angenommen, ein volltrotteliger Achtzehnjähriger spaziert mit einer sogenannten Anscheinwaffe (einer Spielzeugwaffe, die aber total echt aussieht) ganz hypothetisch durch die Stadt und spielt GSG 9 oder Ähnliches (zielen etc.), was Panik bei Passanten auslöst, die ihn sehen.
Dazu habe ich 2 Fragen.
Welche Strafgesetze verletzt er außer „Führen von Anscheinwaffen“? Gibt es auch so etwas wie „Vortäuschen einer gefährlichen Handlung“?
Was genau bedeutet „Führen“. Ich habe schon gelesen, das kann auch bedeuten, die Waffe ist „zugriffsbereit“ im Handschuhfach. Aber zu Hause auf dem Küchentisch rumliegen lassen ist nicht „Führen“? Dem besten Freund zeigen ist auch nicht „führen“?
Ganz vielen Dank im voraus für alles Aufklärende!
Karl
Was genau bedeutet „Führen“. Ich habe schon gelesen, das
kann auch bedeuten, die Waffe ist „zugriffsbereit“ im
Handschuhfach. Aber zu Hause auf dem Küchentisch rumliegen
lassen ist nicht „Führen“? Dem besten Freund zeigen ist auch
nicht „führen“?
führen bedeutet:
Eine Waffe " außerhalb" seiner Privatwohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums" zugriffsbereit mitzuführen.
Zugriffsbereit heißt:
Die Waffe ist mit wenigen Handgriffen in den Anschlag zu bringen.
Des wegen ist: - Die Waffe im Handschuhfach - — Führen
Die Waffe im abgesperrten Koffer getrennt von der Munition ---- kein Führen sondern Transportieren.
Zu beachten ist, dass der Begriff „Zugriffsbereit“ und „Führen“ nichts mit dem Begriff „Schußbereit“ zu tun hat, Das heißt, dass es bei den beiden ersten Begriffen nicht auf den Ladungszustand der Waffe ankommt. Also auch eine ungeladenen Waffe wird geführt!
Welche Strafgesetze verletzt er außer „Führen von
Anscheinwaffen“? Gibt es auch so etwas wie „Vortäuschen einer
gefährlichen Handlung“?
Das „Führen einer Anscheinswaffe“ ist keine Straftat sondern ene OWI.
Des weiteren wäre zu prüfen folgende Starftatsbestände:
Nötigung
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Das ist aber nur IMHO, da aus dem geschilderten Sachverhalt nicht alzu viel hervorgeht.
Grüße RS99
Was genau bedeutet „Führen“. Ich habe schon gelesen, das
kann auch bedeuten, die Waffe ist „zugriffsbereit“ im
Handschuhfach. Aber zu Hause auf dem Küchentisch rumliegen
lassen ist nicht „Führen“? Dem besten Freund zeigen ist auch
nicht „führen“?
Ganz vielen Dank im voraus für alles Aufklärende!
Karl