Rundfunkgebühren bei Todesfall

Hallo,

leider ist mein Vater am 23.12.2012 verstorben.
Nun wurden am 2.1.2013 vom verstorbenen Vater seines Konto Rundfunkgebühren ( nicht mehr GEZ ) für die ersten drei Monaten 2013 abgebucht.
Wer weiß wo man den Todesfall ( Formulare ?) bei den Rundfunkgebühren beenden kann und für 2013 wurden noch für die nächsten 3 Monate abgebucht.
Kann man die Gebühren für diese Abbuchung 2013 zurück bekommen?

Dank

Hi,

einfach mit dem Abmeldeformular abmelden. Abmeldegrund: Teilnehmer verstorben. Da nicht rückwirkend abgemeldet werden kann, wird der Beitrag für Januar einbehalten. Die Beiträge für Februar und März werden zurück erstattet.

MFG

einfach mit dem Abmeldeformular abmelden. Abmeldegrund:
Teilnehmer verstorben. Da nicht rückwirkend abgemeldet werden
kann, wird der Beitrag für Januar einbehalten. Die Beiträge
für Februar und März werden zurück erstattet.

Da allerdings seit dem 1.1. eine Abgabe für den Haushalt und nicht für den Rundfunkteilnehmer zu entrichten ist, wird das wohl so nicht funktionieren.

Wenn http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#… zutrifft, dann sollte darauf Bezug genommen werden.

Gruß

osmodius

Da allerdings seit dem 1.1. eine Abgabe für den Haushalt
zu entrichten ist,

Nicht korrekt: Für die Wohnung. Definition für Haushalt guck http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaushalt

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…
zutrifft, dann sollte darauf Bezug genommen werden.

Da steht doch auch Wohnung und nicht Haushalt

Gruß
Otto