Rundfunkbeitrag sparen wenn man sich wieder zuhause meldet?

Hallo ich wohne seit Fast 1 Jahr in einer anderen Stadt zum studieren und habe mich auch umgemeldet leider hatte ich vergessen das somit auch dee RundfunkBeitrag auf mich zu kommt. Habe bis jetzt noch nicht gezahlt und eine Rechnung über 200 Euro bekommen.

Nun meine Frage, kann ich mich einfach wieder bei meinen Eltern anmelden und werde somit hier bei meiner Wohnung automatisch abgemeldet. Und werden mir somit dann die Gebühren erlassen? die für die letzten Monate muss ich wohl Zahlen oder kann ich das irgendwie umgehen? 
ich hoffe ihr könnt mir helfen :smile:vielen Dank schon mal

Hej,

ich habe auch schon IMMER Streit mit denen…du kannst dir garnicht vorstellen, was das für ein Verein ist. Wohne jetzt schon seit mehreren Jahren nicht mehr bei meinen Eltern und habe (ungelogen) alle 2-3 Monate ne Mahnung von denen im Briefkasten. Vor ca. 2 Jahren, hatte ich dann die Schnautze voll und hab denen die paar Euros gezahlt, damit ich nicht weiterhin Mahnungen von denen erhalte.

Dann bin ich vor ca. 1,5 Jahren mit meiner Lebensgefährtin zusammen gezogen. Dazu habe ich meine damalige Wohnung gekündigt und für ca. 2 Monate zu meiner Freundin gezogen bis unsere neue Wohnung bezugsfertig war. Habe mich für diesen Zeitraum auch umgemeldet. Als wir die neue Wohnung dann bezogen hatten, haben wir uns beide da gemeldet. Von dem Zeitpunkt unseres Einzugs in die neue Wohnung, haben wir auch die GEZ gezahlt.

Ein paar Monate später, hatte ich dann wieder eine Mahnung über die 2 Monate im Briefkasten. Auf meine Nachfrage (immer per Mail…anrufen kostet) wie die darauf kommen das ich denen 2 Monatszahlungen schulde schrieben die nur, dass ich die Frist für das Ummelden von einem Monat nicht eingehalten habe und die das deswegen nicht akzeptieren können.

Jetzt zahlen wir regelmäßig weiter und erhalten regelmäßig eine Mahnung für 2 offene Monate…damit kann ich besser leben als mich weiterhin mit diesem Scheißverein auseinander zu setzten^^ Die Briefe wandern jetzt einfach ungelesen in den Müll.

Mein Rat für dich: Zahl den Beitrag von dem Tag nach an dem du in die Wohnung gezogen bist. Kommst du eh nicht drum herum.

Für die Zukunft würde ich dann mal schauen, ob „Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III a. F. (neu: §§ 122 ff. SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen.“ für dich als Student auch zum tragen kommt.

Hallo,

Frage 1:
Ich habe letztes Jahr ein Auto auf mich angemeldet und jetzt einen Totalschaden.
Die Kfz-Steuer für das letzte Jahr habe ich vergessen zu zahlen.

Wird mir die Steuer vom letzten Jahr nun erlassen, weil das Auto schon nach 11 Monaten kaputt ist?

Frage 2:
mein Auto fährt noch, wenn ich das kfz-Kennzeichen abschraube, muss ich dann überhaupt Steuern zahlen? Obwohl ich noch mit genau diesem Auto weiterhin herumfahre?

Nachdenken hilft manchmal.

Grüße
miamei

Hallo

Nun meine Frage, kann ich mich einfach wieder bei meinen
Eltern anmelden und werde somit hier bei meiner Wohnung
automatisch abgemeldet.

Wenn du die Wohnung weiter bewohnst, bist du auch meldepflichtig (erstmal egal ob als Erst- oder Zweitwohnsitz), die Chancen sind groß, dass recht bald eine Meldeaufforderung kommt. Und da es sich offensichtlich nicht um ein Versehen oder eine Vergesslichkeit handelt, kann durchaus ein Bußgeld fällig werden. Mit anschliessender Nachzahlung der aufgelaufenen Rundfunkgebühren.

Kurzum, dass ist nicht zu empfehlen.

Wie schon angesprochen, kann man evtl. vom Rundfunkbeitrag befreit werden, gibt es BAföG?

Grüße,
.L

Vielen Dank für deine Antwort. Bafög bekomme ich leider nicht :frowning: ich werde demnächst wahrscheinlich auch aus meiner Wohnung ziehen aber trotzdem in eine neue Wohnung in meiner Studentenstadt ziehen und überlege halt dann einfach mich Stadt in der neuen Wohnung wieder bei meinen Eltern zu melden. Ich weiß ist alles nicht rechtlich in Ordnung :frowning:

Ok aber wenn ich doch einmal zahle dann werden die mich ja nie mehr in Ruhe lassen oder? Selbst wenn ich wieder zu meinen Eltern ziehe oder werde ich dann wieder befreit?
Danke :smile:

Ich weiß ist alles nicht rechtlich in Ordnung :frowning:

Und warum möchtest Du sehenden Auges unbedingt Ungemach auf Dich ziehen?
Ich bin kein Freund der „Rundfunkgebühren-Steuer“ - aber die öffentlich-rechtlichen Vorschriften/Gesetze/Verordnungen sind halt mal einzuhalten - ansonsten muss man eben die Folgen tragen - z.B. wären das hier: Ordnungsgelder/Bußgelder, Zwangsvollstreckung plus die zusätzlich losgetreteten Verfahrenskosten.

Wenn Du eine Wohnung besitzt/gemietet hast, dann bist Du für den Rundfunkbeitrag zahlungspflichtig, selbst wenn Du Deiner Rundfunkbeitrags-Anmeldepflicht nicht nachkommst und/oder gegen das Meldegesetz verstösst!

Wenn eine Befreiung nicht möglich ist, dann nutzen Dir auch nicht Deine Klimmzüge - früher oder später wird das sicher herauskommen:

  1. Meldegesetz - zukünftig hat sogar wieder der Vermieter eine Mitwirkungspflicht
    http://news.immowelt.de/tipps-fuer-vermieter/artikel…
  2. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
    http://www.rundfunkbeitrag.de/
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl…

Leider hast Du lediglich die freie Entscheidung, ob es für Dich teurer wird als nur die Rundfunkgebühren zu zahlen.

Grüsse Rudi

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Hi,

mehr in Ruhe lassen oder? Selbst wenn ich wieder zu meinen
Eltern ziehe oder werde ich dann wieder befreit?

das kommt darauf an, wie man mit denen kommuniziert.

Ziehst du bei den Eltern ein, kündige deine Beitragsnummer (Abmeldung der Wohnung) und gebe dort an, dass du nunmehr zu einem anderen Beitragszahler ziehst (mit Angabe des Namens und der Beitragsnummer der Eltern) Die Rahmenbedingungen dafür, kannst du deren Website entnehmen.

Das funktioniert idR ohne Probleme.

Gruss
K.