Rundfunkgebühren befreiung

Hallo
Bei uns ist folgene Situation,wir wollten uns von den Rundfunkgebühren befreien lassen,auf dem Landratsamt sagte man uns,unser Sohn erfülle die voraussetzung.Wir wohnen mit 4Personen in einem Haushalt,ich mein Mann und unsere beiden Söhne,der ältere Sohn hat einen Schwerbehinderten Ausweiß von 80% und bekommt Grundsicherung.Wir haben angegeben das wir nur ein Fernseher im Haushalt haben und ihn gemeinsam nutzen.Die GEZ meinte darauf eine befreiung sei nicht möglich,unser Sohn erfülle zwar die voraussetzung,aber das gelte nur,wenn er ein eigenen Fernseher in seinem eigenen Zimmer habe.Ist das alles rechtens so,wir noch einen Fernseher anschaffen,und für den einen noch bezahlen?
Gruß Heidii

GEZ meinte darauf eine befreiung sei nicht möglich,unser Sohn
erfülle zwar die voraussetzung,aber das gelte nur,wenn er ein
eigenen Fernseher in seinem eigenen Zimmer habe.Ist das alles

Hallo,

Eventuell könnte es klappen, wenn Ihr den Fernseher bei der GEZ abmeldet und direkt auf euren Sohn neu anmeldet.

Gruß
Sticky

Hallo Heidii,

was hat das Landratsamt mit dieser GebuhrenEinzugsZentrale zu tun ?

meiner Meinung nach nix.

zur Info : Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG

a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

Ein Auszug aus dem ganzen Quark.

Und da das Ganze :

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

und wenn Befreiung ,dann nur AB dem Monat der Antragstellung. Rückwirkend >> 0 change.

Viel Erfolg beim Einschreibebrief Verschicken mit Rückschein.

Diese Brüder und Schwestern sind sehr hartnaeckig im ignorieren !

Wirklich und Ernst gemeint VIEL ERFOLG Uwe H.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
das ist richtig, dein Sohn kann für SEINEN EIGENEN Fernseher von den Gebühren befreit werden, aber nicht für EUREN GEMEINSAM genutzten. Ihr hättet angeben sollen, dass nur dein Sohn einen Fernseher besitzt. Ob sie euch das jetzt glauben, wenn ihr eure Glotze eurem Sohn schenkt? Viel Glück :wink:

Gruß
Nelly

Hallo
Kann das sein das die auch zu hause vorbeikommen,wenn ja muß man die reinlassen?
Gruß Heidii

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann das sein das die auch zu hause vorbeikommen

ja

wenn ja muß man die reinlassen?

nein

Gruß
Nelly