Rundfunkgebühren ohne Fernsehen

Hallo,

ich habe lediglich einen Computer mit Onlinezugang, aber kein Fernsehen und Radio in meiner Wohnung.

Dennoch nutzte ich auch manchmal Fernsehen bei meinem Partner, der um die Ecke wohnt.Dafür trage ich die Hälfte der GEZ-Gebühren, auch wenn er von seinem Konto zahlt.

Meine Frage:

  1. Zahlen müßte ich ohnehin nur für meinen PC.Seit wann ist der Computer Gebührenpflichtig ?

  2. Ich wäre eigentlich bis September 2010 befreit gewesen, habe aber versäumt, die Befreiungsmittelung seit 2005 an die GEZ zuschicken.Da ich seit 09.2010 ein Vollzeitarbeitsplatz habe müßte ich aber eigentlich meinen PC anmelden.

  3. Wird es von der GEZ anerkannt, dass mein Partner ein paar Häuser weiter wohnt und ich deshalb befreit werden könnte?

  4. Muss ich damit rechnen, dass ich jetzt eine deftige Nachzahlung von mehreren Jahren erhalte, wenn ich mich anmelde?

Ich würde mich freuen, wenn ich für diese Situation eine günstige Lösung finden könnte.

Vielen Dank Biala

Hallo also ganz der Reihe nach:

  1. PC (internetfähige) zählen zu den neumodischen Radios und sind mit 5,76 Euro anzumelden -pro Monat.
    http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/inde…
  2. Vergangene Befreiungen würde ich weglegen, damit weckst du nur schlafende Hunde und in der Regel werden nachträglich gar keine Befreiungen anerkannt.
  3. Die GEZ interessiert sich nicht für Menschen die außerhalb deiner Wohnung leben, die haben ihre eigenen Verpflichtungen. Wie ihr das priv. regelt ist eure Sache.
    Da du selbst keinen Fernseher hast brauchst du auch keinen zu zahlen.
  4. Melde dich onlilne an, wie ein Erstmeldet mit dem PC und alles ist gut.
    hier der passende Link dafür:
    http://www.gez.de/online_service/index_ger.html
    Alles wird gut - Gruss Barbara Natzschka

Hallo, Biala !

  1. Zahlen müßte ich ohnehin nur für meinen PC.Seit wann ist der Computer Gebührenpflichtig ?

Computer werden als "neuartige Rundfunkgeräte bezeichnet. Die Regelung gibt es seit mehreren Jahren.
Näheres hierz bitte ich der GEZ-Site zu entnehmen unter: www.gez.de

  1. Ich wäre eigentlich bis September 2010 befreit gewesen, habe aber versäumt, die Befreiungsmittelung seit 2005 an die GEZ zuschicken.Da ich seit 09.2010 ein Vollzeitarbeitsplatz habe müßte ich aber eigentlich meinen PC anmelden.

Befreiungen werden immer nur befristet erteilt.
Hattest du denn für die letzte Zeit eine Befreiung
und nur vergessen, sie abzusenden an die GEZ ?
Und mit AUfnahme der Arbeit erlischt die Befreiung.

  1. Wird es von der GEZ anerkannt, dass mein Partner ein paar :Häuser weiter wohnt und ich deshalb befreit werden könnte?

NEIN, die Gebührenpflicht ist auf einen Haushalt bezogen und du wohnst ja nicht beim Partner.

  1. Muss ich damit rechnen, dass ich jetzt eine deftige
    Nachzahlung von mehreren Jahren erhalte, wenn ich mich
    anmelde?

Das kommt darauf an, ab wann du dich anmeldest !
Den Termin der Anmeldung bestimmst du ja selbst.

Ich würde mich freuen, wenn ich für diese Situation eine:günstige Lösung finden könnte.

Am besten, du meldest dich ab Sept. 2010 erst mal an,
dem Termin deiner Arbeitsaufname.

Gruß
Hartmut

ich habe lediglich einen Computer mit Onlinezugang, aber kein Fernsehen und Radio in meiner Wohnung.

Dennoch nutzte ich auch manchmal Fernsehen bei meinem Partner, der um die Ecke wohnt.Dafür trage ich die Hälfte der GEZ-Gebühren, auch wenn er von seinem Konto zahlt.
Meine Frage:

  1. Zahlen müßte ich ohnehin nur für meinen PC.Seit wann ist der Computer Gebührenpflichtig ?
  2. Ich wäre eigentlich bis September 2010 befreit gewesen,habe aber versäumt, die Befreiungsmittelung seit 2005 an die GEZ zuschicken.Da ich seit 09.2010 ein Vollzeitarbeitsplatz habe müßte ich aber eigentlich meinen PC anmelden.
  3. Wird es von der GEZ anerkannt, dass mein Partner ein paar Häuser weiter wohnt und ich deshalb befreit werden könnte?
  4. Muss ich damit rechnen, dass ich jetzt eine deftige Nachzahlung von mehreren Jahren erhalte, wenn ich mich anmelde?
    Ich würde mich freuen, wenn ich für diese Situation eine günstige Lösung finden könnte.
    Vielen Dank Biala

Guten Tag Biala,

du kannst bei deinem Partner soviel TV sehen, wie du willst, ohne dass du dafür gebührenpflichtig würdest. Und wenn du dir mit deinem Parnter dessen ungeachtet die abGEZockt-Gebühren teilst, dann ist das eine Sache zwischen euch beiden. Dein Partner zahlt infolge von Anmeldung die TV-Gebühren regulär und damit hätte es sich dann auch schon.

Wass den internetfähigen PC betrifft, so müsstest du eigentlich - falls du dumm genug wärest, den anzumelden (weil du zuviel Geld übrig hast oder dir die Rolle des abGEZockt-Opfers besonders gut steht etc.) für diesen die 5,xx Euro Gebühren zahlen.
Da du seit 09/2010 arbeitest, müsstest du also max. für 3 Monate nachzahlen - wenn es nach der abGEZockt ginge.

Die abGEZockt verlangt seit 2007 Rundfunkgebühren für PCs, die so eingerichtet sind, dass man damit theoretisch ins Internt gehen könnte.
Siehe z.B. auch: http://www.netzwelt.de/news/78695-gericht-kippt-gez-…

Die Entscheidung jedoch, ob du deinen PC bei der abGEZockt anmeldest, liegt allein bei dir. Ich finde jedoch: schlafende Hunde soll man nicht wecken und einem schlafenden Löwen nicht auf den Schwanz treten…!

Im nächsten Jahr ist es ohnehin mit der bisherigen Rundfunkgebühr vorbei und dann wird ehr jeder zwangspauschal zur Kasse gebeten, sprich: abGEZockt, egal, ob man Rundfunkgeräte besitzt oder nicht, zahlen muss man dann trotzdem.

Dir noch einen angenehmen Sonntagabend,
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Biala,

ich versuche mich kurz zu fassen, was die Beantwortung Deiner Fragen betrifft.

  1. Ab 01.01.2007

  2. Deine alte Befreiung kannst Du getrost vergessen, weil eine rückwirkende Befreiung ausgeschlossen ist.
    Bei Deinem Vollzeitarbeitsplatz - ich gehe davon aus dass Du nicht selbständig bist- sieht es so aus, das der PC in der Regel ja von dem Unternehmen gestellt wird. Somit ist das Unternehmen anmeldepflichtig und nicht Du. Stellst Du jedoch Deine eigenen Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, dann mußt Du die auch selber anmelden. Dieses gilt übrigens unabhängig davon,ob Du bereits in Deiner Wohnung etwas angemeldet hast.

  3. Die GEZ würde es nur dann anerkennen, wenn Du im gleichen Haushalt wie Dein Partner leben würdest. So sind es zwei verschiedene Haushalte wo der jeweilige Haushaltsvorstand selbst anmeldepflichtig ist, wie im übrigen ja von Deinem Partner bereits vorbildlich demonstriert.

  4. Es gilt der erste Tag eines Monats, in dem ein RF erstmalig zum Empfang bereitgehalten wird. Dieses ist die formale gesetzliche Darstellung.
    Wann und welchen Tag Du da wirklich angeben möchtest, bleibt aber nun wirklich Deine eigene individuelle Entscheidung.
    Solltest Du aber die von Dir genannten Daten angeben,
    so hast Du in der Tat eine sehr hohe Nachzahlung zu erwarten.

So die günstigste Lösung für Dich lautet beispielsweise so:

Anmeldung ab 22.11.2010

1 Neuartiges Rundfunkgerät

(Grundgebühr) 5,76 EUR
für 3 Monate 17,28 EUR

Ich hoffe, das ich weiterhelfen konnte.

Beste Grüße

Lie to me

Hallo,
ich kann leider nicht weiterhelfen.

LG, Erik

Hallo Biala,

du kannst versuchen der GEZ deine Befreiung zu schicken, aber im Nachhinein wird die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht angenommen (ich rate davon ab).
Warte bis die sich mal bei dir melden.Du kannst ja weiterhin bei deinem Partner fernsehen. Wie du sagst ist er ja angemeldet, und wer und wieviel Leute dort fernsehen spielt gar keine Rolle, solange er es nicht gewerblich betreibt (heißt: dafür Geld verlangt oder andere Gegenleistungen).
Solange du keinen eigenen Fernseher, oder eigenes Radio, in der Wohnung hast, solltest du nichts unternehmen, man soll ja bekanntlich „keine schlafenden Hunde wecken“.
Momentan streiten sich die Behörden wegen GEZ-Gebühren für Computer, da gibt es noch keine hundertprozentige rechtsverbindliche Regelung.
Die müssen dir nachweisen, daß du einen Internet-fähigen Computer besitzt (das geht einfach über deine IP-Adresse).
Mit sogenannten Tarnprogrammen (gibts legal bei z.B. Computer-Bild) wird das für die GEZ schon fast unmöglich.
Solltest du allerdings ein Auto auf dich angemeldet haben, und da ist ein Radio drin, bist du automatisch wieder gebührenpflichtig.

Wenn noch Fragen sind, melde dich ruhig wieder bei mir.

Alles Gute nun mit der GEZ.
Und keine Angst machen lassen.

DDWAE

ein pc ist ein so genanntes neues mediale gerät… auch hier verlangt die gez gebühren

hallo es ist zwa schon lange her

aber hoffe doch das ich helfen kann

da der Partner nicht im Haushalt lebt Mus jeder selbst bez auch wen sie gelegentlich dort hören und bez nur wen sie zusammen wohnen würden würde nur einer bez

Die GEZ antwortete allerdings nicht konkret auf unsere Anfrage bezüglich der Situation von Freiberuflern, sondern schickte uns offensichtlich eine Standardantwort. Aber immerhin geht daraus eindeutig die derzeitige Rechtslage hervor. Die Antwort der GEZ lautet:

"Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 08.10./15.10. 2004.

Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 festgelegt. Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.

Rechner, die Radio und Fernsehen über Internet empfangen können, bleiben zunächst bis zum 31.12.2006 ohne jede Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.

Folgende Änderungen werden am 01.01.2007 in Kraft treten:

  1. In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleibt der PC auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der sogenannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für multimediafähige PCs in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

  2. Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden.

Den Ländern erschien es vertretbar, die multimediafähigen PCs nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen, da über das Internet und über DSL heute schon ohne großen technischen Aufwand Radio und Fernsehen auf einem PC empfangen werden kann.

Schon heute sind für PCs, die mit einer Radio- und Fernsehkarte ausgestattet sind, Rundfunkgebühren zu zahlen.