Rundfunkbeitrag GEZ

Hi,

denkbar, oder?

Ich habe eine Wohnung in Ort A und ziehe ab sofort bei meinen Eltern in Ort B ein (ein Haus, ein Eingang etc. - also Familien-WG).

Die „Wohnung“ bleibt fortbestehen ,weil ich diese eben nun als Möbellager verwende.
Müllgebühren muss ich dort an Ort A zwangsweise weiter zahlen, nehme ich an.
Strom- und Wasserverbrauch sollten zurück gehen, müssen aber nicht, da die Wohnung ja geheizt werden muss. Wasser, nun ja…ab und zu muss man dort ja saubermachen.

Dennoch bleibt es ein Möbellager, für das ich ja eben keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss.
Es ist ja kein Wohnsitz, da dort niemand gemeldet ist…auch wenn dort ein TV gelagert würde.
Daten eines evnetuellen Internetanbieters in dem Möbellager werden ja wohl kaum erlaubterweise an die GEZ gegeben!?

Wäre es ein Zweitwohnsitz, wäre es „beitragspflichtig“ ?!

Denkbares Konstrukt?
Gruss
l.f.

nun, das hier dürfte Relevanz erhalten:
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…


_Was ist eine Wohnung?
Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragspflichtig sind auch:

•Zweit- und Nebenwohnungen,
•privat genutzte Ferienwohnungen.
Beitragsfrei sind:

•Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen,
•Gartenlauben in Kleingartenanlagen werden - unabhängig von ihrer Größe - gleichbehandelt. Lauben, die (nach § 3 Abs.2 Bundeskleingartengesetz) nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind und auch nicht dazu genutzt werden, sind beitragsfrei. (mehr zu den > Regelungen für Gartenlauben.)_ - - -

Doch es muss ja niemand die Beitragsbehörde GEZ in das Lager lassen, um zu prüfen, ob die Kriterien erfüllt sind, oder doch? Die Natur eines Möbellagers ist ja, dass dort ein Bett lagert, in dem man schlafen könnte.

Aber die GEZ würde wohl schlicht sagen, eine ehemalige Wohnung, die nun als Möbellager genutzt wird, bleibt eine potentielle Wohnung!?
Kommt es also gerade nicht auf die Nutzung an??

Kurze Antwort:

Nur weil man, um sich der Beitragspflicht zu entziehen, absurde Geschichten erfindet (Möbellager mit Internetanschluss, das regelmäßig geputzt wird), kommt man damit noch lange nicht durch.

Mh,

wenig hilfreich, dein Kommentar aus Unterstellungen.

Danke dennoch.

Hallo,

es ist vollkommen Bockwurst, wie der einzelne Bürger etwas für sich bezeichnen/definieren mag. Es wird davon abhängen ob eine Beitragspflicht vorliegt. ich sehe mein Gehalt auch nicht als sozialversicherungspflichtiges Entgelt an, sondern als Entschädigung für mein Arbeitsleid, interessiert die Sozialkassen aber herzlich wenig.
Wenn hier die Würdigung der Gesamtumstände ergibt, dass da jemand eine Wohnung innehat, dann wird daraus auch eine Beitragspflicht resultieren. Eine fehlende Anmeldung bei der Meldebehörde ist kein Kriterium dafür, dass keine Beitragspflicht besteht.
Wenn es aussieht wie eine Wohnung und genutzt wird wie eine Wohnung, dann spricht viel dafür, dass es eine Wohnung ist. Im Widerspruchsverfahren gegen einen Beitragsbescheid kann man sicher auch das Gegenteil beweisen.

Grüße

Danke dir,

na schon klar, aber es geht mir ja eben gerade um eine korrekte rechtliche oder „GEZ“-Bewertung der Umstände.

De facto ist ein Möbellager in einer „ehemaligen“ Wohnung gegeben, denn es wird dort nicht mehr gewohnt.

Der Mietvertrag als Wohnung und alleine die Tatsache, dass man darin wohnen kann, ergibt (zumindest lt. GEZ-Homepage) wohl die Beitragspflicht. Obwohl dies ja nicht der Fall sein muss - eben genauso der gleiche Käse, dass man ins Gefängnis muss, egal ob man mit dem Messer Brot schneidet oder einen umbringt.
Zugegeben flapsiger Vergleich - aber schon klar, was Sache ist.

lg
l.f.

Hallo,

na schon klar, aber es geht mir ja eben gerade um eine korrekte rechtliche oder „GEZ“-Bewertung der Umstände.

Ja, das können in der Tat schonmal zwei verschiedene Dinge sein.

De facto ist ein Möbellager in einer „ehemaligen“ Wohnung gegeben, denn es wird dort nicht mehr gewohnt.

Es geht um das Innehaben. Die Formulierungskünstler werden sich bei eben dieser Formulierung ganz sicher schon etwas gedacht haben ;o)

Der Mietvertrag als Wohnung und alleine die Tatsache, dass man darin wohnen kann, ergibt (zumindest lt. GEZ-Homepage) wohl die Beitragspflicht.

Halte Dich doch vorsichtshalber zunächst an den Rundfunkbeitragstaatsvertrag. Es ist nunmal so, dass Gesetzestexte einer anderen Logik folgen bzw. anderes zu interpretieren sind als die möglicherweise gut geneinte umgangssprachliche Formulierung auf einer Homepage.

Obwohl dies ja nicht der Fall sein muss - eben genauso der gleiche Käse, dass man ins Gefängnis muss, egal ob man mit dem Messer Brot schneidet oder einen umbringt.
Zugegeben flapsiger Vergleich - aber schon klar, was Sache ist.

Nö, der hinkt ganz schön gewaltig, nur der Besitz eines Messers war und ist nicht strafbar und man geht auch nicht straffrei aus, wenn man zum Umbringen ein fremdes Messer benutzt. Aber es ist trotzdem klar worauf Du hinauswillst.
Die haben eben jetzt die Formulierung von Rundfunkgerät bereithalten auf Innehaben einer Wohnung geändert. Nicht in Bewohnen einer Wohnung oder Nutzen einer Wohnung als Wohnung. Da wird man sich etwas anderes einfallen lassen müssen, um im Zweifel für diese Wohnung keinen Beitrag zu bezahlen. Das dürfte wohl einem Eigentümer einer nicht vermieteten Wohnung leichter fallen als jemanden, der extra eine Wohnung mietet.

Grüße