Angenommen ist folgende Situation: ![]()
Frau wohnt mit Partner zusammen in einem Haushalt und zahlen unter seinem Namen dafuer Rundfunkgebuehren. Er zieht aus, und zahlt seitdem fuer seine neue Wohnung Gebuehren. Die Gebuehren fuer die bisherige gem. Whg wird weiterhin vom gem. Konto abgegbucht. Frau informiert nach laengerer Zeit die zust. Stelle, dass Partner ausgezogen ist und gibt neue Kontoverbindung an. Zust. Stelle schreibt, dass das bisherige Beitragskonto personenbezogen ist und nur der Ex-Partner eingetragen war. Verbunden mit einer Zahlungsaufforderung der Gebuehren seit Auszug. Kann man sich da wehren?
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Kriegt denn der Ex-Partner wenigstens die Gebühren seit Auszug zurück?
Ich würde denen schreiben, dass ich das nur zahle, wenn der Ex die Gebühren ersetzt bekommt, und erst wenn er sie wirklich zurückbekommen hat.
Ja klar, die Gebühren werden für den Haushalt erhoben. Eine darin lebende Person wird dann als Beitragsschuldner erfasst und wenn diese Person auszieht, dann ist sie dies nicht mehr für diesen Haushalt. Das lässt sich ja nachweisen, dass jemand nicht mehr dort wohnt (Meldenachweise!). Bei der Bank kann man das Mandat, mit dem die Einzugsermächtigung erteilt wurde, widerrufen. Dann wird schon mal nicht mehr automatisch eingezogen. Man kann das eingezogene Geld auch zurückholen.
unsinn. widerufen muss man bei dem, dem man die ermächtigung erteilt hat, nicht bei der bank. ansonsten zahlt man nämlich alles, was daraufhin erfolgt.
und das wäre dann das blödeste, was man machen kann. oder das beste, wenn man unbedingt kosten verursachen möchte. man könnte natürlich das geld auch gleich zum fenster hinauswerfen.
wurde also nachweislich zweimal gezahlt? dann sollte man das der zuständigen stelle einfach mal genau erklären. mit zugehörigen daten (kontonummern, adressen, namen).
Danke, klingt sinnvoll. Jetzt muss ich nur meinen Ex dazu kriegen, mir alle Daten durchzugeben…
Danke, das hatte ich naemlich kurz erwogen. Aber dann doch erst mal gelassen.