'rumplige' GmbH-Gründung... Fehler der Bank!

hi,

folgender fall. eine gmbh mit stammeinlagen von 2x 12.500 euro soll gegründet werden.

die beiden gesellschafter (vermeintlichen) haben natuerlich keine kohle. soweit so gut. die kohle (es werden mindestens 12.500 für 2 halbe einlage benötigt) soll ein bekannter zuschiessen.

also wird folgendes gemacht:

notarvertrag vom 12. des monats
13. des monats: gang zur bank, der X überweist auf das konto 12.500 EUR

2 tage später werden nun besagte 12.500 komplett zurückgebucht, obwohl keine rechtsbeziehung zw. GmbH i.G. und dem X besteht. also ein quasie durchlaufender posten.

beim gang zum kontoauszugsdrucker stehen nun natuerlich eingang und ausgang auf EINEM papier. das ist schlecht, so bekommt man doch keine GmbH eingetragen. also gehen die beiden gesellschafter zur bankangestellten.

diese soll doch bitte einen auszug für den zeitraum 13. - 14. machen. der auszug wird auf wunsch erstellt. hier ist nun nur die einzahlung zu sehen. die auszahlung folgt auf dem naechsten auszug.

nicht nur, das es schmu ist, welche folgen hat solch ein handeln für die bank? die bank wusste, das der auszug fürs registergericht benötigt wird. die bank wusste, das das geld an den einzahler zurückging. inwieweit hängt die bank mit?

also, alles nur aus banksicht betrachtet, das die gesellschafter tierische probs. bekommen werden ist klar.

danke für infos

gruss vom

showbee

Hi showbee,

ist so was nicht gängige Praxis? Der Bank kann man keinen Vorwurf machen, sie handelte auf Wunsch des Kunden. Und ist damit ganz sicher raus.

Gruß
André

Hallo,

mal abgesehen davon, dass man mit der Vorlage von aus dem Zusammenhang gerissenen Kotoauszügen alles und nichts beweisen kann, ist dieses Spiel gerade bei GmbH-Gründungen, etc. eher die Regel als die Ausnahme. Da passiert auch den GmbH-Gründern so lange gar nichts, bis es zu einer Insolvenz kommt, und das Stammkapital benötigt wird um die Haftungsbegrenzung zu erhalten. Fehlt dieses dann und ist auch nicht - unbemerkt von den Gläubigern - schnell wieder herbei zu schaffen, wird man erst wieder auf dieses Thema kommen, und dann allerdings u.U. tatsächlich dazu kommen, dass das Stammkapital nicht zur Gründung zur Verfügung stand, und dann die Haftungsbegrenzung entfallen lassen,sprich die Gründer haften voll mit ihrem Privatvermögen!

Und was die Bank angeht, so kann man ihr so lange keinerlei Vorwurf machen, wie die Kontenbewegungen tatsächlich stattgefunden haben. Der Auszug belegt doch nur die Bewegungen. Und wenn man eben nur eine Bewegung belegt haben möchte, dann kann die Bank dies ohne weiteres tun, wenn diese eben tatsächlich so stattgefunden hat. Wenn ich eine einzelne Bewegung nachweisen muss, gehen doch den Empfänger üblicherweise die anderen Daten auf dem Auszug nichts an, und ich schwärze sie dann ohnehin, wenn ich eine Kopie an Dritte herausgeben muss (geht es meinen Vermieter etwas an, dass ich gestern eine Geldstrafe überweisen musste?).

Gruß vom Wiz

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Hallo showbee,

falls Du (und andere) meinen vorherigen Artikel hier gelesen hast, sorry, habe den Sinn falsch verstanden, solche Gründungen sind für mich als Unternehmer halt rote Tücher…

Mit richtigem Sinn die Antwort:
Die Bank ist zunächst mal nicht dafür verantwortlichbar zu machen, wenn Aussagen, die gegenüber einem Amtsgericht oder anderen gemacht werden, nicht eingehalten werden.

Die Bank hat IMHO nicht zu prüfen, wofür das Geld ist, ob es richtig eingetzt wird, ob alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden…

Dementsprechend ist sie fein raus, sollte sich aber sehr genau überlegen, ob die Förderung einer solchen Unternehmung mit Hilfe eines Kontos in ihrem Interesse ist:smile:

Grüße
Jürgen