein oder andern Querulant und da würde A gerne bescheid wissen, was er wie lang tun dürfte.

Den Tipp mit der Gemeinde würde er natürlich gerne annehmen *g*

Gruß
Tina

Grüße zurück!

Hallo,

die gesetzl. Ruhezeiten sind nicht bundesweit einheitlich sondern liegen im Ermessen der Bundesländer oder Kommunen, Gemeinden, Städten.
Hier gilt von 12.30 bis 14.30 und ab 22.00 h bis 7.00 h und an die Ruhezeit mittags haben sich sogar die Handwerker zu halten, es sei denn, es wäre ein Noteinsatz.

Da hilft nur die Stadt oder Gemeinde weiter, oftmals schon auf der Homepage zu entnehmen.

si