Hallo,
kann man sich weigern, die kompletten ARD… Gebühren (früher GEZ) zu überweisen, wenn sich die Mitbewohner in einer Studenten-WG nicht beteiligen
… obwohl sie weder Bafög, noch Alg II beziehen und auch keinen RF-Schwerbehindertenausweis haben?
Vielen Dank und Grüße
Iris
Hallo,
nein. Zumindest nicht gegenüber der „GEZ“ (tatsächlich: ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice). Man kann aber auf privatrechtl. Wege den Beitrag bei den Mitbewohnern eintreiben. Ist die fiktive Person überhaupt schon Beitragszahler?
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerg…
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/#buerg…
Es würde sich auch die Frage stellen, mit welchem Argument diese netten Mitbewohner sich der Zahlung ihres Anteils an dem Beitrag entziehen.
Gruß
vdmaster
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Hi,
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRund…
Lies § 2 (1)-(3): Die volljährigen Wohnungsinhaber (WG-Mitbewohner) haften gesamtschuldnerisch. Soll heissen, dass jeder gesetzlich verpflichtet ist, seinen Teil der Summe beizusteuern, der Gläubiger sich aber nur mit einer Person auseinandersetzen muß.
Der Gläubiger („GEZ“) wird sich sicher nicht in das Innenverhältnis der WG einmischen, da es ihm nur Mehrarbeit bescheren würde
.
Gruß
vdmaster
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Hallo,
mein Sohn ist 22 Jahre. Ihm fällt es nicht leicht, seinen netten Mitbewohnern „auf die Füße zu treten“.
In der Studenten-WG sind ~ sieben Mitbewohner, von denen nur einer Bafög bezieht.
Meine Recherche hat auch ergeben, dass die ARD… meinen Sohn verantwortlich machen kann 
Ich hatte aber gehofft, dass ich etwas übersehen habe/nicht auf dem neuesten Stand bin.
Bitte an die Regeln halten - nur fiktive Fälle, kein ich, du…
Nur das: Du musst dir vorstellen, dein Sohn würde allein wohnen - dann wäre er auch zahlungspflichtig. Dass er nun aufgrund der WG-Situation den Beitrag teilen kann, ist eine gute Sache, geht den Beitragsservice aber nichts an. Und dass dieser sich aussuchen kann, von wem er das Geld verlangt, ist doch wohl selbstverständlich - jeder einzelne wäre ja grundsätzlich voll verpflichtet.
kein ich, du…
Vielen Dank für diesen Hinweis.
Mir ist natürlich klar, dass es nicht allen leicht fällt, andere zur Zahlung aufzufordern, wenn man mit ihnen in einem Raum wohnt.
Je nachdem, wie vertraut die Bewohner schon sind, kann man denjenigen, mit dem man sich am besten versteht, davon überzeugen, dass sie „gemeinsam“ im Boot sitzen, die anderen zu überzeugen. Ebenfalls denkbar wäre bei einer anonymen Gesellschaft, auf dem Küchentisch zB einen offiziellen Beitrags-Flyer auszulegen, anbei einen Brief des Aufgeforderten (ggf des Sohnes…), der die Situation erklärt.
Nach einer Woche haben das alle mal gelesen und der Sohn kann an der Tür klopfen und die Leute einzeln ansprechen (oder zufällige Begegnungen in der Küche abwarten oder provozieren). Wer daraufhin nicht einsichtig ist, mit dem kann man es sich ohnehin nicht weiter verscherzen - da muss auch ein Harmoniebedürftiger also nicht mehr scheu sein.
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… dieser Nachtrag gefällt mir 
Hi,
in der nicht ganz vagen Hoffnung, dass Du Dich auf den Link zum …vertrag beziehst, bedanke ich mich für die Blumen
. Noch ein kleiner Hinweis zur Nutzung dieses Forums.
Wenn Du einen Beitrag liest, hast du die Möglichkeit hierauf eine eigene Antwort zu geben (siehe rechts: Optionen ). Nutzt Du diese Option, so steht Deine Antwort direkt unter dem Beitrag, den Du beantwortet hast.
Gruß
vdmaster
Test-vdmaster
ich bin älter als eine Kuh…
kannst mir noch lernen noch dazu 
Neues ist zwar nicht immer meine Stärke, bin aber trotzdem aufgeschlossen 
War wohl noch nix
. Du müsstest nicht auf Deine Beiträge eine Antwort schreiben, sondern auf eine Antwort von mir. Dann hängt es in der „richtigen Reihenfolge“.
Gruß
vdmaster
ich versuche, es positiv zu lesen.
Mein Beitrag scheitert nicht inhaltlich 
nur an der richtigen Reihenfolge 
Mein Berufseinstieg war - in einer Großstadtverwaltung - mit Karteikarten ;-(