Hallo,
angenommen eine WG besteht aus 3 Studierenden, von denen eine BaFög bezieht, also von Rundfunkbeitrag befreit ist.
Müssen nun die anderen beiden den vollen Beitrag i. H. v. ca.18 € / Monat zusammen zahlen?
Danke!
Hallo!
Nicht beide !
Nur einer, den vollen Beitrag. Ein Beitrag je Haushalt, wie man das intern aufteilt ist egal, einer ist der Vertragspartner gegenüber der Einzugsstelle und muss sich anmelden.
Befreiung gilt nur für den Befreiten selbst und ausnahmsweise für den Ehepartner mit.
MfG
duck313
owt
Hallo!
Also auf der Website vom „ARD ZDF Deutschlandradio“ ist folgendes zu finden:
_"Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt die Idee eines solidarischen Finanzierungsmodells zugrunde. Deshalb ist seit dem 1. Januar 2013 mit der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung nicht mehr relevant, ob jemand einzelne Geräte besitzt oder nutzt. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, dass sich jeder über das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen kann – im Radio, Fernsehen sowie im Internet.
Für jede Wohnung besteht Anmeldepflicht. Daher ist generell pro Wohnung ein monatlicher Beitrag von 17,98 EUR zu zahlen. Es reicht jedoch vollkommen aus, wenn einer der Bewohner den Rundfunkbeitrag entrichtet."_
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_…
Weiter ist auf dieser Website zu lesen:
Wohngemeinschaften
_" Wer zusammen wohnt, wird durch das neue Modell entlastet. Denn mit dem Rundfunkbeitrag gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften, deren Bewohner bislang jeweils einzeln für ihre Geräte bezahlen. Es gilt:
Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die eventuell noch angemeldet sind, können sich dann abmelden.
Die Anzahl der Geräte in einer Wohnung ist für die Berechnung irrelevant: Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkangebote – ob im Radio, Fernsehen oder Internet.
Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner."_
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerg…
Gruß
Falke
Hallo
Nur einer, den vollen Beitrag. Ein Beitrag je Haushalt, wie
man das intern aufteilt ist egal, einer ist der
Vertragspartner gegenüber der Einzugsstelle und muss sich
anmelden.
Noch als zusätzliche Info, beide bleiben Beitragsschuldner. Falls also der Angemeldetete nicht zahlt, kann sich die „GEZ“ den gesamten Beitrag vom anderen Mitbewohner holen. Man sollte sich also regelmässig vergewissern, dass der auserkorene Anmelder auch regelmässig bezahlt.
Grüße,
.L
Das heisst also, dass jemand, der kein Bafög bezieht, schlechter gestellt wird, wenn die anderen Mitbewohner Bafög beziehen, da er nun allein für die Gebühren aufkommen soll?
Ja, ist aber bei Alleinwohnenden genauso. Innerhalb einer WG kann man sich ja auch einigen.
Hallo!
eine Wohnung = ein Beitrag.
sind einzelne Bewohner befreit, dann bleibt es bei der Beitragspflicht für den, der nicht befreit ist.
Er zahlt genau das, was er auch zahlen müsste, wenn er allein in einer Wohnung wohnt.
Und warum sollten sich die Befreiten eigentlich an dem Beitrag beteiligen, wenn sie ja gerade davon befreit wurden ? Irgendwie unlogisch.
Das ist gerecht und keine Benachteiligung. Es hängt doch schließlich allein am Einkommen. Und wenn man kein BAföG bekommt, dann steht wohl genug Einkommen zur Verfügung.
Übrigens, die Befreiung bekommt man natürlich allein aufgrund seines geringen Einkommens, mit Bafög oder ALG II hat es nichts direkt zu tun.
MfG
duck313