Rundfunkbeitrag in WG mit zwei BaföG Empängern

Hallo zusammen,
bisher habe ich zu meinem Thema im Netz ich leider kein wirklich passende und verlässliche Aussage dazu gefunden, daher versuche ich es mal hier:

Wir leben zu dritt in einer WG, meine beiden Mitbewohner sind beide BaföG-Empfänger und bisher gar nicht bei der GEZ gemeldet, ich hingegen schon und habe bisher immer ca. 18€/3 Monate für Radio und Internet gezahlt, da ich kein empfangsbereites TV habe. Seit Anfang diesen Jahres ist es ja so, dass unabhängig von den Empfangsgeräten pro HAUSHALT ein Betrag von 17,98€ (bzw. 53,94€/3 Monate) verlangt wird - der neue Rundfunkbeitrag. Der wurde nun bei mir abgebucht.

Meine Frage ist nun folgende:
Vorausgesetzt dem Fall, meine Mitbewohner melden sich und lassen sich befreien, kann ich dann hingehen und sagen: Gebühr ist pro Haushalt, ist ein drei Leute Haushalt, zwei Leute sind befreit und damit somit zahle ich nur anteilig 1/3 des Rundfunkbeitrages, also 17,98€/Monate und den Rest lasse ich mir zurückbuchen. Oder bin ich der Dumme der als einiziger voll zahlen muss?
Evlt. sind meine Mitbewohenr auch so nett, dass wir einfach alle den Betag bezahlen, aber drauf bestehen kann ich selbstverständlich nicht.

Wäre für eine schnelle Antwort dankbar,

Gruß,
Lupus

Kurz gefaßt - du bist der Verlierer der GEZ
und zahlst komplett und allein jeden Monat 17.98 €

Deine Mitbewohner brauchen nicht nett sein, wenn sie Bafög haben sind sie GEZ befreit.

Dumm für dich aber wahr.
Ob du ein TV Gerät hast oder nicht ist auch nicht mehr relevat.
Traurig aber wahr.
vielleich solltest du dir mal den nachfolgenden Link genauer ansehen, dann siehst du, du bist mit deinem Elend nicht allein und es wird heftig gestritten darum.

https://mail.google.com/mail/u/0/?tab=wm#trash/13cf3…

Viel Erfolg

Hallo Barbara,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich habe es fast befürchtet. Schöne Reform, die WGs ja sooooo entlastet…

Könntest du bitte den Link, den du mir geschickt hast mal prüfe? Bei mir erscheint dort eine Verlinkung zu Gmail. Hast du evtl. den Link in deinem Postfach geöffnet und dann die URL von Gmail statt der richtigen URL einfach rauskopiert?
Danke,

Michael

https://www.openpetition.de/petition/online/abschaff…

viel Erfolg

Hallo zusammen,

bisher habe ich zu meinem Thema im Netz ich leider kein
wirklich passende und verlässliche Aussage dazu gefunden,
daher versuche ich es mal hier:

Wir leben zu dritt in einer WG, meine beiden Mitbewohner sind
beide BaföG-Empfänger und bisher gar nicht bei der GEZ
gemeldet, ich hingegen schon und habe bisher immer ca. 18€/3
Monate für Radio und Internet gezahlt, da ich kein
empfangsbereites TV habe. Seit Anfang diesen Jahres ist es ja
so, dass unabhängig von den Empfangsgeräten pro HAUSHALT ein
Betrag von 17,98€ (bzw. 53,94€/3 Monate) verlangt wird - der
neue Rundfunkbeitrag. Der wurde nun bei mir abgebucht.

Meine Frage ist nun folgende:
Vorausgesetzt dem Fall, meine Mitbewohner melden sich und
lassen sich befreien, kann ich dann hingehen und sagen: Gebühr
ist pro Haushalt, ist ein drei Leute Haushalt, zwei Leute sind
befreit und damit somit zahle ich nur anteilig 1/3 des
Rundfunkbeitrages, also 17,98€/Monate und den Rest lasse ich
mir zurückbuchen. Oder bin ich der Dumme der als einiziger
voll zahlen muss?
Evlt. sind meine Mitbewohenr auch so nett, dass wir einfach
alle den Betag bezahlen, aber drauf bestehen kann ich
selbstverständlich nicht.

Wäre für eine schnelle Antwort dankbar,

Gruß,
Lupus


guten Tag Lupus,
grundsätzlich mal ist es so, dass der Wohnungsmieter (also der, der im Mietvertrag steht) für die pro-Haushalts/pro-Wohnungs-abGEZockt-Gebühr zuständig ist.
Dazu dann auch gleich folgende Info des „Gebührenservice“ aka abGEZockt.
Hier mal die Vorgaben von denen (die analog auch auf BaföG anwendbar sind):
[Zitat Anfang]
„1. Die Befreiung v on der Rundfunkbeitragspflicht nach §2 Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das heisst, dass Personen, die bei der Gewährung der Sozialleistung nicht berücksichtigt worden sind, den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen haben.
2.Eine Befreiung ist personenbezogen und nicht auf andere Wohnungsinhaber übertragbar. Für die weiteren Wohnungsinhbaer besteht Beitragspflicht, wenn der Antragsteller aus der Wohnung auszieht oder verstirbt. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung bei einem der anderen Wohnungsinshaber vor, muss ein neuer Antrag gestellt werden.“ [Zitat Ende]
Ach so: die abGEZockt hat nur ihren Namen geändert, nicht ab er auch ihren raffgierigen Charakter.
Guckst auch mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=134154
Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen. … mehr auf http://pierre-mensah.weiss-was.de/app/query/send?que…

Wenn du und deine anderen beiden Studis also nicht zufällig familienmässig verbunden seid und du evl. noch der Wohnungsmieter bist, dann wirst du wohl in den sauren Apfel beissen und der abGEZockt deine Kohle in den Rachen werfen müssen.
Wenn deine Mitbewohner dich jedoch mögen und es deren Finanzen verkraften, dann würden die die Gebühren ehrlich durch 3 teilen, und jeder von euch €17,98 pro Quartal in den Gebührenpott wirft. Wenn nicht und du bist Hauptmieter, dann kannst du ja immer noch für deine beiden Mitbewohner die Miete mtl. um 6,00 erhöhen, so dass du dann ebenfalls mit 5,99 Euro/mtl. Selbstbehalt aus dem Schneider wärest.
Wenn jedoch einer deiner Mitbewohner als BaföG-Empfänger Wohnungsmiter (lt. Mietvertrag) ist, dann sollte der Rundfunkgebührenbefreiung als Haushaltvorstand/Wohnungsinhaber beantragen.

Natürlich kannst du auch deine Rechnung 1 x zahlungspflichtig 2 x gebührenbefreit 1:2 umzusetzten versuchen. Die abGEZoclt wird sich jedoch eher nicht darauf einlassen, wenn sie dich um die Gesamtgebühr abzocken kann :smile:

Du kannst ja auch die inzwischen von denen bei dir abgebuchte Gebühr(en) wieder zurückrufen und denen nur „deinen“ Anteil - als anteilige Gebühr - neu überweisen. Aber dann nicht vergessen, die Einzugsermächtigung umgehend zu entziehen!

Ich hoffe, diese Infos sind irgendwie eine Hilfe für deine weitere Entscheidung.

Mit freunlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Lupus
Leider ist es gesetzlich so ab 2013, dass die volle Gebühr fällig wird. Das sind 17,98 p. Monat. Euro 53,94 im Quartal. Die Anzahl und Art der Empfangsgeräte spielen keine Rolle.
Die Summe wird auch dann fällig, wenn keinerlei Geräte vorhanden wären.
Die GEZ heißt heute: ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln. Das ist jedoch derselbe Laden.
Bis 2012 zahlte man für das Radio 5,76 p. Monat. Quartalspreis Euro 17,28.
Du musst heuer den vollen Beitrag bezahlen. Eine Drittelung –wie von Dir vorgeschlagen - ist nicht möglich bei der ARD ZDF….Köln.
BaföG-Leute und Personen in Ausbildung sind unter Umständen voll- oder teilbefreit, sofern sie einen Antrag gestellt haben und die Befreiung schriftlich vorliegt. Die Befreiung ist zeitlich befristet.
Eigentlich müssten sie mit dem Wohnsitz auch bei der ARD … gemeldet sein. Denn falls der derzeitige Zahlungspflichtige (also Du) nicht zahlungsfähig ist, haften sie z. B. bei Teilbefreiung dann mit ihren Anteil. Oder nach Ablauf der Befreiung voll.
Es gibt nur die Möglichkeit, dass sich die Mitbewohner freiwillig an den Gesamtkosten beteiligen. Denkbar wäre das, wenn auch gemeinsam TV geschaut wird.
Natürlich sind sie nicht dazu verpflichtet. Denn Du bist auch ohne die Mitbewohner voll zahlungspflichtig in dieser Wohnung und sie eben nicht.
Was ich nicht verstehe ist, dass Du dieser Organisation einen Abbuchungsauftrag gibst. Ich gebe doch nicht derartigen Organisationen einfach Zugriff auf mein Konto. Ich überweise immer erst nach Aufforderung und Zahlungserinnerung. Vorher erhebe ich jeweils Einspruch. Dann zahle ich gelegentlich wieder mal entweder 1 Monat oder 2 Monate. Jedoch immer mit dem Hinweis „unter Vorbehalt grundgesetzlicher Richtigkeit“.
Denn es laufen bereits Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem BVerfG.
Beste Gruesse Peter

Hallo Peter,

vielen Dank für deine seine ausführliche und informative Antwort.

Evtl. beteildigen sich meine Mitbewohner auch solidarisch am Rundfunkbeitrag, wir haben normalerweise ein recht entspanntes Verhältnis zueinander. Logischerweise wollten wir aber erstmal sämtliche Optionen abklappern um evtl nix zu zahlen :wink:

Blöderweise ist auch keiner meiner Mitbewohner der Hauptmieter, sondern unsere Zimmer sind alle einzeln mit getrennten Verträgen vermietet.

Tja die Einzugsermächtigung - war ehlich gesagt einfach bequemlichleit und bis diese Jahr war der Betrag ja auch einfach deutlich geringer und daher hat’s mich nicht so gestört. Habe allerdings immer kontroliert, ob die auch richtig abbuchen. Blindes Vertrauen hatte ich da nicht.

Könntest du mir bitte mal eine Vorlage von deinem Einspruch/Widerspruch verlinken/mailen/PN? Weiß nämlich nicht genau was da reingehört. Dann widerruge ich nämlich deren Einzugsermächtigung und lasse mir die Kohle zurückbuchen und gehen vor wie von dir beschrieben.

Den Zusatz „unter Vorbehalt grundgesetzlicher Richtigkeit“ packst du dann denk ich mit in den (Noch-)Verwendungszweck der Überweisung? Die Verfahren vor dem BVerwG/BVerfG sind mir grob bekannt, allerdings wusste ich nicht, dass ich bereits vor der Urteilsverkündigung einen Nutzen daraus ziehen kann.

Danke nochmal,
Lupus

Hallo Pierre,

danke für deine ausführliche und informative Antwort.

Zum Status des Mietverhältnisses muss ich leider sagen, dass keiner meiner Mitbewohner der Hauptmieter ist, sondern unsere Zimmer sind alle einzeln mit getrennten Verträgen vermietet sind.
Daher wird das mit der Befreiung über Hauptmieter nicht funktionieren…

Ich denke auch, dass die GEZ sich auf die 1/3 2/3 Teilung einlässt, wenn sie rein rechtlich bei mir voll abkassieren können.

Als erstes werde ich denen auf jeden Fall die Einzugsermächtigung entziehen und dann weiter vorgehen wie von Peter Koch (s.u.) geschildert.

Was anderes bleibt mir wohl nicht über…

Hallo Pierre,

danke für deine ausführliche und informative Antwort.

Zum Status des Mietverhältnisses muss ich leider sagen, dass
keiner meiner Mitbewohner der Hauptmieter ist, sondern unsere
Zimmer sind alle einzeln mit getrennten Verträgen vermietet
sind.
Daher wird das mit der Befreiung über Hauptmieter nicht
funktionieren…

Ich denke auch, dass die GEZ sich auf die 1/3 2/3 Teilung
einlässt, wenn sie rein rechtlich bei mir voll abkassieren
können.

Als erstes werde ich denen auf jeden Fall die
Einzugsermächtigung entziehen und dann weiter vorgehen wie von
Peter Koch (s.u.) geschildert.

Was anderes bleibt mir wohl nicht über…


guten Morgen lupus8,
tut mir ja wirklich leid zu hören, die Vermieterregelung. Echt fiese Situation. Da nutzt auch die schönste Kreativität nix.
Wenn ich dir iwann in der Ache mit guten Rat weiterhelfen kann, nur keine Hemmungen.
Meine reguläre eM-Addi findest du ja auch in meinem Profil.
Bis dahin drücke ich dir jedenfalls feste die Daumen :smile: Und nur nicht unterkriegen lassen!

Dir noch einen angenehmen Tag,
Pierre Mensah

Hallo Lupus
Gerne sende ich Dir mal den Text des „Einspruchs“ gegen die Haushaltsabgabe.
Noch besser ist es statt Einspruch eine „Zurückweisung“ des Beitragsbescheides einzulegen.
Denn der Einspruch beinhaltet ja bereits ein Eingehen auf das Vertragsverhältnis, dem lediglich in seiner Kostengestaltung widersprochen wird.

Nun ist es jedoch so, dass die ARD ZDF ….(GEZ) den derzeit gesetzlichen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der in den Bundesländern als Gesetz vorliegt anwendet.
Dazu wird jedes Gericht seine Urteilsfindung begründen. Somit ist derzeit dagegen nicht zu machen. Verfahren beim BVerfG und bei den Verwaltungsgerichten sind anhängig.
Wir haben jedoch in der BRD und der Justiz ein Problem. Die Gerichte und Richter sind keine Staatsgerichte. Sie handeln im Rahmen von Ausnahmegerichten auf der Basis von Handelsverträgen wie im Geschäftsleben üblich. Denn die BRD ist ja kein offiziell anerkannter Staat. Die BRD handelt als Verwaltungsgesellschaft im Auftrag der Besatzungsstatute. Richter sind somit auch keine gesetzlichen Richter. Geht man jedoch den Gang zum Gericht, akzeptiert man die Verfahrensweise und ist an die Urteile gebunden. Ähnlich wie bei einem Kaufvertrag.
Im Zivilrecht ist das ja durchaus angemessen. Im Strafrecht wird die Sache dann doch etwas komplizierter. Fakt ist, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ja eine Steuer ist. Dadurch wird das Grundrecht betroffen und im Staatsvertrag fehlt das notwendige Zitiergebot.
Ohne Nennung des Zitiergebotes ist ein Grundrecht verletzendes Gesetz ungültig.
Ausnahmegerichte haben dies jedoch nicht zu beachtern. Sie urteilen wie wenn das Gesetz gültig wäre. Insofern besteht keine Aussicht auf juristische Hilfe in diesem Land.
Das Verwaltungsgericht hat meine Klage abgewiesen, weil es kein Staatsgericht ist, dies hatte ich als Bedingung vorausgesetzt.
Wir, das Volk, können nur auf viele Zurückweisungen und Einzelzahlungen, Zahlungsverzögerungen hoffen. So haben auch verschiedene Städte und Firmen bereits die Zahlung verweigert. Wenn sich alle geschlossen mehr verweigern, wird eine neue Regelung notwendig.
Aber das kann eben noch sehr lange dauern. Das Volk ist
immer noch Obrigkeitshörig und zu ängstlich, weil sich keiner damit befasst und auskennt. Die Meisten klotzen lieber in die TV Röhre und schauen den Schrott der öffentlichen Sender an.
Daher gebe ich keine Abbuchungen oder Daueraufträge. Ich weise alle Beitragsbescheide zurück. Ich warte auf Mahnungen. Diese akzeptiere ich ebenfalls nicht, weil ich mich nicht wegen ungesetzlichen Beitragsbelastungen mahnen lasse. Der richtige Wortlaut heißt „Zahlungserinnerung“. Zudem sind die „GEZ“ Schreiben nicht unterschrieben und haben somit für mich keinen rechtlichen Aussagewert – selbst dann nicht wenn die das Gegenteil behaupten. All diese Dinge schreibe ich denen immer wieder wenn sie sich mit irgendwelchen Geldforderungen melden.
Gelegentlich überweise ich dann mal einen Teil der Forderung, damit die Zahlung nicht mehr als 6 Monate zurückbleibt. Sonst kommen die mit einem Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher. Nach der neue Gesetzgebung hat auch der Gerichtsvollzieher keine Befugnis hier einzugreifen - übrigens ist auch er kein Beamter. Nach der Grundrechte-Reform v. 2010 wurde ja das GVG, ZPO und StPO, gestrichen. Trotzdem lasse ich es hier nicht auf eine Konfrontation ankommen, denn das erfordert einen zu aufwendigen und kostspieligen Einsatz. Dieser würde ich im Verhältnis zur Sache stehen.
Daher wende ich die Taktik der Ablehnung und Verzögerung mit allen Mitteln an. Dies steht mir nach Grundgesetz Art. 20, Abs.4 zu. Das heißt dieser Art. fordert mich sogar dazu auf.

Wir das Volk haben lt. GG das Sagen, wenn der Gesetzgeber gegen Grundrechte verstößt müssen wir uns einfach wehren. Das GG bietet immer noch die Möglichkeit. Wir dürfen nicht einfach die Augen verschließen und mit Abbuchungen einfach stillschweigend alles über uns ergehen lassen. Leider hat sich die Macht in unserem Land inzwischen umgekehrt. Das Volk ist zum Teil daran selbst Schuld. Auf Wunsch näheres gerne über e-mail.

Mit besten Grüßen
Peter

hallo lupus8,

hier findest du die antwort zu deiner frage:
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…

Hallo,

soweit ich informiert bin (habe auch bis vor kurzem BaföG bezogen) müsst ihr alle den Rundfunkbeitrag zahlen. Zwar sollte man meinen, das die BaföG Bezieher somit in der Überzahl sind, aber sobald einer von euch „normaler“ Bezieher ist, muss der gesamte Haushalt die vollen Rundfunkgebühren zahlen. Die gilt meiner Wissens auch in Wohngemeinschaften mit Hartz4 Empfänger und Nicht-Hartz4 Empfängern, da es ja nicht mehr pro Person berechnet wird.

Am Einfachsten ist es wohl, bei der GEZ nochmal nachzufragen.

LG

Hallo lupus,
Habe keine guten Neuigkeiten für dich… Wenn deine Mitbewohner BAföG-Empfänger sind, bist du in eurer WG der einzige, der Beiträge zahlen muss. Das heißt, dass du den Beitrag für deine WG zahlen musst. Einfach einen der befreiten Mitbewohner anmelden funktioniert wohl auch nicht, dann geht die GEZ zum Nächsten, bis sie einen gefunden hat, der für den Haushalt zahlt. Und der bist leider du.
Man ksnn den Beitrag auch nicht splitten, sondern du wirst letztlich von der gez wie ein single behandelt.
Eine Kostenbeteiligung von deinen Mitbewohnern kannst du leider auch nicht erwarten, denn die sind ja nicht zahlungsverpflichtet. Du kannst natürlich versuchen, sie mit einem guten essen zu bestechen :smile:

Einen guten Artikel dazu findet man auf www.studis-online.de

Viele Grüße
Tinastar