Rundfunkbeitrag für ein Auto/KFZ doppelt bezahlen?

Hallo zusammen,
muss jemand, der z.B. im Außendienst arbeitet und ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung fährt (1% Regelung) nochmals für das selbe Fahrzeug den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn er dieses bei einer Nebenberuflich Tätigkeit ebenfalls verwendet?
Genauere Erläuterung: - Der Arbeitnehmer arbeitet Hauptberuflich bei einem Unternehmen, welches Ihm ein Fahrzeug nach der 1% Regelung auch zur Privatnutzung zur Vergnügung stellt. - Das Unternehmen/der Arbeitgeber zahlt den Rundfunkbeitrag für dieses Fahrzeug - Das Fahrzeug ist nicht auf den Arbeitnehmer sondern auf den Arbeitgeber angemeldet - Der Arbeitnehmer zahlt für seine Wohnung den vollen Rundfunkbeitrag - Der Arbeitnehmer verfolgt eine nebenberufliche Tätigkeit (angemeldetes Gewerbe). Die Betriebsstätte dazu befindet sich in der angemeldeten Wohnung – und ist somit prinzipiell Beitragsfrei - Es sind keine Fahrzeuge auf den Arbeitnehmer angemeldet, noch werden weitere zur Ausübung seiner nebenberuflichen Tätigkeit verwendet.
Original Text ( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unterneh… ): Wird für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag geleistet, fällt für die Betriebsstätte kein gesonderter Beitrag an. Es ist nur ein Rundfunkbeitrag für nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten: Pro Fahrzeug ist ein Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro) zu zahlen
Ist nun für dieses Fahrzeug tatsächlich doppelt der Rundfunkbeitrag zu bezahlen? Es ist die selbe Person, welche immer mit dem gleichen Auto fährt. Nur eben einmal im Auftrag seines Arbeitgebers und das andere mal in eigener (nicht privater) Sache.
P.S.: Anrufen bringt nichts, wenn man mal durchkommt wird natürlich behauptet dass gezahlt werden muss. Einen verbindlichen Nachweis will jedoch niemand geben.

Hi, 

also zum Rundfunkbeitrag ein ganz einfacher Tipp.
Nicht zahlen, die sollen Dir die Rechtsgrundlage nennen und wenn sie das nicht können ist alles gut. Und das werden die auch nicht können. 

Gruß und viel Erfolg 

D-T

Toller Tipp

Hi, 

Hallo,

also zum Rundfunkbeitrag ein ganz einfacher Tipp.
Nicht zahlen,

das wird den Beitragsservice aber freuen, denn dann wird der Gebührenbescheid rechtskräftig und kann ggfs. vollstreckt werden

die sollen Dir die Rechtsgrundlage nennen und
wenn sie das nicht können ist alles gut. Und das werden die
auch nicht können. 

Das müssen sie aber erst, wenn man ausdrücklich Widerspruch einlegt und nicht nur einfach die Zahlung verweigert.

Denkst Du auch mal darüber nach, was Du mit solchen „tipps“ bei Rechtsfragen anrichten kannst ??

Gruß und viel Erfolg

Kopfschüttelnd 

D-T

Wolfgang

2 Like

also zum Rundfunkbeitrag ein ganz einfacher Tipp.
Nicht zahlen, die sollen Dir die Rechtsgrundlage nennen und
wenn sie das nicht können ist alles gut. Und das werden die
auch nicht können. 

Du solltest etwas genauer lesen, was so in den Medien zirkuliert und auf GEZ-Boykott falsch interpretiert wird…

Hallo!

Selbe Person, selbes Auto schon.

Nur eben in 2 steuerlich unterschiedlichen Eigenschaften.
Einmal zahlt die Firma für den Firmenwagen.

Einmal zahlt der Mitarbeiter in seiner Eigenschaft als Freiberufler.

Es wird nur scheinbar doppelt gezahlt.

Meines Erachtens nach müsste sogar ein Ehepaar mit 1 Familienwagen 2 Drittelbeiträge zahlen, wenn beide nebenberuflich den Wagen nutzen.

MfG
duck313

Da springe ich mal auf…
Hi,

A ist Einzelunternehmer und arbeitet von daheim. Er bezahlt schon brav seine Gebühren. Nun kommt Post von der Organisation formerly known as GEZ dass er doch bitte „Betriebsstätten wie Hauptstellen, Filialen oder Zweigstellen“ anmelden soll. „Sollten Sie schon angemeldet sein, nennen sie uns ihre Beitragsnummer“.

Muss A jetzt wirklich 2x zahlen oder reicht die Angabe der vorhandenen Beitragsnummer?

Gruss
K

Hallo!

Nein, dann reicht ein Beitrag und man teilt denen das mit (Beitragsnummer) und eben das sich die „Firma“ in der Privatwohnung befindet.

Aber nutzt man ein Auto auch teilweise geschäftlich, dann muss man dafür noch den 1/3- Beitrag extra bezahlen.

MfG
duck313

Hallo

Selbe Person, selbes Auto schon.

Nur eben in 2 steuerlich unterschiedlichen Eigenschaften.
Einmal zahlt die Firma für den Firmenwagen.

Aber das ist doch eher die alte GEZ-Sichtweise, Nutzungs- und Gerätebetrachtung. Analog zur Zahlung per Wohnung gehe ich davon aus, dass so ein Konzept auch für PKW gilt.

Schauen wir mal ins Gesetz:
_§5 (2) Unbeschadet der Beitragspflicht für Betriebsstätten nach Absatz 1 ist jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten vom

  1. Inhaber eines Kraftfahrzeugs (Beitragsschuldner) für jedes zugelassene Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit oder zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den Umfang der Nutzung zu diesen Zwecken kommt es nicht an; […]_

Zum Inhaber:
§6 (2)[…]Inhaber eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.

Daraus lese ich, dass nur der (eine) Inhaber Schuldner ist, egal in welcher Form die gewerbliche Nutzung stattfindet. Für den beschriebenen Fall könnte also die Nebentätigkeit (zumindest für den überlassenen Firmenwagen) keine zweite Beitragspflicht auslösen.

Problematisch wäre wahrscheinlich, wenn der Wagen als beitragsfreies erstes Fahrzeug einer Betriebsstätte angemeldet wird, ob dass dann auch für die Nutzung im Privatgewerbe gilt?

Grüße,
.L

Danke, genau das habe ich gesucht.

Zu dem Problem mit dem ersten beitragsfreien Fahrzeug: Es wird ja nicht das exakte Fahrzeug angemeldet, sondern nur auf welchen Landkreis/Stadt das Fahrzeug zugelassen ist (z.B. Berlin). Solange also nicht jeder Mitarbeiter mit KFZ nach 1% Regelung nebenberuflich tätig ist - kein Problem.

Sehe ich da nicht gerade auch noch ein Schlupfloch?
Ein verheirateter Mann arbeitet selbständig und hat seine Betriebsstätte in der angemeldeten Wohnung. Es ist 1 KFZ vorhanden, welches auch für die Geschäftstätigkeiten des Mannes verwendet wird. Dieses ist jedoch auf seine Frau angemeldet = Inhaber. Da die Frau nicht gewerblich tätig ist, muss sie für das Auto keinen Beitrag zahlen. Da der Mann eine Betriebsstätte hat, aber nicht Inhaber eines Autos ist, ist auch diese Beitragsfrei.
Oder sehe ich das falsch?