Hallo zusammen,
bisher habe ich zu meinem Thema im Netz ich leider kein
wirklich passende und verlässliche Aussage dazu gefunden,
daher versuche ich es mal hier:
Wir leben zu dritt in einer WG, meine beiden Mitbewohner sind
beide BaföG-Empfänger und bisher gar nicht bei der GEZ
gemeldet, ich hingegen schon und habe bisher immer ca. 18€/3
Monate für Radio und Internet gezahlt, da ich kein
empfangsbereites TV habe. Seit Anfang diesen Jahres ist es ja
so, dass unabhängig von den Empfangsgeräten pro HAUSHALT ein
Betrag von 17,98€ (bzw. 53,94€/3 Monate) verlangt wird - der
neue Rundfunkbeitrag. Der wurde nun bei mir abgebucht.
Meine Frage ist nun folgende:
Vorausgesetzt dem Fall, meine Mitbewohner melden sich und
lassen sich befreien, kann ich dann hingehen und sagen: Gebühr
ist pro Haushalt, ist ein drei Leute Haushalt, zwei Leute sind
befreit und damit somit zahle ich nur anteilig 1/3 des
Rundfunkbeitrages, also 17,98€/Monate und den Rest lasse ich
mir zurückbuchen. Oder bin ich der Dumme der als einiziger
voll zahlen muss?
Evlt. sind meine Mitbewohenr auch so nett, dass wir einfach
alle den Betag bezahlen, aber drauf bestehen kann ich
selbstverständlich nicht.
Wäre für eine schnelle Antwort dankbar,
Gruß,
Lupus
guten Tag Lupus,
grundsätzlich mal ist es so, dass der Wohnungsmieter (also der, der im Mietvertrag steht) für die pro-Haushalts/pro-Wohnungs-abGEZockt-Gebühr zuständig ist.
Dazu dann auch gleich folgende Info des „Gebührenservice“ aka abGEZockt.
Hier mal die Vorgaben von denen (die analog auch auf BaföG anwendbar sind):
[Zitat Anfang]
„1. Die Befreiung v on der Rundfunkbeitragspflicht nach §2 Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das heisst, dass Personen, die bei der Gewährung der Sozialleistung nicht berücksichtigt worden sind, den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen haben.
2.Eine Befreiung ist personenbezogen und nicht auf andere Wohnungsinhaber übertragbar. Für die weiteren Wohnungsinhbaer besteht Beitragspflicht, wenn der Antragsteller aus der Wohnung auszieht oder verstirbt. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung bei einem der anderen Wohnungsinshaber vor, muss ein neuer Antrag gestellt werden.“ [Zitat Ende]
Ach so: die abGEZockt hat nur ihren Namen geändert, nicht ab er auch ihren raffgierigen Charakter.
Guckst auch mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=134154
Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen. … mehr auf http://pierre-mensah.weiss-was.de/app/query/send?que…
Wenn du und deine anderen beiden Studis also nicht zufällig familienmässig verbunden seid und du evl. noch der Wohnungsmieter bist, dann wirst du wohl in den sauren Apfel beissen und der abGEZockt deine Kohle in den Rachen werfen müssen.
Wenn deine Mitbewohner dich jedoch mögen und es deren Finanzen verkraften, dann würden die die Gebühren ehrlich durch 3 teilen, und jeder von euch €17,98 pro Quartal in den Gebührenpott wirft. Wenn nicht und du bist Hauptmieter, dann kannst du ja immer noch für deine beiden Mitbewohner die Miete mtl. um 6,00 erhöhen, so dass du dann ebenfalls mit 5,99 Euro/mtl. Selbstbehalt aus dem Schneider wärest.
Wenn jedoch einer deiner Mitbewohner als BaföG-Empfänger Wohnungsmiter (lt. Mietvertrag) ist, dann sollte der Rundfunkgebührenbefreiung als Haushaltvorstand/Wohnungsinhaber beantragen.
Natürlich kannst du auch deine Rechnung 1 x zahlungspflichtig 2 x gebührenbefreit 1:2 umzusetzten versuchen. Die abGEZoclt wird sich jedoch eher nicht darauf einlassen, wenn sie dich um die Gesamtgebühr abzocken kann 
Du kannst ja auch die inzwischen von denen bei dir abgebuchte Gebühr(en) wieder zurückrufen und denen nur „deinen“ Anteil - als anteilige Gebühr - neu überweisen. Aber dann nicht vergessen, die Einzugsermächtigung umgehend zu entziehen!
Ich hoffe, diese Infos sind irgendwie eine Hilfe für deine weitere Entscheidung.
Mit freunlichem Gruss
Pierre Mensah