Rundfunkbeitrag bei Mischnutzung der Wohnung

Hallo,

Für EINE Wohnung ist EIN Rundfunkbeitrag fällig. Soweit klar. Also zahlt eine WG einmal den Rundfunkbeitrag. Soweit immer noch klar. (Ich will hier nicht auf Spitzfindigkeiten hinaus, wie ob wirklich nur die Bewohner Zugang haben o.ä., sondern stellen wir uns eine echte WG im Sinne der GEZ vor.) Wie sieht die Sache aus, wenn außer Privatpersonen zum Wohnen noch ein Verein die Wohnung nutzt, z.B. für Vereinssitzungen in einem der Zimmer, das die privaten Bewohner nicht nutzen dürfen. Der Verein sei Eigentümer der Wohnung und zahle dafür Rundfunkbeitrag als Betriebsstätte. Muss jetzt trotzdem noch einer der privaten Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlen? Falls ja, kann sich der Verein dann abmelden? Oder wie wäre sonst die Konstellation, wenn man nur einen Beitrag für die ganze Wohnung zahlen will?

Danke für die Erhellung und viele Grüße

Marco

Hallo!

Suche mal hier http://www.rundfunkbeitrag.de

Ob ein Verein(oder was auch immer) hier überhaupt zahlen müsste ist mir unklar.  Es käme auf die Häufigkeit der Nutzung an, ob man das überhaupt als Betriebsstätte ansehen kann.

Aber es ändert sich m.E.nichts an der Gebührenpflicht der vermieteten Wohnungen dort.

Nur bei Selbstständigen, die in ihrer Wohnung auch ein Büro o.ä. unterhalten ist es mit 1 Beitrag abgegolten.

MfG
duck313