Rundfunkbeitrag als Student zurückfordern

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zurzeit Student und wie (fast) jedem Studenten ist ein monatliches Budget sehr begrenzt.

Ich musste im letzten Quartal 2012 den Rundfunkbeitrag von knapp 54 € zahlen, da ich durch einen Studiengangwechsel ab August unter Vorbehalt kein Bafög mehr erhalten hatte. Dies hatte sich ab Januar durch eine Nachzahlung geändert gehabt.

Meine Frage ist, kann ich den Rundfunkbeitrag des letzten Quartals 2012 zurückfordern? Mir wurde damals durch Telefonat mit der Beitragsstelle mitgeteilt, dass man das Geld zurückfordern könnte bzw. dass das sogar automatisch geschieht, wenn man nachweisen kann das man zu der Zeit noch studiert hat (habe ab Oktober 2012 wieder angefangen!), kenne mich jedoch mit den spezifischen Regelungen nicht aus.

Wenn mir einer weiterhelfen könnte, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ugi257

Hallo lieber Ugi257

Endlich mal jemand der die höfliche Anrede und den Gruss am Schluss nicht vergisst.
So macht es viel mehr Spaß zu korrespondieren. Schließlich will man ja eine kostenlose Auskunft.
Die Quartalsforderung 4/2012 betrug Euro 53,94
Wenn Du mit den „GEZ“-Typen telefoniert hast und Dir jemand die Rückzahlung bei nachträglichem Einreichen der Bafög-Gewährleistung zugesagt hat, dann probier es doch einfach und schicke die nachträgliche Bafög-Zusage mit Kopie-Unterlagen. Ob die dann automatisch rückerstatten wird sich weisen. Diese kleine Mühe kann ja nicht schaden.
Fordere die Überzahlung der Quartalssumme entsprechend der Zusage einfach zurück.
Ich kenne keinen praktischen Fall, wonach die GEZ jemanden eine Zahlung rückwirkend erstattet hat.
Hierzu gibt es auch keine öffentlichen Hinweise und im Gesetz war auch voriges Jahr nichts Entsprechendes vermerkt.
Tel. Zusagen haben bei diesem „Verein“ kaum einen Wert. Kennst Du den Namen des Gesprächpartners?
Mit der GEZ hat es nur Sinn schriftlich zu verkehren. Und das so wenig wie möglich, weil auch die Briefe der GEZ Beitragsservice nicht justiziabel sind, da sie nie unterschrieben sind.

Wenn es nicht klappt, dann kündige auf jeden Fall den Abbuchungsauftrag. Wenn es klappt, dann kündige den Abbuchungsauftrag danach. Vermutlich bist Du in ohnehin inzwischen schon befreit, weil die Bafög ja wieder läuft.
Grundsätzlich lasse ich niemals Zwangsbeiträge für nicht bestellte Leistungen automatisch vom Konto abbuchen. Um Geld zurück zu fordern hast Du jedoch lange gewartet. Wir haben ja schon Ende April 2013.
Solltest Du das Geld zurück erstattet bekommen, lass es mich bitte wissen. Es wäre dann fast wie ein Wunder.
Ich wünsche Dir trotzdem alles Glück für die Aktion.
Beste Grüße
Peter

Hallo,

mir ist nicht bekannt, dass so ein Nachweis über
das Studium akzeptiert wird, um das Geld nachträglch
zurückzubekommen.

Ich enpfehle Ihnen daher, einfach das zu probieren,
was man Ihnen damals gesagt hat; Einen Brief
an die GEZ richten und warten, was passiert.

Viel Erfolg !
HARTMUT