Hallo , guten Tag,
weiss jemand,ob es nach rumänischem Zivilrecht möglich ist, ein unterschlagenes und von der rum. Polizei deshalb sichergestelltes KFZ
vor Gericht dort als gutgläubiger Erwerber zu erlangen ?Fzg. wurde mit gefälschten Papieren in Rum. zugelassen . Danke schon mal vorab für die Auskünfte.
Hallo,
leider kenne ich mich im rumänischen Zivilrecht nicht aus, habe aber eine ziemliche Erfahrung in Sachen geklaute Autos und Rumänien.
Die rumänische Polizei arbeitet überwiegend sehr professionell und ist bemüht, entwendete Fahrzeuge an den ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben. Dies auch dann, wenn es innnerhalb Rumäniens schon weiterverkauft wurde.
Wenn du genaues wissen willst, rufe mal beinm Verbindungsbüro der rumänischen Polizei in Oradea an, Tel 0040 259 40 800. Es müsste eigentlich noch existieren, ansonsten Vermittlung 0040 259 40 3000. Englische oder französische Sprachkenntnisse dürften ausreichen, da die meisten rumänischen Polizisten zweisprachig sind.
Gruss
Iru