Rundfunk an nicht deutschen Bürger

Hallo,
Herr X lebt hauptsächlich in der Türkei und bezieht auch dort eine Rente in höhe von 380€ von dem er seine Miete und Lebensmittel zahlen muss.

Da er vor jahren mal in Deutschland gelebt hat hat er eine Anmeldung in Hamburg, der Rundfunk möchte nun ca. Über 600€ von Herrn X welcher mehrere Briefe mit seiner Situation geschildert hat.
Eine freistellung ist nicht möglich da keine behörden mehr in Deutschland für ihn zuständing sind.

Frage:
Kann es zu einer Hausdurchsuchung und Pfändung von einem Bürger der nicht in der EU lebt kommen?
Kann ein nicht EU bürger durch nicht Zahlung ins Gefängnis?
Angenommen es kommt zu einer durchsuchung und der Mietvertrag wie auch alle Gegenstände in der Wohnung gehören der Frau welche auch in der selben Wohnung angemeldet ist, was passiert dann?

Bitte nur Antworten von Usern die auch Ahnung haben

Danke

Hallo,

dann sollte er sich in Hamburg schleunigst bei der Meldebehörde rückwirkend zum tatsächlich Auszugsdatum abmelden… Die Abmeldebestätigung bzw. Kopie davon und weitere Nachweise mit dem ausgefüllten Abmeldeformular des Beitragservice an den Beitragsservice senden , dass er seit XX.XX.XXXX in der Türkei lebt und sich in Deutschland -wenn überhaupt- nur zu Besuch aufhält (falls es auch nur Besuch ist).
Damit sollte sich der Vorgang erledigen und kein Beitrag anfallen, falls der Wegzug vor dem 01.01.2013 erfolgte.

Andere Sache wäre, wenn er tatsächlich in regelmäßigen Abständen die Wohnung in Hamburg zusammen mit Person X bewohnt und Person X den Beitrag für die Wohnung bereits bezahlt. Dann sollte er auch das ausgefüllte Abmeldeformular des Beitragsservice an den Beitragsservice senden, mit der Angabe, dass er in einem Haushalt mit Person X lebt und diese Person X bereits unter der Teilnehmernummer 1234 den Beitrag bezahlt. Somit sollte sich der Vorgang auch erledigen und kein Beitrag anfallen.

Zu den weiteren Fragen kann ich keine Auskunft geben.

Viel Gruß Tara

Hallo,

Rein theoretisch: Ja.

Mit Rundfunk meinst du die GEZ?

Dazu müssten aber die deutschen Behörden ein Rechtshilfegesuch an die Türkei stellen. Das wird dann recht Aufwändig und ob die Türken dann wegen 600€ was machen, ist eine andere Frage.

Eine andere Möglichkeit wäre es, ihn in der Türkei zu Betreiben. Das wird dann noch komplizierter für die GEZ.
Dies wäre dann aber alles dem türkischen Recht unterstellt.

Eine Variante wäre noch, einen Rechtstitel in D zu erwirken und Herrn X zur Fahndung auszuschreiben. Dann kann es am Zoll (Flughafen), bei der Einreise nach D verhaftet werden.

Allerdings braucht es in beiden Fällen erst einmal einen Richter in D, welcher dies absegnet oder eine Verurteilung erwirkt.

Das passt aber nicht so wirklich zusammen.
Wenn er nicht in Deutschland seinen Wohnsitz hat, fallen auch keine GEZ-Gebühren an.
Und bei welchem Amt soll die GEZ vorstellig werden, wenn keines zuständig ist?

MfG Peter(TOO)

Vollkommen aussichtslos!

Erdoğan würde sich wohl eher ein Bein ausreißen, als dem deutschen Rundfunk (oder öffentlichen Medien generell) in irgendeiner Form zu helfen! :wink:

Die sind sich doch spinnefeind!

Glückauf!

Nicht wirklich wichtig.
Wichtig ist, ob man in Hamburg noch eine Wohnung hat wo man gemeldet ist.
Dann muss man auch die Rundfunkgebühr dort bezahlen.

Und man wird doch nicht dauerhaft in Türkei umgezogen sein und hat sich nicht in Hamburg abgemeldet ?

Wenn man die Hamburger Wohnung weiter behalten hat (gemietet oder Eigentum), dann muss man dafür auch Beitrag zahlen. Egal ob man sich dort aufhält oder nicht.
Außer, es zahlt schon jemand anderes der in dieser Wohnung lebt.

Es ist nur ein Beitrag je Haushalt (Wohnung) zu zahlen.

Wieso soll ein Mensch sich wegen Rundfunkbeiträgen abmelden?

Realisierst du was du da schreibst? Er soll jetzt plötzlich nach 2014 wegen einer Dienstleistung die er nicht unterschrieben oder geschweige in Anspruch nimmt abmelden?
#Zombie?

Die Frage die sich weiterhin stellt

Der Staat würde diesem Mann in der Obdachlosigkeit nicht helfen, aber wegen einer Anmeldung obwohl er kein Eu Bürger ist soll er GEZ zahlen?

Ich habe hier nicht nachdem einfachsten Weg gefragt sondern dem richtigen

Ja, wenn man ab morgen dir Zeitung zustellen würde und dann behauptet das zahlst du, weil da auch Nachrichten sind, würdest du es dann auch zahlen ?

Die Frage ist, die wollen einen Mann verhaften weil er Schulden hat für etwas dass er nach seinem Grundgesetz nicht zahlen muss?

Er hat nicht mal einen Vertrag

Hallo,

Deshalb habe ich ganz am Anfang geschrieben:

MfG Peter(TOO)

Du verstehst leider gar nichts !

Man muss keinen Vertrag haben, es genügt wenn man in einer Wohnung gemeldet ist.
Ab da ist man beitragspflichtig, es sei denn es wird für diese Wohnung bereits Beitrag gezahlt.
1 Wohnung, 1 Beitrag, egal wie viel Personen dort leben.

Und seit der Umstellung von den alten Rundfunkgebühren auf die Haushaltsabgabe kommt es überhaupt nicht darauf an, ob man Fernseher, Radio oder Computer besitzt oder benutzt.

Und Dein Beispiel mit der Zeitung passt deshalb gar nicht. Zeitung muss man bestellen, da hat man einen Vertrag.

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@Sunny45
ich realisier tatsächlich, was ich hier schreibe, aber du scheinst die gesetzlichen Regelungen nicht zu kennen und wenn man den richtigen Weg erklärt, diesen auch nicht zu verstehen.

Ein Mensch soll sich nicht wegen den Rundfunkbeiträgen abmelden, sondern -wenn er nicht mehr in Deutschland wohnt- seiner Meldepflicht nachkommen und sich ins Ausland abmelden. Dann fällt auch keine Beitragspflicht zu den Rundfunkbeiträgen mehr an. Ich empfehle dringend die Internetseite des Beitragsservice zu besuchen und das Bundesmeldegesetz hinsichtlich der Meldepflicht mal anzuschauen.

Tara

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Wer sagt denn dass er nicht mehr hier lebt? Machmal verbringt er 3Monate hier

DUU verstehst gar nichts, Beitragspflicht… Pflichten Deutschland gegenüber, ne is klar

glaubst du ernsthaft, wenn man sich nicht permanent in d aufhält gelten deutsche gesetze nicht?

er hat ein eigenes? interessant. welches denn? darf ich mir auch eins machen? und muss mich dann nicht mehr an das deutsche halten?

dann ist das ganze ja gar kein problem: er wird gepfändet, wenn er das nächste mal einreist.

Kommentar von sunny45 | 06.04.2016, 03:15 Uhr
Wer sagt denn dass er nicht mehr hier lebt? Machmal verbringt er 3Monate hier

Nun, im Ausgangsposting stand dass der Herr hauptsächlich in der Türkei lebt und vor Jahren mal in Deutschland gelebt hat, das sagt nicht wirklich was darüber aus, dass der Herr manchmal 3 Monate in Deutschland verbringt.

Alle anderen Möglichkeiten habe ich schon geschrieben; Abmeldung bei Beitragsservice mit dem Hinweis dass jemand anders den Beitrag für die Wohnung bezahlt (weil ja eine Frau mit in der Wohnung angemeldet ist) oder noch ein Gedanke:
Dem Beitragsservice die Nachweise über das Einkommen in der Türkei senden und einen Befreiungsantrag stellen (Erfolgsaussichten sind nicht voraussagbar).

Gruß Tara

Anscheinend nach ja schon, wie erklärst du sonst einen Menschen der 200+€ Rente bezieht aber sich nicht freistellen darf?

Bäm!

wilde räuberpistole von jemand, der keinerlei ahnung hat.

Gut, danke für die Bestätigung, zahl mal weiter ein

selbstverständlich.

ich habe im gegensatz zu dir verstanden, was ein öffentlich-rechtlicher rundfunk bedeutet. und was es bedeutet, wenn es ihn nicht gibt. siehe türkei, italien, usa,…

aber mancher denkt halt nicht so weit.