Rundfunkbeitrag in WG mit zwei BaföG Empfanängern

Hallo zusammen,
ich hoffe der Betrag ist im richtigen Unterforum gelandet, bin mir der aufgrund Rechtsform der GEZ (wenn sie noch so heißt?) und dem Zusammanhang mit dem BaföG nicht ganz sicher, ob das ganze hier her gehört. Sonst würde ich einen Mod bitten das ganze zu verschieben, danke!

Nun zum „Fall“:

J,M und L leben gemeinsam in einer WG, jeder mit eigenem Mietvertrag. J und L sind BaföG-Empfänger und sind bisher nicht bei der GEZ gemeldet.
M zahlte bis zum Inkrafttreten der neuen Rundfunkgebührenregelung immer 18€ für den Zeitraum von drei Monate für die Nutzung von Radio und Internet an die GEZ, da M kein empfangsbereites TV besitzt.

Nun wurden M die fälligen Gebühren in Höhe von 53,94€ für drei Monate gemäß des zum 01.01.2013 in Kraft getretenden Rundfunkbeitrag abgebucht.
M ist der Meinung, dass er den Betrag nur anteilig zu einem Drittel zahlen muss, da die Wohnung ja von drei Leuten bewohnt wird.
Zudem seien J und L sowieso durch ihren BaföG Status vom Rundfunkbeitrag befreit und dies könne schließlich nicht zum Nachteil des M gehen.

Muss M diesen Beitrag im vollen Umfang zahlen?

Ändert sich weiterhin der Anspruch der GEZ gegebüber M, wenn J und L sich anmelden vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Hat M weitere Möglichkeiten die Zahlung des vollen Beitrages zu verweigern, wie etwa die mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages?

EDIT:
So ich hoffe der Beitrag ist nun forentauglich. Habe mir die Regelen tatsählich nicht wirklich durchgelesen und bin von anderen Jura-Foren nicht gewohnt, dass bei Laienfragen so genau auf eine „juristische“ Art der Sachverhaltsschilderung gelegt wird. Die passenden Gesetze habe ich leider nicht auf die Schnelle parat, aber das ist hoffentlich ok.
Unfreundlich behandelt habe ich mich übrigens nicht gefühlt

Hallo

Nun zum „Fall“:

J,M und L leben gemeinsam in einer WG, jeder mit eigenem
Mietvertrag. J und L sind BaföG-Empfänger und sind bisher
nicht bei der GEZ gemeldet.

M zahlte bis zum Inkrafttreten der neuen
Rundfunkgebührenregelung immer 18€ für den Zeitraum von drei
Monate für die Nutzung von Radio und Internet an die GEZ, da M
kein empfangsbereites TV besitzt.

Nun wurden M die fälligen Gebühren in Höhe von 53,94€ für drei
Monate gemäß des zum 01.01.2013 in Kraft getretenden
Rundfunkbeitrag abgebucht.

Soweit so korrekt.
Der aktuelle Grundsatz lautet: Eine Wohnung ein Beitrag. (knapp 18,- EUR/Monat)

M ist der Meinung, dass er den Betrag nur anteilig zu einem
Drittel zahlen muss, da die Wohnung ja von drei Leuten bewohnt
wird.

Das betrifft das Innenverhältnis der Mieter und ist der GEZ (ja, die heisen jetzt anders) egal.

Zudem seien J und L sowieso durch ihren BaföG Status vom
Rundfunkbeitrag befreit

BaföG Empfänger können Sich auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

und dies könne schließlich nicht zum
Nachteil des M gehen.

Warum?

Muss M diesen Beitrag im vollen Umfang zahlen?

Ja.

Ändert sich weiterhin der Anspruch der GEZ gegebüber M, wenn J
und L sich anmelden vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Nein, aber J und L müssen für min. 2 Monate zahlen.

Hat M weitere Möglichkeiten die Zahlung des vollen Beitrages
zu verweigern, wie etwa die mögliche Verfassungswidrigkeit des
Rundfunkbeitrages?

Ja, Deutschland ist ein Rechtsstaat.

So ich hoffe der Beitrag ist nun forentauglich. Habe mir die
Regelen tatsählich nicht wirklich durchgelesen und bin von
anderen Jura-Foren nicht gewohnt, dass bei Laienfragen so
genau auf eine „juristische“ Art der Sachverhaltsschilderung
gelegt wird.

Stichwort: Rechtsberatungsgesetz

MfG Frank

Howdy,

J und L sind BaföG-Empfänger und sind bisher
nicht bei der GEZ gemeldet.

Also Schwarzseher vorher, und nun weiterhin Schwarzseher. Auch als BaföG Empfänger muss(te) man sich anmelden, um dann eine Befreiung zu beantragen.

Nun wurden M die fälligen Gebühren in Höhe von 53,94€ für drei
Monate gemäß des zum 01.01.2013 in Kraft getretenden
Rundfunkbeitrag abgebucht.

das ist richtig.

M ist der Meinung, dass er den Betrag nur anteilig zu einem
Drittel zahlen muss, da die Wohnung ja von drei Leuten bewohnt
wird.

Bei einer richtigen WG waere das so. Einer meldet an, die anderen melden sich ab.

Zudem seien J und L sowieso durch ihren BaföG Status vom
Rundfunkbeitrag befreit und dies könne schließlich nicht zum
Nachteil des M gehen.

In diesem Sinne doch. Melden sich die beiden anderen ab, so verbleibt nur einer, der den vollen Beitrag zahlen muss.

Gruss
n.