Rumänischen Personenbeförerungsschein umschreiben?

Hallo,

mal angenommen, jemand ist ein bisschen klamm im geldbeutel und möchte zwecks Eröffnung beruflicher Perspektiven einen Lkw- und Busschein erwerben. Nun nehmen wir mal an seine Freundin stammt aus Rumänien, so dass die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes dort kein problem ist. dann macht er dort seine Führerscheine und möchte damit in Deutschland beruflich fahren. geht das? Ich meine, werden die Scheine einfach umgeschrieben und fertig ist? kann ich irgendwie nicht glauben, dann wären ja alle Fahrschulen in Grenznähe pleite, oder?

Klärt mich doch mal auf…

Danke sagt

felicia

Hallo Felicia,

nein,das ist nicht möglich…
Die Personenbeförderung richtet sich nach nationalem Recht in D.

Hallo Felicia,

nein,das ist nicht möglich…
Die Personenbeförderung richtet sich nach nationalem Recht in
D.

Hallo und danke für die Antwort. Staeht da irgendwo was dazu in der PBfO? Hab nämlich auf die Schnelle nix gefunden… Aber mit dem Lkw-Schein würde das gehen? Selbst das kann ich mir schwer vorstellen.

Grüßle

Felicia

Hallo Felicia,

der Führerschein an sich ist ebenfalls Nationales Recht.Jedoch gibt es außer der EU-Regelung über die gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnisse auch noch ein Internationales Abkommen darüber.
Um es vereinfacht zu sagen…alle Länder die dem Internationalem Abkommen über den Straßenverkehr angehören,erkennen gegenseitig auch die Fahrerlaubnisse des jeweiligen Staates an.Diese Fahrerlaubnis ist durch den sogenannten Internationalen Führerschein nachzuweisen.
Aber auch hier ist wieder zu beachten,das es sehr wohl Einschränkungen
dabei gibt.
Wer als Nicht-EU-Bürger seinen ständigen Aufenhalt in der EU (Deutschland) begründet,muss seine Fahrerlaubnis innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen.
Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie beim jeweiligen Neuerwerb dieser Fahrerlaubnisklasse.

Hallo!

…und auf welche Rechtsgrundlage stützt du deine Antwort?

Gruß
Tom

Hallo!

Aber mit dem Lkw-Schein würde das gehen? Selbst das kann ich
mir schwer vorstellen.

Mit Zweitwohnsitz wohl nicht, nur mit Hauptwohnsitz. Im Detail ist die Rechtslage im Übrigen strittig. Grundsätzlich sind aber Führerscheine eines anderen Mitgliedstaates gültig und müssen nicht umgeschrieben werden.

Gruß
Tom