Ruhezeiten bei nicht vorhandener Hausordnung?

Hallo Zusammen,

ich wohne in einer Eigentümergemeinschaft mit 24 Wohneinheiten, die insgesamt 6 Eigentümern gehören.

Über mir wohnt ein Ehepaar (Mieter), die zu allen möglichen Zeiten Lärm machen. So wird z.B. generell mittags (mit Vorliebe Sonntags) die Wohnung geputzt. Dabei werden ständig Türen geknallt, Möbel umgeworfen (so klingt es zumindest), Schranktüren zugeworfen etc. Unter der Woche trägt sie manchmal dabei auch noch Straßenschuhe mit Absatz (weil sie nur „kurz“ zu Hause ist), was den Geräuschpegel noch extrem verstärkt.
Er spielt Akkordeon und hat auch schon mittags oder abends nach 23 Uhr musiziert.

Alles reden hilft bei meinen Nachbarn nichts. Sie stellen zwar dann für diesen Tag die Arbeiten ein, aber morgen ist dann wieder alles genauso. Auch der Hinweis, dass sie mir jeden mittag meinen Kleinen aus dem Bett reißen, und die Bitte sich leise zu verhalten hat nichts geholfen.
Anmerken möchte ich hier, dass beide bzw. einer oft den ganzen Tag zu Hause ist, man aber weder vormittags noch nachmittags etwas hört…

Leider hat die Eigentümergemeinschaft keine Hausordnung und möchte auch keine beschliessen. Auch die Wohnungseigentümerin sieht keinen Handlungsbedarf.

Was kann ich hier tun? Vielen Dank für die Hilfe.

Schöne Feiertage & einen guten Rutsch :smile:

Hallo Ronja
grundsätzlich gelten, auch bei einer nicht bestehenden Hausordnung, die gezetzlichen Ruhezeiten (13-15Uhr/22-7Uhr).
Um letztendlich diese durch zu setzen,mußt du gewisse Regeln beachten bzw. durchführen.
D. h. ein Protokoll führen, wann welcher Lärm um welche Uhrzeit aufgetreten ist.
Wenn du die Nachbarn um Ruhe bittest, ebenfalls das Gespräch notieren u. wie lange die Ruhe angehalten hat.
Wird nach 22Uhr Lärm verursacht, ruhig auch mal die Polizei rufen, die letztendlich auch als Zeugen fungieren.
Selbst, wenn möglich, Zeugen namentlich notieren.
Hast du mal im Haus nachgefragt, ob auch andere Bewohner sich durch den Lärm gestört fühlen. Namentlich im Protokoll notieren.
Dieses Protokoll gibst du an deine Vermieterin weiter, denn die muß dafür Sorge tragen, dass der Lärm unterbleibt.
Hält der Lärm,inerhalb der Ruhezeiten weiter an u. deine Vermieterin kümmert sich nicht darum, kannst du die Miete kürzen.
Schuhe mit Absatz verursachen erheblichen Lärm u. daher ist das Tragen dieser Schuhe nur kurzfristig in einer Wohnung erlaubt.
Notfalls wende dich an eine öffentliche Rechtsberatung oder an einen Mieterverein, die dich rechtlich beraten und weiter helfen.
Ich wünsche dir viel Erfolg u. das bald wieder Ruhe einkehrt.

Liebe Grüße und noch schöne Festtage
wünscht dir
Heike

Leider hat die Eigentümergemeinschaft keine Hausordnung und

möchte auch keine beschliessen. Auch die Wohnungseigentümerin
sieht keinen Handlungsbedarf.

Was kann ich hier tun? Vielen Dank für die Hilfe.

Schöne Feiertage & einen guten Rutsch :smile:

26.12.2010

Aus der Schilderung entnehme ich, dass Du ein(e) Mieter(in) in der Wohnung bist. Demnach hast Du alle Rechte aus Deinem Mietvertrag mit dem Vermieter, nicht mehr und nicht weniger.

Setz Deinem Vermieter eine Frist von mindest 14 Tagen, dass er in der Eigentümerversammlung dafür zu sorgen habe, den Krach abzustellen. Drohe andernfalls Mietminderungen an.

Über die mögliche Höhe der Mietminderung kann ich keine Aussage machen. Der Mieterverein oder ein Anwalt kann da helfen.

Alles Gute fürs neue Jahr und viel Glück!

Henning