Rundfunkgebühren doppelt eingezogen - Darf man rückbuchen?

Liebe Community,

ich benötige Rat in folgender hypothetischer Situation:
Eine Wohnadresse wurde - warum auch immer - zweimal beim Gebührenservice angemeldet. Es wurden dann für den Zeitraum 11/15-1/16 2x53,50€ eingezogen.

Der Bewohner schrieb Mitte letzten Jahren eine Mail mit der Bitte um Klärung an den Gebührenservice, erhielt aber keine Antwort,

Am Nach den Feiertagen im neuen Jahr rief er bei der Hotline an. Ihm wurde mitgeteilt, dass es sich um einen Fehler handelt und er den zuviel gezahlten Betrag zurückerhalten werde.

Ende Januar hatte er noch immer keinen Geldeingang verbuchen können. Er schrieb ich eine Mail, um nachzufragen, ob das Geld überwiesen wird oder ob es mit dem kommenden Beitrag verrechnet wird und um den Sachverhalt zu erklären. In der Mail bat er außerdem um Rückerstattung des Beitrages bis zum 8.2.2016 (2-Wochen-Frist), da er das Geld ansonsten selbst rückbuchen werde.

Vor einigen Tagen rief er erneut an und ihm wurde mitgeteilt, dass die Wohnung noch immer doppelt angemeldet ist und die doppelte Anmeldung nun rückgängig gemacht wird. Das Geld sollte ihm überwiesen werden.

Bis heute hat der Bewohner den zuviel eingezogenen Beitrag noch immer nicht zurückerhalten.

Meine Frage lautet nun, ob er das Geld selbst rückbuchen lassen sollte oder ob die Gefahr besteht, dass er am Ende zusätzlich draufzahlen muss.

Vielen Dank für die Hilfe.

Als erstes am Montag zur Bank und alle möglichen Abbuchungen zurück holen. Ein Vorteil von Lastschriftverfahren ist, dass man diese bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen zurück holen kann. (Bei Überweisung gibt es diese Möglichkeit nicht).

Eine Aufstellung der doppelten Gebühren machen, die Rückbuchungen dagegen rechnen und den noch zu viel bezahlten Betrag schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung von 2 Wochen zustellen.

Damit bist Du auf der sicheren Seite. Gut ist auch, dass man sich zu den doppelten Zahlungen bekannt hat.

Hallo,
danke für die Antwort.

Wieso soll man „alle möglichen Abbuchen“ zurückbuchen? Eine Abbuchung stehen dem Empfänger ja zu.

Wie meinst Du das
*… den noch zu viel bezahlten Betrag schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung von 2 Wochen zustellen. *?

Bekannt haben sie sich leider nur telefonisch. Auf Mails wurde nie reagiert

6 Wochen könnten schon vorbei sein. Kann man nicht 8 Wochen rückbuchen?