Guten Tag „Rucolo-Salat“,
zuerste einmal: Entschuldigung, dass ich mich erst heute auf deine Anfrge melde. Jedoch hatte ich am 11.05. einen handfesten System-Chrash und bin erst heute seit einigen Stunden wieder Online.
Zu deiner Frage also Folgendes:
Dein „Rundfunkgebührenbeauftragter“ (schöner hochtrabender Titel überigens) ist nicht mehr wie ein ganz gewöhnlicher abGEZockt-Schnüffler, auf der familienernährenden Jagd auf „schwarz-Seher- und -hörer“.
Besondere Rechte hat der jedenfalls auch keine - egal, wie er sich nennt - und reinlassen musst du ihn unter gar keinen Umständen, auch wenn er das Gegenteil behauptet.
Du hast halt den Fehler gemacht, a) die von ihm belabern lassen (auch wenn er dabei erstaunlich freundlich gewesen zu sein schien) und b) hast du ihn in die Wohnung (zumal die deiner Schwester!) gelassen und auch noch in dein Zimmer geführt (eine der „Totsünden“ im Umgang mit den abGEZockt-Geldeintreibern). Dabei spielt es gar keine Rolle, ob jemand nun was „zu verbergen“ hat, oder auch nicht: abGEZockt-Mitarbeiter haben in Wohnungen nix verloren oder zu suchen!
c) genau so falsch ist es, denen irgendwelche Auskünfte, insbesondere keine über andere Personen, zu geben, egal wie penetrant die auch bohren mögen. Und Ausweis- oder sonstige Identifikations- oder Legitimatinsdokumente zeigt man denen ebenfalls nicht und händigt denen solche schon gar nicht aus - auch nicht „nur“ zum Ansehen.
Also „Rechtens“ war sein Verhalten schon, solange du dem seine Fragen freiwillig beantwortest und/oder dem Schriftstücke unterschreibst (sofern er dich nicht über die Sachverhalte getäuscht hat).
Schlichtweg dämlich war es jedoch von dir, dich darauf eingelassen zu haben und bereitwillig Auskünfte erteilt und sogar das Formular unterschrieben hast.
Na, wenigstens hat der dir seine Visitenkarte dagelassen, so dass du wenigsten weisst, wser das war.
Rechtlich sieht das hinsichtlich deinere Unterschrift auf einem Formular, was die Kopfdaten deiner Schwester enthielt, dass diese Unterschrift unwirksam ist.
Du hattest keinerlei Befugnis oder schriftliche Vollmacht deiner Schwester, die dich ermächtigte oder berechtigte, in ihrem Auftrage zu unterschreiben.
Sollte deine Vermutung zutreffend sein, dass es sich bei dem Formular um eine Zwangsanmeldung handelte, kann deine Schwester in dem Falle wirksam dagegen argumentieren, dass das Formular weder ihre Unterchrift sei, noch sie Dritte im Auftrag zu unterschreiben befugt habe, weswegen ein solches Schriftstück aus rechtllicherSicht auch nicht gegen sie geltend gemacht werden, noch überhaupt gelten könne.
Du kannst es jetzt erstmal darauf ankommen lassen, was sich daraus ergibt. Deine Schwestrer kann zudem auch auf Dumm machen (sie hat halt bisher von diesem Vorfall und der Unterchrift duch dich keine Kenntnis).
Und egal, wass die abGEZockt in diesem Zusammenhang von deiner Schwester demächst vielleicht noch will, sie soll diese Begehren ohne weitere Diskussion einfach kurz und bündig als unzutreffend zurückweisen. Wichtig auch, in diesem Zusammenhang keine beigefügten Formulare ausfüllen oder unterchreiben. Die Zurückweisung auf einem neutralen Bogen Papier in Briefform schreiben und die Formulare ggf. zur eigenen Entlastung wieder unausgefüllt und ununterschrieben beifügen.
Bleibt zu hoffen, dass dir diese Darstellungen weiterhelfen (und eine Lehre waren)
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Schliesslich gehe ich davon aus, dass deine Schwester (evl) Gebühren zahlt, dann reicht es auch aus, kurzerhand auf diese Tatsache hinzuweisen und denen als Bezug die RundfunkgebührenNr. mitzuteilen, womit sich dann die Angelegenheit ohnehin erledigt haben dürfte.
Zahlt sie bisher keine Gebühren, *hüstel, hüstel*