Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin zurzeit Student und wie (fast) jedem Studenten ist ein monatliches Budget sehr begrenzt.
Ich musste im letzten Quartal 2012 den Rundfunkbeitrag von knapp 54 € zahlen, da ich durch einen Studiengangwechsel ab August unter Vorbehalt kein Bafög mehr erhalten hatte. Dies hatte sich ab Januar durch eine Nachzahlung geändert gehabt.
Meine Frage ist, kann ich den Rundfunkbeitrag des letzten Quartals 2012 zurückfordern? Mir wurde damals durch Telefonat mit der Beitragsstelle mitgeteilt, dass man das Geld zurückfordern könnte bzw. dass das sogar automatisch geschieht, wenn man nachweisen kann das man zu der Zeit noch studiert hat (habe ab Oktober 2012 wieder angefangen!), kenne mich jedoch mit den spezifischen Regelungen nicht aus.
Wenn mir einer weiterhelfen könnte, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ugi257