Hallo,
ich war mal Zahler bei ARD/ZDF und bin in einen bestehenden, zahlenden Haushalt gezogen und habe mich abgemeldet. Das ist so gut wie unmöglich, weil nicht vorgesehen, aber gut.
Ich habe dabei auch die Lastschriftermächtigung zurückgezogen. Plötzlich wurde am 15.2. und jetzt wieder am 15.5 der 3-Monatsbeitrag abgebucht - ohne erteilte Einzugsermächtigung, ohne Schreiben von ARD/ZDF und ohne Meldung meinerseits.
Irgendwo las ich, dass die Einwohnermeldeämter 2018 wieder Daten weitergegeben haben. Ich habe aber keine Schreiben bekommen, sondern nur die Lastschriften. Weil ich gepennt habe, konnte ich nur die neue zurückziehen.
Was tut man in dem Fall? Zugegebenermaßen habe ich die Beitragsnummer vom jetzigen Haushaltsvorstand und meine neue Adresse möglicherweise anzugeben vergessen im Zorn, dass es im dafür vorgesehenen Formular dafür keine Möglichkeit gibt (man kann sich nicht abmelden)- ein bisschen ziviler Ungehorsam muss sein. Die haben meine Bankverbindung aus der Schublade gezogen von einer abgeschlossenen Zeit an einem anderen Ort und buchen jetzt munter ab. Das geht doch nicht. Kann ich die unrechtmäßig abgebuchten Beiträge überhaupt zurückholen, ohne meine Adresse anzugeben, wobei sie die vom EMA wohl schon haben…
Grüße ynot
Nach einer Neuanmeldung einer Freundin in D- ohne schon bei der GEZ Bescheid gesagt zu haben -kam nach Tagen (!) die Post von dort mit der Aufforderung, zu zahlen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html
Sieht jetzt nicht so kompliziert aus, oder?
Das ist sehr wohl vorgesehen und problemlos möglich.
Moin duck,
hast du das mal nur mit der Adresse des Beitragszahlers versucht, der kraft Alters sehr nach der Nummer kramen muss (und dafür ewig braucht), wenn du seine Privatsphäre respektierst und nicht in seinen Kontoauszügen schnüffelst? Ich schon, in einer schriftlichen Nachricht, rechtzeitig, darin die Kündigung der Einzugsermächtigung.
- Weil der letzte Brief von der GEZ an den Haushaltsvorstand bewusst wenn, dann im letzten Jahrtausend kam, und seit -zig Jahren einfach eingezogen wird.
Die GEZ und ARD/ZDF kann im Computerzeitalter ganz leicht feststellen, dass in dem Haushalt schon gezahlt wird, schickt aber trotzdem gerne Forderungen, das ist leider nerviger Usus. Und entlässt einen nicht aus der Zahlung mit dem Hinweis, dass schon (überprüfbar von ihnen selber) gezahlt wird, das ist einfach furchtbar schlechter Stil.
Grüße, ynot
Ja, wenn du die vollständige Adresse des Beitragszahlers hast, zwar beweisen kannst, dass es nur ein Haushalt ist, aber keine Beitragsnummer hast.
findet das außer mir keiner unangemessen, nach Widerruf der Einzugsermächtigung einfach (weiter) abzubuchen?
hallo,
wenn man den Jahresbericht 2016 vom Beitragsservice ergoogelt und sich anschaut wieviele Postsendungen sowie E-Mails bzw. elektronische Mitteilungen dort jeden Tag bzw. das ganze Jahr über eingehen, stellt sich die Frage, wann wurde dem Lastschriftverfahren widersprochen und wurden im Widerspruch exakte Daten über die bisherige Teilnehmernummer/über den bisherigen Teilnehmer mitgeteilt. Evtl. war die Abbuchung im Lastschriftverfahren schon vor dem Eingang des Widerspruchs im Laufen…???
Die Daten werden von dem Meldebehörden nicht „einfach“ weitergegeben oder gar „verkauft“, es gibt dazu eine gesetzliche Übermittlungspflicht im Bundesmeldegesetz. In dieser Datenübermittlung stehen nur die Daten der jeweiligen Person die für eine Wohnung gemeldet ist; Daten zu evtl. Mitbewohner werden und können gar nicht übermittelt werden.
" Kann ich die unrechtmäßig abgebuchten Beiträge überhaupt zurückholen, ohne meine Adresse anzugeben, wobei sie die vom EMA wohl schon haben…"
Mir ist schleierhaft, warum man weder die neue Adresse angeben will noch bei wem man wohnt, noch dass man nicht die Teilnehmernummer desjenigen angeben will der den Beitrag bereits bezahlt - das würde immens zur Klärung der ganzen Angelegenheit beitragen und einem doch nur Ärger ersparen und evtl. zur Rückerstattung der abgebuchten Beiträge führen…Man kann sich das Leben auch schwer machen…
Ah so. Vermutlich sollen sie bei Facebook oder googlemaps recherchieren? Weil der Teilnehmer selber zu faul ist? Dass es Mehrfamilienhäuser gibt mit mehreren Haushalten ist dir wirklich neu?
Dem kann ich nur beipflichten.
Oje…
Hallo damals,
wie schon gepostet, gleicht der „Beitragsservice“ gerade mal wieder mit den Einwohnermeldeämtern ab, den bundesrepublikanischen und nicht facebook, also ist deine Polemik fehl am Platz.
Und sie stellen in einer Richtung umfangreich und gerne fest: wenn einer als Beitragszahler in Frage kommt. Sie machen keinen Abgleich, ob in einem Haushalt mehrere zahlen. „Natürlich“ gleichen sie nicht ab, ob einer versehentlich unnötig zahlt - da wird es einige geben, gerade höheren Alters, die schon immer gezahlt haben und in eine WG (Altersheim) ziehen - nur als Beispiel. Und alle, die zusammen ziehen in eine Wohnung, und nicht sofort dort auch noch ummelden, werden nicht irgendwie gemeldet.
Schlechter Stil und unmögliches Verhalten einer öffentlichen Einrichtung ist, eine Beendigung einer Einzugsermächtigung zu ignorieren und gegen den Willen des Kontoinhabers einzuziehen, oder seh ich da was falsch?
Übrigens wird der ganze ungerechte und unnötige verdeckte-Steuer-Quatsch endlich endgültig vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, jetzt bald.
Grüße ynot
Eventuell weil sie von den Meldeämtern auch gar nicht erfahren können, wie viele Haushalte es an der gemeldeten Adresse gibt?
Hi Tarakona,
mir ist schleierhaft, warum so viele Bürger in Deutschland so freigebig mit so vielen Daten in so viele Richtungen sind, nicht nur die vermeidbaren selbstgesteuerten bei facebook und co.
Nicht umsonst wird die Rechtmäßigkeit des „Rundfunkbeitrages“, der in Wahrheit m.E. eine unrechtmäßige Steuer ist, jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Meine Meinung ist, jeder, einschließlich Bundesbehörden soll von mir nur so viele Infos und Daten bekommen wie nötig und auf keinen Fall mehr, alles andere ist meine zu schützende Privatsphäre, und zu denen mit den minimal nötigen Informationen gehört die ehemalige GEZ auf jeden Fall dazu! Es sollte reichen, wenn sie Namen und Adresse des Haushaltsbeitragszahlers haben, soviel kann ich ja meinetwegen offenlegen, wenn auch widerwillig, das haben sie!
Sie sind bekanntermaßen sofort in der Lage, wenn sie Geld zu bekommen haben, alles in einem automatischen Datenabgleich hinzubekommen, nur nicht, wenn sie kein Geld bekommen, das bringt mich auf die Palme und bringt mich zum Mauern beim Hergeben von Daten, die mich betreffen. In dem Fall der Zahlernummer ist das natürlich Haarspalterei und von meiner Seite unnötig, aber die einzige Trotzreaktion, die ich parat habe auf das datenmäßige nacktausziehen.
Grüße, ynot
Unabhängig von allem anderen, dürfen die dann nichts mehr bei Dir abbuchen. Das Lastschriftmandat hat nichts mit etwaigen Schulden beim Betrugsservice zu tun. Es ist unabhängig davon, sollte aber unbedingt in schriftlicher Form eingereicht werden. Und natürlich via Einschreiben mit Rückschein.
Gruß Oberberger
In welcher Form? Das muss man schriftlich machen. Mit eigener Unterschrift und so.
Gruß
damals