Hallo,
DIe neuen Rundfunkbeiträge werden ja auf je Wohneinheit gefordert.
Nee, ganz so ist das nicht. Die werden nicht auf jede existierende Wohneinheit gefordert, sondern, auf jede Wohneinheit, die von jemanden auch bewohnt wird. Das knüpft also vor allem an die Person und dann an die Anzahl der von ihr bewohnten Wohnungen.
Daher gehören in die Mietnebenkosten.
Nö.
Sofern es hier vom Vermieter keine Info gibt und auch keine entsprechende zusätzliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung an den Beitragsservice ungerechtfertigt.
Hat da jemand Erfahrung?
Die vom Beitragsservice klären da sicher auf. http://www.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartne…
Grüße