Rundfunkgebuehr:Auch fuer leerstehende Immobilien?

Guten Tag,

hab gelesen dass der neue Rundfunkbeitrag auch fuer Zweitwohnungen entrichtet werden muss. (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/inte…)

Eine andere Quelle sagt jedoch aus dass unbewohnter Wohnraum nicht beitragspflichtig ist.
(http://www.derwesten.de/kultur/fernsehen/wird-der-ru…)

Ab wann gilt denn eine Zweitwohnung als Zweitwohnung? Ist es vorgeschrieben dass jemand der eine leerstehende Immobilie besitzt diese als Zweitwohnsitz anmeldet?

Gruss und Danke schonmal

Desperado

Hallo,
meiner Meinung zahlen Menschen die Gebühr und nicht Wohnungen.
Ein Mensch darf die Gebühr zweimal zahlen, wenn er in zwei Wohnungen wohnt (Thema „Zweitwohnung“). Wenn eine Wohnung nicht bewohnt ist, gibt es hier keine Person, welche Gebühren zahlen müsste…

Beatrix

Hallo,
meiner Meinung zahlen Menschen die Gebühr und nicht Wohnungen.
Ein Mensch darf die Gebühr zweimal zahlen, wenn er in zwei
Wohnungen wohnt (Thema „Zweitwohnung“). Wenn eine Wohnung
nicht bewohnt ist, gibt es hier keine Person, welche Gebühren
zahlen müsste…

Oder ganz offiziell:
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…

osmodius