Rundfunkgebührenbeauftragter...rechtlich OK?

Hallo w.-w.-w.-Forum,
Heute früh kam ein Rundfunkgebührenbeauftragter vorbei der anfangs nicht locker ließ aber meinte es würde nur kurz sein und er es machen muss und es an keinen anderen Tag ginge, weil ich ihn zuerst nicht reinlassen wollte, da meine Schwester die Miete zahlt und eihgentlich auch hier wohnt…und hat mich halt ausgefragt über meiner Schwester, er war jedoch nur in meinem Zimmer, da ich dort vorrübergehend wohne, bis mein Schüler-Bafög da ist und ich ausziehe.
Also er hat mich über meine Schwester ausgefragt, also er selbst wusste nicht mal ob sie männlich oder weiblich ist, hat aber nach den Nachnamen gefragt, den ich ihm freundlicherweise auch gegeben habe.

Und halt ein „Anmelde-Formular“ ausgefüllt, also nur 1-Zettel, ich habe die Durchschrift davon bekommen, nun zur Frage ist, das alles Rechtens?
Weil ICH der Bruder habe unterschrieben aber oben sind hre Daten halt eingetragen ( Vor&-Nachname)
Also vermute ich das er ene Zwangsanmeldung vollzogen hat oder so~
Nun weiß ich nicht was ich tun soll oder was der Typ darf, weil das ist ja sozusagen wie ich unterschreibe einen Vertrag aber jemand anderes unterschreibt?

-Seine Visitenkarte und eine Nummer hat er hinterlassen.

erste Frage - wie alt bist du? Unter 18 Jahre?
dann wäre es sowie nicht gültig.

Deine Schwester sollte sofort eine Kopie von dem Schriftstück machen und in Widerspruch gehen.

Der Typ hat dich über den Tisch gezogen? Er bekommt dafür eine Kopfprämie. Wenn nun noch nicht mal ein Datum eingetragen ist, wird es ganz finster.

Der Vertrag ist ungültig. Du darfst keine Vertrag für einen anderen unterschreiben.
Wenn alle Stricke reißen muß deine Schwester mit dir zum Anwalt gehen. Aber auf jeden Fall muß deine Schwester einen Widerspruch einlegen!!!
viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka

Naja einfach mal unterschreiben war nicht klug, diese Leute in die Wohnung zu lassen, war nicht klug.

Auf jeden Fall entsprechende Schreiben der GEZ in Zukunft beachten und die Sache aufklären.Dran bleiben, sonst werden dort Kosten festgesetzt, die dann auch vollstreckt werden können.
Also bei der ersten Rechnung mit der GEZ Kontakt aufnehmen und den Durchschlag gut aufbewahren.

MfG


Guten Tag „Rucolo-Salat“,
zuerste einmal: Entschuldigung, dass ich mich erst heute auf deine Anfrge melde. Jedoch hatte ich am 11.05. einen handfesten System-Chrash und bin erst heute seit einigen Stunden wieder Online.

Zu deiner Frage also Folgendes:
Dein „Rundfunkgebührenbeauftragter“ (schöner hochtrabender Titel überigens) ist nicht mehr wie ein ganz gewöhnlicher abGEZockt-Schnüffler, auf der familienernährenden Jagd auf „schwarz-Seher- und -hörer“.
Besondere Rechte hat der jedenfalls auch keine - egal, wie er sich nennt - und reinlassen musst du ihn unter gar keinen Umständen, auch wenn er das Gegenteil behauptet.

Du hast halt den Fehler gemacht, a) die von ihm belabern lassen (auch wenn er dabei erstaunlich freundlich gewesen zu sein schien) und b) hast du ihn in die Wohnung (zumal die deiner Schwester!) gelassen und auch noch in dein Zimmer geführt (eine der „Totsünden“ im Umgang mit den abGEZockt-Geldeintreibern). Dabei spielt es gar keine Rolle, ob jemand nun was „zu verbergen“ hat, oder auch nicht: abGEZockt-Mitarbeiter haben in Wohnungen nix verloren oder zu suchen!
c) genau so falsch ist es, denen irgendwelche Auskünfte, insbesondere keine über andere Personen, zu geben, egal wie penetrant die auch bohren mögen. Und Ausweis- oder sonstige Identifikations- oder Legitimatinsdokumente zeigt man denen ebenfalls nicht und händigt denen solche schon gar nicht aus - auch nicht „nur“ zum Ansehen.
Also „Rechtens“ war sein Verhalten schon, solange du dem seine Fragen freiwillig beantwortest und/oder dem Schriftstücke unterschreibst (sofern er dich nicht über die Sachverhalte getäuscht hat).
Schlichtweg dämlich war es jedoch von dir, dich darauf eingelassen zu haben und bereitwillig Auskünfte erteilt und sogar das Formular unterschrieben hast.

Na, wenigstens hat der dir seine Visitenkarte dagelassen, so dass du wenigsten weisst, wser das war.

Rechtlich sieht das hinsichtlich deinere Unterschrift auf einem Formular, was die Kopfdaten deiner Schwester enthielt, dass diese Unterschrift unwirksam ist.
Du hattest keinerlei Befugnis oder schriftliche Vollmacht deiner Schwester, die dich ermächtigte oder berechtigte, in ihrem Auftrage zu unterschreiben.
Sollte deine Vermutung zutreffend sein, dass es sich bei dem Formular um eine Zwangsanmeldung handelte, kann deine Schwester in dem Falle wirksam dagegen argumentieren, dass das Formular weder ihre Unterchrift sei, noch sie Dritte im Auftrag zu unterschreiben befugt habe, weswegen ein solches Schriftstück aus rechtllicherSicht auch nicht gegen sie geltend gemacht werden, noch überhaupt gelten könne.
Du kannst es jetzt erstmal darauf ankommen lassen, was sich daraus ergibt. Deine Schwestrer kann zudem auch auf Dumm machen (sie hat halt bisher von diesem Vorfall und der Unterchrift duch dich keine Kenntnis).

Und egal, wass die abGEZockt in diesem Zusammenhang von deiner Schwester demächst vielleicht noch will, sie soll diese Begehren ohne weitere Diskussion einfach kurz und bündig als unzutreffend zurückweisen. Wichtig auch, in diesem Zusammenhang keine beigefügten Formulare ausfüllen oder unterchreiben. Die Zurückweisung auf einem neutralen Bogen Papier in Briefform schreiben und die Formulare ggf. zur eigenen Entlastung wieder unausgefüllt und ununterschrieben beifügen.

Bleibt zu hoffen, dass dir diese Darstellungen weiterhelfen (und eine Lehre waren)
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Schliesslich gehe ich davon aus, dass deine Schwester (evl) Gebühren zahlt, dann reicht es auch aus, kurzerhand auf diese Tatsache hinzuweisen und denen als Bezug die RundfunkgebührenNr. mitzuteilen, womit sich dann die Angelegenheit ohnehin erledigt haben dürfte.
Zahlt sie bisher keine Gebühren, *hüstel, hüstel*