Rundfunkbeitrag - rückwirkende Befreiung?

Hallo,

mit Erstaunen bin ich gerade eben darüber gestolpert, dass eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag anscheinend seit neuestem (?) möglich ist.

Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten.

Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn. Dazu müssen Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Siehe: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/

Angenommen ein Student mietet sich am Studienort eine Wohnung und wäre somit zahlungspflichtig. Da er aber Bafög beantragt hat (und auch bekommen wird) kann er sich befreien lassen. Der Haken wäre aber der, dass es noch in den Sternen steht wann der Bafög-Bescheid erlassen wird.
Da der Student sich mit einem Zweitwohnsitz am Studienort anmelden wird, so wird der Beitragsservice ja auf ihn aufmerksam (automatisch??). Und dann? Muss der Student dann erst mal zahlen und bekommt dann die Zahlung rückwirkend zurück?

Hat jemand in diese Richtung schon Erfahrung gesammelt?

Neugierige Grüße,
Tinchen