Hallo zusammen,
ich hoffe der Betrag ist im richtigen Unterforum gelandet, bin mir der aufgrund Rechtsform der GEZ (wenn sie noch so heißt?) und dem Zusammanhang mit dem BaföG nicht ganz sicher, ob das ganze hier her gehört. Sonst würde ich einen Mod bitten das ganze zu verschieben, danke!
Nun zum „Fall“:
J,M und L leben gemeinsam in einer WG, jeder mit eigenem Mietvertrag. J und L sind BaföG-Empfänger und sind bisher nicht bei der GEZ gemeldet.
M zahlte bis zum Inkrafttreten der neuen Rundfunkgebührenregelung immer 18€ für den Zeitraum von drei Monate für die Nutzung von Radio und Internet an die GEZ, da M kein empfangsbereites TV besitzt.
Nun wurden M die fälligen Gebühren in Höhe von 53,94€ für drei Monate gemäß des zum 01.01.2013 in Kraft getretenden Rundfunkbeitrag abgebucht.
M ist der Meinung, dass er den Betrag nur anteilig zu einem Drittel zahlen muss, da die Wohnung ja von drei Leuten bewohnt wird.
Zudem seien J und L sowieso durch ihren BaföG Status vom Rundfunkbeitrag befreit und dies könne schließlich nicht zum Nachteil des M gehen.
Muss M diesen Beitrag im vollen Umfang zahlen?
Ändert sich weiterhin der Anspruch der GEZ gegebüber M, wenn J und L sich anmelden vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Hat M weitere Möglichkeiten die Zahlung des vollen Beitrages zu verweigern, wie etwa die mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages?
EDIT:
So ich hoffe der Beitrag ist nun forentauglich. Habe mir die Regelen tatsählich nicht wirklich durchgelesen und bin von anderen Jura-Foren nicht gewohnt, dass bei Laienfragen so genau auf eine „juristische“ Art der Sachverhaltsschilderung gelegt wird. Die passenden Gesetze habe ich leider nicht auf die Schnelle parat, aber das ist hoffentlich ok.
Unfreundlich behandelt habe ich mich übrigens nicht gefühlt