laut Staatsvertrag (wo finde ich den ganzen Wortlaut?) solle die Rundfunkanstalten auch Schulfernsehen senden. Schulfernsehen ist aber nicht Sendebestandteil der Rundfunkanstalten. Das ist Vertragsbruch. Müssen wir, die wir an die GEZ Rundfunkgebühren zahlen, diese auch zahlen, wenn die Gegenseite den Vertrag nicht erfüllt?
Dern Artikel lege ich wegen der effektiven GEZ-Diskusion in diesem Brett ab.
Friedrich
Moinmoin,
nun…ja, daß was denen so einfällt ist ja auch nicht das gelbe vom Ei. So z.B. die Überlegung – „Rundfunkgebühren für PCs?
GEZ will Internet-Anwender zur Ader lassen
IT-Industrie schlägt punktgenaue Abrechnung vor“ http://www.fvit-eurobit.de/PAGES/FVIT/PRESSE/Pressei…
Gruß
Friedrich
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