Hey,
ich hätte eine kurze Frage wie es sich mit den Rundfunkgebühren in einer WG verhält.
Ich wohne mit zwei anderen Studenten zusammen, die aber beide BAfÖG bekommen, also theoretisch von der Rundfunkgebühr befreit sind. Ich bekomme leider kein BAfÖG und wurde daher jetzt aufgefordert zu zahlen.
Im Normalfall würde man das natürlich Teilen, aber wie gesagt die beiden sind eben befreit. Muss ich jetzt den vollen Betrag einfach alleine zahlen nur weil ich das Pech habe mit zwei Leuten zusammen zu wohnen die BAfÖG bekommen?
Hallo,
je Haushalt muß einer angemeldet sein, der den Beitrag zahlt, es sei denn, alle Bewohner sind von der GEZ-Gebühr befreit. Welcher der Bewohner sich dann anmeldet und wie der Beitrag umgelegt wird, ist der GEZ egal.
Gruß
C.
Selbstverständlich !
Befreit ist doch befreit und warum sollten die sich jetzt anteilig an deinen Kosten beteiligen ?
Freiwillig könnte man sich ja auf so etwas einigen. Nur zahlungspflichtig bist Du allein in voller Höhe.
MfG
duck313
Du solltest schnell einen der beiden heiraten!
»Bestimmte Personengruppen können vom Rundfunkbeitrag befreit werden oder erhalten eine Ermäßigung (siehe unten). Diese Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich auch auf den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie auf den in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft lebenden Partner eines Sozialhilfeempfängers, wenn dessen Einkommen und Vermögen zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit herangezogen wird (Einsatzgemeinschaft). Wenn weitere beitragspflichtige Erwachsene, z.B. volljährige Kinder, im Haushalt leben, muss der volle Beitrag (Haushaltsabgabe) entrichtet werden.«
Gruß Oberberger
Warum zahlen?
Hier das Impressum:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche,
nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der
Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen
Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des
Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Eine „Einrichtung“ kann nur Statuten haben und keine Gesetze!! Und noch dazu nicht rechtsfähig!
Das sagt schon alles.