wenn jemand weder ein fernseher besitzt / noch radio hört (auch kein radiogerät besitzt), dürfen rundfunkgebühren verlangt werden, ohne dass jemand kam und zb nachkontrollierte ggf. ein gerichtsvollzieher geschickt werden nach einer best. frist? wenn nein, was wäre zu tun? wenn ein inkassounternehmen auftaucht, was würde es an gegenständen mitnehmen? dürfen gegenstände/geld von verwandten (über 18) im selben haushalt entfernt werden ?
jeder, der ein Rundfunkgerät bereithält ist zur Auskunft und zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet!
das bedeutet, wer KEIN Gerät bereithält, braucht KEINE Auskunft zu geben und auch keine Gebühren zu zahlen.
Sollte jemand von einem GEZ Schnüffler trotzdem zwangsangemeldet werden (das machen die Provisionsjäger schon mal), der GEZ-Rechnung widersprechen und sofort wieder abmelden.
Über die Thematik Gerichtsvollzieher, bzw. Inkassounternehmen können Dich andere Forumsmitglieder sicher besser aufklären.
Wenn es bei jemandem, der kein Rundfunkgerät besitzt, soweit kommt, dann hat der Betreffende selber Schuld, weil er ganz gewaltig gepennt hat.
wenn jemand weder ein fernseher besitzt / noch radio hört
(auch kein radiogerät besitzt), dürfen rundfunkgebühren
verlangt werden, ohne dass jemand kam und zb nachkontrollierte
ggf. ein gerichtsvollzieher geschickt werden nach einer best.
frist?
Keine Rundfünkgeräte bedeutet auch keine GEZ! Achtung ab 01.04.2005 ist die GEZ auch beim Besitz eines PC fällig.
wenn nein, was wäre zu tun? wenn ein inkassounternehmen
auftaucht, was würde es an gegenständen mitnehmen?
Ein Inkassounternehmen dürfte gar nichts mitnehmen. Dies darf nur der Gerichtsvollzieher!
dürfen
gegenstände/geld von verwandten (über 18) im selben haushalt
entfernt werden ?
Die frage verstehe ich nicht ganz. Meinst Du zur Sicherung vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers?
Zusatzfrage zur genaueren Antwort auf Deinen theoretischen Fall. Hat der fiktive Betroffene keinen Mahnbescheid oder ähnliches erhalten?
wenn jemand weder ein fernseher besitzt / noch radio hört
(auch kein radiogerät besitzt), dürfen rundfunkgebühren
verlangt werden, ohne dass jemand kam und zb nachkontrollierte
Nein!
ggf. ein gerichtsvollzieher geschickt werden nach einer best.
frist?
Wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, kann auch ein Gerichtsvollzieher geschickt werden.
wenn nein, was wäre zu tun?
Wie gesagt, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, hilft nur noch, sich für die Zukunft vorzunehmen, es nicht mehr so weit kommen zu lassen. Bevor so ein Gerichtsvollzieher kommt, wird ein geregeltes verfahren durchlaufen, in dessen Rahmen man sich gegen unberechtigte Forderungen zru Wehr setzen kann. Wohlgmerkt: bevor!!!
wenn ein inkassounternehmen
auftaucht, was würde es an gegenständen mitnehmen?
Inkassounternehmen nehmen nichts mit. Wenn doch, Polizei rufen!
dürfen
gegenstände/geld von verwandten (über 18) im selben haushalt
entfernt werden ?
Wenn das nicht glasklar ist, dass die Sachen einer anderen Person gehören, dürfen sie auch mitgenommen werden. Die Eigentümer müssen sich dann darum kümmern, sie wieder zu erhalten.
wenn jemand weder ein fernseher besitzt / noch radio hört
(auch kein radiogerät besitzt), dürfen rundfunkgebühren
verlangt werden, ohne dass jemand kam und zb nachkontrollierte
ggf. ein gerichtsvollzieher geschickt werden nach einer best.
frist?
Keine Rundfünkgeräte bedeutet auch keine GEZ!
der fiktive jemand ^^ hat mehrmals bescheid gegeben dass weder ein fernseh-noch radiogerät vorhanden ist, trotzdem kamen immer wieder mahnungen… (wahrscheinlich kann sich das niemand vorstellen)
Achtung ab
01.04.2005 ist die GEZ auch beim Besitz eines PC fällig.
sehr gut zu wissen danke
wenn nein, was wäre zu tun? wenn ein inkassounternehmen
auftaucht, was würde es an gegenständen mitnehmen?
Ein Inkassounternehmen dürfte gar nichts mitnehmen. Dies darf
nur der Gerichtsvollzieher!
ja genau dieses wurde angedroht (gerichtsvollzieher) (sry falsche wortwahl)
dürfen
gegenstände/geld von verwandten (über 18) im selben haushalt
entfernt werden ?
Die frage verstehe ich nicht ganz. Meinst Du zur Sicherung vor
dem Zugriff des Gerichtsvollziehers?
wenn ich es konkret sagen dürfte: ich bin die tochter dieser person und fürchte um meine wertgegenstände!muss ich angst haben?
Zusatzfrage zur genaueren Antwort auf Deinen theoretischen
Fall. Hat der fiktive Betroffene keinen Mahnbescheid oder
ähnliches erhalten?
ja genau dieses wurde angedroht (gerichtsvollzieher)
Auf Grund des bisherigen Textes vermute ich nun einmal, dass lediglich das Inkassobüro einen gerichtsvollzieher angedroht hat. Dort fleißig Widerspruch mit Begründung gegen die Forderungen einreichen (am besten einmal per Einschreiben mit Rückschein). Kommt ein Mahnbescheid (vom Gericht) dann sofort per beiliegendem Widerspruchsformular widersprechen.
wenn ich es konkret sagen dürfte: ich bin die tochter dieser
person und fürchte um meine wertgegenstände!muss ich angst
haben?
Darfst Du hier wegen der entsprechenden Rechtssprechung nicht sagen! Deshalb auch keine ANtwort auf den Dich betreffenden Fall. Was solche Ängste einer fiktiven Personen betreffen würden, so ist oben bereits eine Antwort. Allerdings kenne ich das von anderen Fällen, dass der Gerichtsvollzieher kein Theater macht, wenn man sagt, dass dieses oder jenes einer dritten Person gehören. Aber das kann sicherlich von Fall zu Fall in der Praxis verschieden sein.
jeder, der ein Rundfunkgerät bereithält ist zur Auskunft und
zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet!
das bedeutet, wer KEIN Gerät bereithält, braucht KEINE
Auskunft zu geben und auch keine Gebühren zu zahlen.
Sollte jemand von einem GEZ Schnüffler trotzdem
zwangsangemeldet werden (das machen die Provisionsjäger schon
mal), der GEZ-Rechnung widersprechen und sofort wieder
abmelden.
Über die Thematik Gerichtsvollzieher, bzw. Inkassounternehmen
können Dich andere Forumsmitglieder sicher besser aufklären.
Wenn es bei jemandem, der kein Rundfunkgerät besitzt, soweit
kommt, dann hat der Betreffende selber Schuld, weil er ganz
gewaltig gepennt hat.
die mahnungen wurden stets zurückgeschickt mit den worten : kein radio/fernseher vorhanden… so seit mehreren monaten
trotzdem wieder neue mahnungen
Keine Rundfünkgeräte bedeutet auch keine GEZ! Achtung ab
01.04.2005 ist die GEZ auch beim Besitz eines PC fällig.
Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
ja genau dieses wurde angedroht (gerichtsvollzieher)
Auf Grund des bisherigen Textes vermute ich nun einmal, dass
lediglich das Inkassobüro einen gerichtsvollzieher angedroht
hat. Dort fleißig Widerspruch mit Begründung gegen die
Forderungen einreichen (am besten einmal per Einschreiben mit
Rückschein). Kommt ein Mahnbescheid (vom Gericht) dann sofort
per beiliegendem Widerspruchsformular widersprechen.
wenn ich es konkret sagen dürfte: ich bin die tochter dieser
person und fürchte um meine wertgegenstände!muss ich angst
haben?
Darfst Du hier wegen der entsprechenden Rechtssprechung nicht
sagen! Deshalb auch keine ANtwort auf den Dich betreffenden
Fall.
hatte es so verstanden, dass nur der betroffenen person keine auskunft erteilt werden darf (wie ich sagte, geht es ja nicht direkt um mich)
sollte ich das falsch verstanden haben sry
Was solche Ängste einer fiktiven Personen betreffen
würden, so ist oben bereits eine Antwort. Allerdings kenne ich
das von anderen Fällen, dass der Gerichtsvollzieher kein
Theater macht, wenn man sagt, dass dieses oder jenes einer
dritten Person gehören.
aber könnte das nicht jeder behaupten? (also in so einer situation)
die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu
erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006
keine Gebühren erhoben werden.
Danke für die Info. Der ursprüngliche Termin 01.01.2007 war mir auch bekannt. Ich ging jedoch davon aus, letztes Jahr von einer prinzipiellen Vorverlegung auf den 01.05.2005 gelesen zu haben. Da hat mich meine Erinnerung dann wohl getäuscht.
ich weiß nicht was das soll, das immer gleich Einschreiben empfohlen werden. Warum sollte man gutes Geld ausgeben bei unberechtigten Forderungen - vergiß das einfach - ist nur unsinnige Zeit- und Geldverschwendung zumal diese Inkassounternehmen solche Schreiben eh nicht interessieren - die machen weiter!
Genauso ist es noch NICHT zu spät, wenn bereits ein Titel existiert und ein Gerichtsvollzieher kommt - auch hier kann ein Anwalt evtl. noch was unternehmen!
Sofern noch kein Titel existiert könnt ihr die Mahnungen des Inkassounternehmens getrost in Ablage P einsortieren. Die leben davon, daß sie Mahnnungen ohne Ende verschicken in der Hoffnung die Leute zu zermürben. Wenn man das aussitzt hört das irgendwann von selbst auf! Ignoriere einfach in Zukunft alle deren Mahnungen!
Lediglich wenn ein Schreiben vom Gericht kommt mußt du reagieren, d. h. entweder einen Anwalt einschalten oder bei einem Mahnbescheid diesem fristgerecht widersprechen.
Alles andere ist unnötige Zeit und Arbeit - insbesondere da du bereits darüber informiert hast, daß keine Forderungen bestehen!
Dies gilt natürlich nur wenn es noch keinen Titel gibt! Wenn ihr zu spät reagiert habt und damit ein unberechtigter Titel existiert consultiert einen Anwalt. Dieser kann evtl. eine Vollstreckung verhindern und auch den Titel aus der Welt schaffen!
Bzgl. deiner eigenen Gegenstände brauchst du dir keine Sorgen machen, denn dein Eigentum darf nicht gepfändet werden!
Sollte jemand von einem GEZ Schnüffler trotzdem
zwangsangemeldet werden (das machen die Provisionsjäger schon
mal), der GEZ-Rechnung widersprechen und sofort wieder
abmelden.
[…]
die mahnungen wurden stets zurückgeschickt mit den worten :
kein radio/fernseher vorhanden… so seit mehreren monaten
trotzdem wieder neue mahnungen
Du solltest rausfinden, ob du angemeldet bist (wie oben angedeutet, das kann auch passieren, wenn man es selbst nicht gemacht hat) und seit wann. Wenn ja, wird es wohl schwieriger, da müssen dann andere einen Kommentar abgeben, aber auf jedenfall versuchen, dem zu widersprechen (falls es noch nicht zu spät ist) oder zumindest sofort wieder abmelden, damit nicht noch mehr kommt.