Hallöchen…
Wie ist das eigentlich, wenn jemand bei der GEZ eine Befreiung der Rundfunkgebühren vorliegen hat (z.B. durch Bafög) und dann anschließend nach einem Umzug eine Zahlungsaufforderung bekommt, für einen Zeitraum in dem man eigentlich befreit ist?
Wäre in diesem Sinne eine Befreiung nicht gleich Befreiung?
Lieben Gruß
Wie ist das eigentlich, wenn jemand bei der GEZ eine Befreiung
der Rundfunkgebühren vorliegen hat (z.B. durch Bafög) und dann
anschließend nach einem Umzug eine Zahlungsaufforderung
bekommt, für einen Zeitraum in dem man eigentlich befreit ist?
Wäre in diesem Sinne eine Befreiung nicht gleich Befreiung?
Guten Morgen MissValium,
der Meinung ist eigentlich nur zuzustimmen.
Die Befreiung gilt ja personenbezogen und nicht wohnungsbezogen.
Ich würde die abGEZockt darauf aufmerksam machen und denen eine Kopie des Befreiungsbescheides zur Kenntnis zuleiten.
[Überigens wurde der Anschriftenwechsel der abGEZockt vom ehem. zuständigen Meldeamt mitgeteilt - die nur mal zur Info.]
Grundsätzlich beachten: wenn bzw. ehe der Bescheid abläuft, rechtzeitig Weiterbewilligung beantragen 
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah